B 31 NEU
Zwei Planfeststellungsverfahren
Zum Thema B 31-Umfahrung nimmt Rolf Schilpp, Vorsitzender der Gemeinderats-Gruppe DU (Die Unabhängigen)
Stellung:
Für die DU - die
Unabhängigen e. v gibt es kein dringlicheres Problem als die rasche
Realisierung der B 31 Gesamtumgehung vom Colsman-Knoten
bis Immenstaad; d. h. der Baubeginn sollte im Jahr 2005/2006 sein und die
Finanzierungssicherung zu diesem Zeitpunkt feststehen, so dass ab dem Jahr
2007/2008 die unzumutbare Belästigung von Fischbach bis zum Maybachplatz für
die geplagten Anwohner beendet ist.
Wir weisen noch einmal
darauf hin, dass nach der entsprechenden Gesetzesänderung bei Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses
auch eine sofortige Besitzeinweisung in die für die Straße erforderlichen Grundstücke
erfolgen kann und bei Nichteinigung über Entschädigungsfragen in Ruhe darüber
weiter verhandelt werden kann. Beachtenswert. In diesem Zusammenhang ist die Verknüpfung
des ca. 7 km langen Bundesfernstraßenabschnitts mit dem lediglich regional
bedeutsamen Landes- und Kreisstraßennetz. Die Straßenbaubehörde und mit ihr die
Mehrheit des Friedrichshafener Gemeinderats - im
Gegensatz zum Ortschaftsrat Kluftern - vertreten die Meinung, dass auf diesem 7
km langen 4-spurigen Bundesfernstraßenabschnitt zwei aufwändige Knotenverbindungen
(Spaltenstein und Sparbruck) notwendig sind.
Demgegenüber vertritt der
Ortschaftsrat Kluftern mehrheitlich die Auffassung, dass der Knoten Spaltenstein
im Rahmen der Südumfahrung Markdorf nicht notwendig ist, wenn die geplante
Führung der K 7743 entlang der Bahnlinie zwischen Kluftern und Efrizweiler
unterbleibt und statt dessen die sog. Bauerntrasse realisiert wird, die Verknüpfung
der B 31 Umgehung mit dem regionalen Straßennetz L 328 b westlich Schnetzenhausen erfolgt und damit statt zweier Knotenpunkte
ein Knotenpunkt ausreicht, um den Ziel- und Quellverkehr aus dem Markdorfer Raum nach Friedrichshafen aufzunehmen.
Mit diesem Vorschlag könnten
erheblicher Landverbrauch und entsprechende Finanzierungsmittel deutlich
eingespart werden. Diesem Argument wird man sich wohl nicht ganz verschließen können, weil im
Rahmen der Trassenplanung für die B 31 lediglich die Zwangspunkte Colsman-Knoten und Dornier-Knoten
vorgegeben sind.
Eine Verzögerung des
Planfeststellungsbeschlusses für die B 31 Umgehung ist rechtlich damit nicht
verbunden. Für die DU sind daher die beiden in relativ kurzen Abständen folgenden
Verknüpfungen Spaltenstein und Schnetzenhausen Ost
nur dann zwingend, wenn ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss über die K
7743 vorliegt; bis dahin kann die Trassenplanung der B 31 Gesamtumgehung
zunächst ohne die Anschlussknoten Spaltenstein und Schnetzenhausen
Ost erfolgen. Die wieder aufflammende Diskussion eines Zubringers vom Anschlussknoten
Schnetzenhausen Ost (Sparbruck)
über das Gebiet Stockerholz West (Virchowstraße)
könnte dadurch gleichfalls vermieden werden.
Die DU-Vertreter
haben mit diesem (auch angesichts der zahlreich erhobenen Einwendungen)
wirtschaftlich sinnvollen Vorbehalt der Trassenplanung zugestimmt, wobei sie die
von der Gemeinde lmmenstaad erhobenen Einwendungen
für nicht -nachvollziehbar und unbegründet halten. Die Gemeinde Immenstaad kann
die Umgehung B 31 Friedrichshafen West nicht mit dem Argument verhindern, dass
diese dringend erforderliche Umgehung solange nicht gebaut wird, wie die
Fortsetzung der B 31 nach dem Planfall 7 nicht gewährleistet ist.
Wenn diesem Einwand
stattgegeben würde, müsste Friedrichshafen mindestens noch einmal 30 Jahre auf seine
Entlastung warten, nachdem die Weiterführung der B 31 nach Westen (Planfall 7)
nicht mehr im Bundesverkehrswegeplan in der ersten Dringlichkeit steht. Ich
hoffe, dass der Gemeinderat Immenstaad wieder vernünftig denkt und die "Kriegserklärung"
zurücknimmt.
Gleiches könnte der
Bürgerinitiative "Pro Kluftern" empfohlen werden, wenn sich die
Landesstraßenbauverwaltung, auch angesichts der immer knapper werdenden
Finanzierungsmittel entschließen könnte, die Südumfahrung Markdorf mit der Realisierung
der billigeren "Bauerntrasse" vorzunehmen.
Rolf Schilpp
DU-Stadtrat
Möwenstraße 59/1
Friedrichshafen