09.03.2016

Südumfahrung: Kläger will in die nächste Runde

Landwirt will Antrag auf Berufszulassung stellen – Nächste Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim

 

Markdorf sz Im Verfahren zur Planung der Südumfahrung von Markdorf wird der Kläger Antrag auf Berufungszulassung stellen. Das haben Mitglieder der Initiative „Pro Kluftern“, die den Kläger unterstützt, am Dienstagnachmittag bei einem Pressegespräch mitgeteilt.

Die rund drei Kilometer lange Trasse der geplanten Südumfahrung von Markdorf führt vom ehemaligen Haslacher Hof zur Kreisstraße Richtung Kluftern auf Höhe der Firma Wagner. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte ein Klufterner Grundeigentümer und Landwirt im Februar 2014 Klage eingereicht. Er und sein Anwalt Dr. Tobis Lieber sahen im Planfeststellungsverfahren etwa Mängel in der Einordnung der Straße, Berücksichtigung des Naturschutzes und des Eingriffs in das Eigentum. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte die Klage abgewiesen. Nun will der klagende Landwirt mit Unterstützung der Initiative „Pro Kluftern“ in die nächste Runde gehen und dazu den Antrag auf Berufungszulassung stellen.

Moralische und finanzielle Unterstützung

„Wir sind von der Klageabweisung enttäuscht und sehen uns in unserem Rechtsempfinden beeinträchtigt“, sagt Walter Zacke, Vorstandsmitglied von „Pro Kluftern“. Im Rechtsstreit gehe es zwar nicht um Sinn oder Unsinn der Südumfahrung, sondern um die Korrektheit des Planungsverfahrens. Wohl aber argumentiert die Initiative auch, dass die Entlastung Markdorfs den Verkehrsdruck auf Kluftern stark erhöhen werde und durchschneide unter anderem wertvolle landwirtschaftliche Flächen. „Für die Berufung haben wir dem Kläger moralische, aber auch finanzielle Unterstützung bereits zugesichert“, sagt Zacke. Für die Kostenbeteiligung am Prozess hat eine Klägerunterstützungsgemeinschaft bereits für das bisherige Verfahren Spenden gesammelt und will dies fortsetzen. „Wir bauen weiterhin auf eine Solidarität“, sagt Zacke. Vorstandsmitglied Artur Rudolf ergänzt: „Der Kläger steht stellvertretend für viele und ist sozusagen ein Mittel zum Zweck. Denn es sind zwar viele von der geplanten Straße in irgendeiner Weise betroffen, aber nicht jeder ist klageberechtigt.“ Die Frist für den Antrag auf Berufung endet am 16. März, anschließend hat der Kläger mit seinem Anwalt noch Gelegenheit, um eine Begründung zu liefern. Wird die Berufung zugelassen, dann wäre der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die nächste Instanz für das Verfahren.

Vor Verkehrsbelastung schützen

Mit dem Antrag auf Berufung wollen Kläger und Initiative aber auch auf Zeit setzen. „Je weiter wir die Südumfahrung nach hinten schieben, desto eher bringt es die B31-Planung voran“, argumentiert Zacke. Denn zwar sehe er den Handlungsbedarf beim Verkehr, aber die Lösung sei der Ausbau der B31 samt Tunnel für Hagnau und nicht ein Ortsumfahrungsnetz im Hinterland.

Die Initiative „Pro Kluftern“ gibt es seit März 2002 und sie hat rund 200 Mitglieder. Zu den Zielen gehört, die westlichen Teilorte von Friedrichshafen sowohl vor einer erhöhten Verkehrsbelastung zu schützen als auch einen unnötigen Flächenverbrauch für den Straßenbau zu verhindern.