Im Hinblick auf den Bundesverkehrswegeplan 2015 gibt das
Land am Mittwoch eine neue Prioritätenliste bekannt
Auf einer Straßenkonferenz in Stuttgart
wird die Landesregierung am kommenden Mittwoch bekannt geben, mit welcher
Priorisierung sie Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015
anmelden wird. Tags zuvor wird der Kreistag des Bodenseekreises voraussichtlich
eine weitere Resolution verabschieden.
Das Gremium appelliert einmal mehr
an die Verantwortlichen in Bund und Land, die notwendigen Mittel für die
planfestgestellten Straßenbaumaßnahmen in der Region zur Verfügung zu stellen.
Die Resolution bezieht sich dabei nicht nur auf die für den
Bundesverkehrswegeplan anzumeldenden B 31-Abschnitte Friedrichshafen-West und
Überlingen-Ost, sondern auch auf die als Kreisstraße geplante Südumfahrung
Kehlen. Darüber hinaus fordert der Kreistag, die Planung der noch nicht
planfestgestellten Maßnahmen zügig voran zu treiben. Dabei handelt es sich um
die B 30-Ortsumfahrung Meckenbeuren sowie die
Umfahrungen Kluftern, Markdorf, Bermatingen
und Salem-Neufrach. Schließlich enthält die
Resolution auch noch die Forderung nach Planungsbeginn für die weiteren
Teilstücke des Planfalls 7.5 und Freigabe der dafür erforderlichen
Planungsmittel. Im Einzelnen sind das der B 31-Abschnitt zwischen Immenstaad und Meersburg, der Ausbau der Landesstraße 207
zwischen Echbeck und Urnau
und der dreispurige Ausbau der B 31 zwischen Friedrichshafen und Lindau.
Den letztgenannten Abschnitt hatte
der Kreistag beim Land eigentlich als vierspurigen Ausbau für den
vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. In der Liste
der vom Land wiederum beim Bund anzumeldenden Straßenbaumaßnahmen fehlt das
Vorhaben allerdings. Das Land begründet das damit, dass hier eine
„Zwischenlösung“ angedacht sei – eben ein dreispuriger Ausbau. Und ein solcher
gilt lediglich als technische Erweiterung und muss nicht im Bundesverkehrswegeplan
aufgeführt werden.
Da das Hauptproblem im Straßenbau
insgesamt weiterhin die Finanzierbarkeit ist und der Bund bei weitem zu wenig
Mittel zur Verfügung stellt, hält die Landesregierung im Hinblick auf den
Bundesverkehrswegeplan eine erneute Priorisierung der anzumeldenden Maßnahmen
für erforderlich. Inwiefern sich der Bund daran orientieren wird, ist
allerdings offen. Zumal er sich von der im vergangenen Jahr aufgestellten
Prioritätenliste des Landes auch nicht hat abhalten lassen, mit den Bauarbeiten
für die Ortsumfahrung Unlingen zu beginnen, obwohl
die B 31 Friedrichshafen–West als deutlich dringlicher eingestuft war. Da
mittlerweile die Verlegung des Mühlbachs als vorbereitende Maßnahme für den Bau
der B 31 begonnen hat, geht die Kreisverwaltung davon aus, dass die Straße im
neuen Bundesverkehrswegeplan nicht mehr in den vordringlichen Bedarf, sondern
bereits als laufendes Vorhaben eingestuft wird.
IHK kritisiert Mittelverteilung
Wie viel Geld der Bund künftig
insgesamt für den Straßenbau bereit stellen wird, ist
noch nicht abschließend entschieden. Verschlechtert werden die Chancen für die
noch nicht planfestgestellten weiteren B 30- und B 31-Abschnitte im
Bodenseekreis allerdings schon allein dadurch, dass die Bundesregierung die
Mittel künftig nicht mehr im Verhältnis 50:50 auf Autobahnen und Bundesstraßen
verteilen will, sondern im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel zugunsten
der Autobahnen – wie es bereits der Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015
vorsieht.
Kritik an diesen Planungen übt in
einer Pressemitteilung die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben.
„Im Hinblick auf unseren ländlichen Raum und die regionalen Bundesstraßen droht
der Regierungsbezirk Tübingen damit erneut hinten runterzufallen“, sagt deren
Präsident Heinrich Grieshaber. „Uns wurde vor mehr als 30 Jahren zugesagt, als
Ersatz für dringend benötigte Autobahnen gut ausgebaute Bundesstraßen zu
erhalten. Dieses Versprechen wurde bislang nicht eingelöst", kritisiert
Grieshaber.
(Erschienen: 15.11.2013 10:30)