Landrat Lothar Wölfle nimmt Stellung zur Finanzierungsvereinbarung

 

Lothar Wölfle weist die Vorwürfe, einen Geheimvertrag abgeschlossen zu haben, von sich. 

Markdorf sz Landrat Lothar Wölfle wehrt sich gegen die Vorwürfe, mit Markdorfs damaligem Bürgermeister Bernd Gerber einen Vertrag zur Finanzierung der Südumfahrung abgeschlossen zu haben, ohne dabei die politischen Gremien einbezogen zu haben.

„Der Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen obliegt dem Bürgermeister, der Vollzug von Kreistagsbeschlüssen obliegt dem Landrat“, stellt Wölfle fest. Es sei ein normaler Vorgang, dass das politische Gremium die Eckdaten von Vereinbarungen beschließe. Die konkrete Ausformulierung sei dann Angelegenheit der Verwaltung. Es sei zumindest im Kreistag nicht üblich, über den Vollzug von Verträgen zu berichten, sofern dies nicht vom Gremium explizit gewünscht werde. „Dies hätte aber geschehen können“, räumt der Landrat in seiner schriftlichen Stellungnahme ein. Wölfle verweist darauf, dass seit Beginn der Planung der Ortsumfahrung die Teilung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten zwischen Stadt und Kreis Geschäftsgrundlage war. „Dies wurde durch Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Markdorf und des Kreistags des Bodenseekreises – erstmals am 3. April 2001 – bestätigt“, teilt Wölfle mit.

Die 2013 beschlossene Vereinbarung sei der Vollzug gültiger Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Markdorf und dem Bodenseekreis vom 15. Juli/19. August 2013 ist der Vollzug gültiger Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse, in Markdorf zusätzlich bestätigt durch einen Bürgerentscheid. Bürgermeister und Landrat hätten diesen im Rahmen ihrer Vertretungskompetenz für Gemeinde beziehungsweise Landkreis sowie der durch die Gremien vorgegebenen inhaltlichen Beschlusslage geschlossen. „Damit ist die Vereinbarung gültig“, betont Wölfle. Wenn man den Verwaltungen von Stadt und Landkreis einen Vorwurf machen könne, dann nur den, diesen Vertrag nicht schon eher nach den Gremienbeschlüssen geschlossen zu haben. Denn Mitte 2013 seien schon rund 1,2 Millionen Euro für Planungsleistungen ausgegeben und abgerechnet worden. „Es war daher notwendig, die tatsächlich gelebte Vereinbarung – endlich – auch schriftlich zu fixieren.“

Zum Vorwurf der fehlenden Kostendeckelung argumentiert der Landrat: „Eine Kostendeckelung widerspricht der Geschäftsgrundlage der hälftigen Teilung der nicht von Zuschüssen gedeckten Kosten und wäre vom Landkreis nie akzeptiert worden, weil damit das Risiko von Kostensteigerungen einseitig auf den Landkreis abgewälzt worden wäre.“ Die Kostensteigerungen seien im Wesentlichen auf gestiegene Baukosten zurückzuführen. Hinzu komme die geänderte Förderpraxis des Landes Baden-Württemberg in der vergangenen Legislaturperiode. „Allein diese führt überschlägig zu einer Mehrbelastung der kommunalen Seite von insgesamt rund sechs Millionen Euro, für Stadt und Landkreis also jeweils ein Mehr von drei Millionen Euro“, rechnet der Landrat in seiner Stellungnahme vor. Nach früherer Förderpraxis hätten Stadt und Landkreis jeweils rund 3,5 Millionen Euro zu bezahlen gehabt. Nichtöffentlich wurde über diesen Sachstand der Ausschuss für Umwelt und Technik am 5. Dezember informiert.

Sollte die Südumfahrung in das nächste Förderprogramm aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden, dann muss mit dem Bau spätestens im Januar 2020 begonnen werden. „Die Verwaltung strebt einen Baubeginn Mitte 2019 an“, heißt es in einem Aktenvermerk zur jüngsten Sitzung des Kreisausschusses für Umwelt und Technik.