Angesichts der geschätzten
Bausumme von mehr als 20 Millionen Euro erscheine der Aufwand vertretbar, wenn
die Chance bestehe, dass damit gerichtliche Verfahren vermieden, zumindest aber
eingeschränkt werden könnten, hießt es in der Begründung. Doch genau das ist
der Knackpunkt. Werden sich alle Verfahrensbeteiligten darauf einlassen, die
Ergebnisse der Untersuchungen im Mediationsprozess
verpflichtend anzuerkennen? Diese Frage soll in einem ersten Schritt geklärt
werden. Nach ersten Stellungnahmen von Kreisräten aus den Fraktionen der SPD
und der Grünen, insbesondere aber von Vertreter der Bürgerinitiative Pro Kluftern dürfte es mit der Verpflichtungserklärung jedoch
schwierig werden.
Noch bevor der
Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, meldeten sich bei der Bürgerfragestunde
Adalbert Kühnle und Walter Zacke zu Wort, um deutlich zu machen, dass die
bahnparallele Trasse, wie sie derzeit von Stadt und Kreis bevorzugt wird, auf
keinen Fall akzeptiert werde. Mit einer Verpflichtungserklärung im Vorfeld
haben die beiden Klufterner deshalb auch ernste
Probleme. Von einer „Zwangsjacke“ sprach Helmut Faden (Grüne) und SPD-Rat Dr.
Wolfgang Sigg meinte, die Verpflichtung sollte sich
aus dem Verfahren ergeben.
„Es muss sicher sein, dass
man zu einem Ergebnis kommt, das von allen Beteiligten akzeptiert werde“, sagte
Victor Grasselli (CDU). Auch die Kreisverwaltung ist
skeptisch: Es habe keinen Sinn, wie bei Stuttgart 21 sich an einen Tisch zu
setzen und hinterher trotz erzielter Einigung weiter zu streiten. Jürgen Beisswenger (Freie Wähler) warnte davor, auch nach
erfolgreicher Mediation ein klagefreies
Planfeststellungsverfahren zu erwarten. Eine Bürgerinitiative werde es nicht
schaffen, verbindliche Zusagen im Vorfeld zu geben, denn im Verfahren stehe
jedem Betroffenen ein individuelles Klagerecht zu.
Bevor die Stuttgarter Firma
Dialogik mit der Mediation beauftragt wird, soll es
zunächst weitere Sondierungsgespräche mit allen Beteiligten geben. Eine
Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen man in das Verfahren einsteigt,
bleibt dem Kreistag vorbehalten.
Eile besteht nicht. Denn
das seit 2003 geplante Vorhaben dürfte sich – ähnlich wie bei B 31 und B 30 –
hinziehen. Aufgrund der Änderungen im Naturschutzgesetz müssen im noch nicht
rechtskräftig festgestellten Planungsverfahren erneut sämtlich
Varianten bezüglich ihrer artenschutzrechtlichen Bedeutung in gleicher
Intensität überprüft werden. Das heißt, dass die eigentlich schon
abgeschlossene Trassendiskussion ganz neu aufgerollt wird. Neben der
„amtlichen“ bahnparallelen Trasse kommen der von Pro Kluftern
favorisierten Ausbau der „Müllstraße“ (K 7742 Unterraderach-Markdorf), die von
Landwirten bevorzugte „Bauerntrasse“ sowie eine im Zuge der
B31-Planfeststellung vom Tübinger Regierungspräsidium vorgeschlagene Ost-Umfahrung von Efrizweiler ins
Spiel.
(Erschienen: 17.11.2011
18:50)