Offener
Brief zur Sitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag
„Die B 30 gegen die B 31
auszuspielen, wie es der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Rudolf Bindig offenbar versucht, ist genau jene Vorgehensweise,
die uns nicht weiterbringt. Die Region muss zusammenhalten, und dann spielt es
keine Rolle, ob die B 30 oder die B 31 zuerst begonnen wird. Rein vom Verfahren
her ist die B 30 weiter und könnte früher starten, aber es ist nicht mehr
länger hinnehmbar, dass sich gar nichts bewegt. Ich sehe die Region als ein
gemeinsames Oberzentrum, das für eine gemeinsame Sache kämpft.“ (OB Brand, SZ,
24. September)
Sehr geehrter OB, lieber
Herr Brand, ihre Äußerung hat nichts an Aktualität und Richtigkeit verloren.
Das betrifft sowohl den Verfahrensfortschritt der B 30, als auch den
Zusammenhalt der Region. Lassen Sie uns gemeinsam für eine zukunftsfähige
Infrastruktur eintreten. Dessen ungeachtet möchte ich zu den Verlautbarungen –
auch aus Ihrem Hause – im Zusammenhang mit der heute vom Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestags verabschiedeten Projektliste für das Infrastukturbeschleunigungsprogramm
II Stellung nehmen:
Erstens: Es war immer
Konsens in der Region, dass sowohl 30 als auch 31 höchste Dringlichkeit haben,
die B 30 Süd jedoch vor der B 31 realisiert wird. Daher ist durch die heutige
Entscheidung niemand „Verraten und belogen“, sondern einer einmütigen Forderung
aus der Region Rechnung getragen worden.
Zweitens: Auf der Basis
dieses Einvernehmens wurden für die B 30 Süd bereits die Ausführungsplanungen
und weitere bauvorbereitende Maßnahmen eingeleitet,
finanziert und vollendet. Daher ist ein Spatenstich für die B 30 im Gegensatz
zur Situation an der B 31 sofort
möglich.
Drittens: Sowohl 30 als
auch 31 befinden sich in der Einstufung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen
der Priorisierung in Gruppe 1. Innerhalb dieser
Gruppe hat das Land ausdrücklich keine weitere Differenzierung vorgenommen.
Daran ändert auch die Veröffentlichung der exakten Punktwerte je Projekt
nichts. Zu folgern, dass die Aufnahme der B30-Süd in die Projektliste des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „allen bisherigen
Zusicherungen, dass der Bund die Priorisierung durch
das Land anerkennt“ widerspricht, ist nicht richtig. Vielmehr wird die
Auffassung des Landes bei der vom Bund getroffenen Projektauswahl zugrunde
gelegt. Überhaupt irritiert mich die Interpretation der dreigruppigen
Priorisierung als Liste für die chronologischen
Abfolge von 20 Einzelmaßnahmen. Noch im April dieses Jahres hatten Sie und Ihre
Verwaltung das Prozedere der Landesregierung skeptisch
beurteilt. Ihre in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses der Stadt
Friedrichshafen am 16. April geäußerten Sorgen, dass „die Bewertung ein breites
Spielfeld bietet“ und „der Kriterienkatalog unvollständig“ sei, teile ich bis
heute. Diese Sorgen nach der Veröffentlichung eines guten Ergebnisses vom Tisch
zu wischen und innerhalb der Gruppe 1 auf eigene Faust eine, von der
Landesregierung ausdrücklich nicht gewünschte, Hierarchisierung vorzunehmen,
ist unredlich. Abschließend: Ich räume ein, dass die Äußerungen des
Parlamentarischen Staatssekretärs Mücke (FDP) – der, wie Sie wissen, nicht für
den Straßenbau in Baden-Württemberg zuständig ist – vor einigen Wochen nicht
förderlich waren. Gleichwohl hat das Bundesverkehrsministerium an anderer
Stelle wiederholt betont, dass die Prioritäten-Liste des Landes für den Bund
lediglich als Diskussionsgrundlage dienen kann.
Sehr geehrter Herr Brand,
ich habe den Bodenseekreis 19 Jahre im Deutschen Bundestag vertreten und fühle
mich der Stadt FN verbunden und zugleich verpflichtet. Daher habe ich mich
immer für die B 31 eingesetzt und werde das beharrliche Eintreten meines
Kollegen Lothar Riebsamen (MdB) auch weiterhin mit
Nachdruck unterstützen.
Ich setze auch zukünftig
auf gemeinsame Anstrengungen im Sinne der Region und hoffe, dass die
dargelegten Fakten einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten. Dass
gerade die politische Auseinandersetzung auch vom Ringen um die Deutungshoheit
lebt, weiß ich. Schmähkritik und Beleidigungen gehören dazu jedoch meiner
Meinung nach nicht.“
(Erschienen: 12.12.2012
20:20)