Gericht weist Klage gegen Südumfahrung Markdorf ab
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage eines Klufterner
Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung Markdorf in
allen Punkten abgewiesen.
Rund fünfeinhalb
Stunden hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen unter dem
Vorsitz des Verwaltungsgerichtspräsidenten Franz-Christian Mattes am Donnerstag
vergangener Woche über die Klage des Landwirts gegen die geplante Ortsumfahrung
verhandelt. Nun steht das Urteil fest, und es ist ein Etappensieg für die
Befürworter der durch die Klage zwischenzeitlich auf Eis gelegten
Straßenbaumaßnahme.
Beim Regierungspräsidium Tübingen ist man erleichtert über die Entscheidung.
Man sehe sich in der eigenen Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt, heißt
es seitens der Pressestelle der Behörde. Deren Vertreter um die Leiterin des
Planfeststellungsreferates, Petra Stark, hatten in der Verhandlung mit
Unterstützung von Abgesandten des Landratsamtes Bodenseekreis mit Nachdruck
ihre Rechtsposition vertreten.
Das Verfahren sei eingestellt und die Klage abgewiesen worden, teilte die
Pressestelle des Verwaltungsgerichtes am Freitagvormittag mit. Die
vollständige, schriftlich begründete Entscheidung liegt noch nicht vor. Das
schriftliche Urteil soll, so heißt es seitens des Gerichtes, „in wenigen
Wochen“ nachgereicht werden. Der Landwirt aus Kluftern
hatte im Februar 2014 in Sachen Südumfahrung-Baureife Klage gegen das Land
Baden-Württemberg eingereicht. Er sah sich als Grundstücksinhaber von
landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet der Umfahrung in zahlreichen Punkten
in seinen Rechten verletzt. Ob die Klägerseite um den Freiburger Anwalt Tobias
Lieber Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist derzeit dem Vernehmen nach
noch offen.