Erörterungsverfahren läuft im Dezember

Einwendungen werden voraussichtlich vor Ort in Markdorf abgeklärt – Maximal drei Tage sind angesetzt

 

Von Stefanie Lorenz

MARKDORF Es tut sich was beim Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Markdorf. Nachdem im Frühjahr 2009 und im Sommer/Herbst 2011 über 2000 Einwendungen eingegangen waren, gibt es nun eine Erörterungsverhandlung dieser Einwendungen vom 7. bis maximal 9. Dezember. Sie soll laut Regierungspräsidium voraussichtlich in Markdorf stattfinden.

„Aufgrund der vielen themengleichen Einwendungen wird die Erörterungsverhandlung thematisch gegliedert“, erläutert Dr. Oliver Knörr, Pressereferent des Regierungspräsidiums Tübingen, auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Dabei sei vorgesehen, am ersten Tag schwerpunktmäßig das Verkehrsgutachten, die Planrechtfertigung, Alternativen und Trassenvarianten sowie die mit dem Vorhaben verbundenen Lärmwirkungen zu erörtern.

Ein wichtiger Tag also für Gegner des Projekts, die unter anderem damit argumentieren, dass halber Verkehr nicht halber Lärm bedeute und dass der Lärm nur verlagert werde. Am zweiten Tag soll es nach bisherigem Planungsstand insbesondere um Luftschadstoffe und die landschaftspflegerische Begleitplanung hinsichtlich des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft gehen. Außerdem sind Artenschutz sowie landwirtschaftliche Belange wichtige Themen.

Abgerundet wird der zweite Tag von der Erörterung weiterer privater Belange, soweit sie zu diesem Zeitpunkt nicht bereits abgehandelt wurden. Angesetzt ist noch ein weiterer Tag, Freitag, 9. Dezember, falls die Erörterungsverhandlung aufgrund der Fülle an Themen zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet sein sollte. „Eine drei Tage andauernde Erörterung hat es zum Beispiel beim Verfahren um die Querspange Erbach bei Ulm gegeben“, berichtet Knörr.

Wer genau von Seiten des Regierungspräsidiums anwesend sein wird in Markdorf, steht laut Pressereferat nicht fest. In jedem Fall kommen auch Vertreter des Antragstellers, in diesem Fall also des Landratsamts Bodenseekreis, speziell des Straßenbauamts. Dieses werde vermutlich einige Sachverständige, wie Ingenieure und Gutachter mitbringen, so Oliver Knörr.

Betroffene sind dabei

Verhandelt würde nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, teilt das Regierungspräsidium mit. Die Erörterungsverhandlung ist grundsätzlich nichtöffentlich. In der Regel wird aber die Öffentlichkeit zumindest für die Verhandlung der öffentlichen Belange zugelassen. „Gerade bei privaten Einwendungen gibt es öfter den Fall, dass Privatpersonen keine Öffentlichkeit wünschen, wenn ihre Belange besprochen werden“, spricht Oliver Knörr aus Erfahrung.

Gar nicht so erfreut über den Erörterungstermin zeigt sich Frieder Staerke von der Aktionsgemeinschaft Südumfahrung. „Es wäre mir lieber, wenn sich das Ganze noch hinziehen würde“, sagt Staerke auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Er meint, dass sich vor dem Hintergrund steigender Benzinpreise, der demografischen Entwicklung, den klimatischen Veränderungen und der Entwicklung von Elektroautos langfristig Prioritäten verändern werden.

Die Aktionsgemeinschaft habe das Thema immer kritisch begleitet; vor den Sommerferien habe man neue Einwendungen gemacht, denn bei einigen Planänderungen seien diverse Einwendungen nicht abgearbeitet worden. Die Planfeststellung sei ein „kleines Schrittchen im formalen Prozess“, ob und wann die Ortsumgehung kommen werde, wisse man noch nicht, gibt sich Frieder Staerke skeptisch.

(Erschienen: 04.11.2011 22:00)