Planfeststellung der Südumfahrung Markdorf ist bestätigt
Ein Landwirt aus Kluftern hatte
gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Südumfahrung Markdorf geklagt.
Das Verwaltungsgerichts Sigmaringen wies die Klage im Januar ab. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat nun die Zulassung der
Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt. Das Sigmaringer Urteil ist damit rechtskräftig. Der Beschluss
des Verwaltungsgerichtshofes ist unanfechtbar.
Der Landwirt hat zahlreiche eigene oder gepachtete
Flächen im Gebiet des geplanten Neubaus der Südumfahrung. Die Klage stützte
sich auf zwei Argumentationslinien. Zum einen, ob die rechtlichen Anforderungen
des Straßengesetzes an eine Kreisstraße vorliegen, insbesondere, dass der für
die K 7743 neu zu erwartende Verkehr nach Qualität und Quantität als vorwiegend
überörtlicher Verkehr einzuordnen sei. Das Verwaltungsgericht (VG) bejahte dies
und der Verwaltungsgerichtshof (VGH) stimmte dieser Bewertung jetzt ebenfalls
zu. Sie sei rechtsfehlerfrei, heißt es in einer Mitteilung des VGH.
Die zweite Argumentationslinie des Klägers, die Maßnahmen
bezüglich der Verlegung des Segelfluggeländes hätten nicht als "notwendige
Folgemaßnahmen" festgelegt werden dürfen, weist das VGH ebenfalls zurück.
Zudem sieht das VGH hier keine Verletzung eigener Rechte des Landwirts, weil
der Beklagte, zuständig ist das Regierungspräsidium Tübingen, auf eine
Inanspruchnahme eines möglicherweise in Frage kommenden Grundstücks verzichtet
habe.