Einwendungen werden voraussichtlich vor Ort in Markdorf
abgeklärt – Maximal drei Tage sind angesetzt
„Aufgrund
der vielen themengleichen Einwendungen wird die Erörterungsverhandlung
thematisch gegliedert“, erläutert Dr. Oliver Knörr,
Pressereferent des Regierungspräsidiums Tübingen, auf Nachfrage der
Schwäbischen Zeitung. Dabei sei vorgesehen, am ersten Tag schwerpunktmäßig das
Verkehrsgutachten, die Planrechtfertigung, Alternativen und Trassenvarianten
sowie die mit dem Vorhaben verbundenen Lärmwirkungen zu erörtern.
Ein
wichtiger Tag also für Gegner des Projekts, die unter anderem damit
argumentieren, dass halber Verkehr nicht halber Lärm bedeute und dass der Lärm
nur verlagert werde. Am zweiten Tag soll es nach bisherigem Planungsstand
insbesondere um Luftschadstoffe und die landschaftspflegerische Begleitplanung
hinsichtlich des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft gehen.
Außerdem sind Artenschutz sowie landwirtschaftliche Belange wichtige Themen.
Abgerundet
wird der zweite Tag von der Erörterung weiterer privater Belange, soweit sie zu
diesem Zeitpunkt nicht bereits abgehandelt wurden. Angesetzt ist noch ein
weiterer Tag, Freitag, 9. Dezember, falls die Erörterungsverhandlung aufgrund
der Fülle an Themen zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet sein sollte. „Eine
drei Tage andauernde Erörterung hat es zum Beispiel beim Verfahren um die
Querspange Erbach bei Ulm gegeben“, berichtet Knörr.
Wer
genau von Seiten des Regierungspräsidiums anwesend sein wird in Markdorf, steht
laut Pressereferat nicht fest. In jedem Fall kommen auch Vertreter des
Antragstellers, in diesem Fall also des Landratsamts Bodenseekreis, speziell
des Straßenbauamts. Dieses werde vermutlich einige Sachverständige, wie
Ingenieure und Gutachter mitbringen, so Oliver Knörr.
Betroffene
sind dabei
Verhandelt
würde nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und
denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, teilt das Regierungspräsidium mit.
Die Erörterungsverhandlung ist grundsätzlich nichtöffentlich. In der Regel wird
aber die Öffentlichkeit zumindest für die Verhandlung der öffentlichen Belange
zugelassen. „Gerade bei privaten Einwendungen gibt es öfter den Fall, dass
Privatpersonen keine Öffentlichkeit wünschen, wenn ihre Belange besprochen
werden“, spricht Oliver Knörr aus Erfahrung.
Gar
nicht so erfreut über den Erörterungstermin zeigt sich Frieder Staerke von der Aktionsgemeinschaft Südumfahrung.
„Es wäre mir lieber, wenn sich das Ganze noch hinziehen würde“, sagt Staerke auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Er meint,
dass sich vor dem Hintergrund steigender Benzinpreise, der demografischen
Entwicklung, den klimatischen Veränderungen und der Entwicklung von
Elektroautos langfristig Prioritäten verändern werden.
Die
Aktionsgemeinschaft habe das Thema immer kritisch begleitet; vor den
Sommerferien habe man neue Einwendungen gemacht, denn bei einigen
Planänderungen seien diverse Einwendungen nicht abgearbeitet worden. Die
Planfeststellung sei ein „kleines Schrittchen im formalen Prozess“, ob und wann
die Ortsumgehung kommen werde, wisse man noch nicht, gibt sich Frieder Staerke skeptisch.
(Erschienen:
04.11.2011 22:00)