Leserbrief von Manfred Bernhard, 24.02.2004

 

 

B 31-UMGEHUNG ERISKIRCH .

 

Priorität setzen .

 

Leserbrief zu dem Artikel über die Projekte der Gemeinde Eriskirch vom 7. Februar; "Bau der neuen Ortsmitte wird begonnen ", im Zusammenhang mit der Lärmbelästigung durch die neue Umgehung Eriskirch.

 

 

Eriskirch, ein staatlich anerkannter Erholungsort ... was die Erholung stört, haben wir einfach weggelassen. Ein Besuch lohnt sich immer, Eriskirch bietet Erholung pur. Damit wird für einen Urlaub in Eriskirch geworben. Das waren noch Zeiten, als man nach Feierabend im Garten sitzen, die Ruhe genießen und  Kraft tanken konnte. Doch seit der Öffnung der B 31 neu ist das vorbei. Dauerlärm, Lkws hört man schon lange, bevor sie aus dem Tunnel kommen, denn was die Ausbreitung des Schalls hindern könnte, hat man ja einfach "weggelassen".

 

Sommerurlaub in Eriskirch zur Erholung? Das war einmal. Und so werden sicher auch viele Gäste denken, die nach schaflosen Nächten Eriskirch wieder den Rücken kehren. Das Prädikat "staatlich anerkannter Erholungsort" ist eine Auszeichnung und wird nicht für eine Momentaufnahme verliehen. Ein Urlauber muss  sich darauf verlassen können und kann eventuell nach heutiger Gesetzeslage den Preis für eine Ferienwohnung kürzen. Übernimmt die Gemeinde oder das Land den Verlust des  Vermieters? Bürgermeister Markus Spieth und die Gemeinderäte, von denen keiner, unmittelbar von der B 31 neu betroffen ist, müssen sich nun Gedanken machen, was für die Gemeinde wichtig ist: Ruhe und Erholung in Eriskirch; Erhaltung des Prädikats "staatlich anerkannter Erholungsort"; eine neue "Ortsmitte" am nördlichen Rand der Gemeinde? 

 

Vorrangig für viele Bürger der Gemeinde ist mittlerweile ein aktiver Lärmschutz. Erst wenn dieser erfolgt ist, sollte mit der neuen "Ortsmitte" begonnen werden. Ich hoffe, dass sich Bürgermeister und Gemeinderäte an ihr Schreiben vom 3. Juli 1995 erinnern können, in dem geschrieben wurde: "Der Gemeinderat erklärte sich aber bereit, sich beim Bau der Umgehung für sie einzusetzen und zum Beispiel den Bau einer Lärmschutzwand zu fordern." Bei dem  geplanten Gespräch: Straßenbauamt Überlingen, Bürgermeisteramt Eriskirch, Bürger für Lärmschutz erwarte ich, dass die Gemeinde eine beidseitige Lärmschutzwand fordert und sich, falls erforderlich, an den Kosten beteiligt.

 

Manfred Bernhard,

Baumgartener Straße 13,

Eriskirch-Tannösch