Südumfahrung Markdorf: Die Klägerseite nimmt die Ablehnung nicht hin

Anwalt Tobias Lieber und sein Mandant, der Landwirt aus Kluftern, gehen in die nächste Runde. Sie wollen die Ablehnung des Verwaltungsgerichts.

Der Klufterner Landwirt und sein Rechtsanwalt Tobias Lieber wollen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil in Sachen Südumfahrung nicht hinnehmen. Dies bestätigt Lieber auf Anfrage des SÜDKURIER.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, der ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Sigmaringen vom Januar abgelehnt hatte, habe er für seinen Mandanten Anhörungsrüge erhoben, teilt Lieber auf Anfrage mit. Sein Mandant und er würden sich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sehen. Über diese Rüge muss nun zunächst der VGH entscheiden. Danach, so Lieber, wäre noch eine Verfassungsbeschwerde möglich.

Wie mehrfach berichtet, hatte das VG Sigmaringen im Januar die Klage des Landwirts gegen die Planfeststellung der geplanten Südumfahrung Markdorf als K 7743 neu abschlägig beschieden. Der VGH hatte Ende September das Sigmaringer Urteil als rechtskräftig beschieden und das von der Klägerseite angestrebte Berufungsverfahren abgelehnt. Das heißt, solange das Rechtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, liegt das Straßenbauvorhaben weiterhin auf Eis. Lieber rechnet bis in rund acht Wochen mit einer Entscheidung des VGH in Mannheim über seine Anhörungsrüge.