Leserbrief von Manfred
Bernhard, 24.02.2004
B 31-UMGEHUNG ERISKIRCH .
Priorität setzen .
Leserbrief
zu dem Artikel über die Projekte der Gemeinde Eriskirch
vom 7. Februar; "Bau der neuen Ortsmitte wird begonnen ", im
Zusammenhang mit der Lärmbelästigung durch die neue Umgehung Eriskirch.
Eriskirch,
ein staatlich anerkannter Erholungsort ... was die Erholung stört, haben
wir einfach weggelassen. Ein Besuch lohnt sich immer, Eriskirch
bietet Erholung pur. Damit wird für einen Urlaub in Eriskirch
geworben. Das waren noch Zeiten, als man nach Feierabend im Garten sitzen, die
Ruhe genießen und Kraft
tanken konnte. Doch seit der Öffnung der B 31 neu ist das vorbei.
Dauerlärm, Lkws hört man schon lange, bevor sie aus dem Tunnel
kommen, denn was die Ausbreitung des Schalls hindern könnte, hat man ja
einfach "weggelassen".
Sommerurlaub
in Eriskirch zur Erholung? Das war einmal. Und so
werden sicher auch viele Gäste denken, die nach schaflosen Nächten Eriskirch wieder den Rücken kehren. Das Prädikat
"staatlich anerkannter Erholungsort" ist eine Auszeichnung und wird
nicht für eine Momentaufnahme verliehen. Ein Urlauber muss sich darauf verlassen können und
kann eventuell nach heutiger Gesetzeslage den Preis für eine Ferienwohnung
kürzen. Übernimmt die Gemeinde oder das Land den Verlust des Vermieters? Bürgermeister Markus Spieth und die Gemeinderäte, von denen keiner,
unmittelbar von der B 31 neu betroffen ist, müssen sich nun Gedanken
machen, was für die Gemeinde wichtig ist: Ruhe und Erholung in Eriskirch; Erhaltung des Prädikats "staatlich
anerkannter Erholungsort"; eine neue "Ortsmitte" am
nördlichen Rand der Gemeinde?
Vorrangig
für viele Bürger der Gemeinde ist mittlerweile ein aktiver
Lärmschutz. Erst wenn dieser erfolgt ist, sollte mit der neuen
"Ortsmitte" begonnen werden. Ich hoffe, dass sich Bürgermeister
und Gemeinderäte an ihr Schreiben vom 3. Juli 1995 erinnern können,
in dem geschrieben wurde: "Der Gemeinderat erklärte sich aber bereit,
sich beim Bau der Umgehung für sie einzusetzen und zum Beispiel den Bau
einer Lärmschutzwand zu fordern." Bei dem geplanten Gespräch:
Straßenbauamt Überlingen, Bürgermeisteramt Eriskirch,
Bürger für Lärmschutz erwarte ich, dass die Gemeinde eine
beidseitige Lärmschutzwand fordert und sich, falls erforderlich, an den
Kosten beteiligt.
Manfred
Bernhard,
Baumgartener Straße 13,
Eriskirch-Tannösch