Die Südumfahrung Markdorf ist nun baureif

Markdorf -  Das Regierungspräsidium Tübingen erlässt den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung Markdorf. Damit wird eine viereinhalbjährige Verfahrenszeit mit mehr als 2000 Einwendungen beendet. Tempo 40 in Stetten sowie Lärm- und Naturschutzmaßnahmen sollen die zu erwartenden Eingriffe mindern. Nun wird es auch darauf ankommen, ob die Bürgerinitiative Pro Kluftern den Klageweg gegen den Planfeststellungsbeschluss beschreiten wird.

Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung erlassen. Der Beschluss sei bereits am Freitag, am Tag nach der Ablehnung der Petition von Pro Kluftern gegen das Vorhaben durch den Landtag, gefällt worden, teilte die für die Südumfahrung zuständige obere Behörde am Montagabend gegenüber der Presse mit.

Mehr als 2000 Einwendungen in vier Jahren

Damit ist das im April 2009 eingeleitete Verfahren nun beendet und das Straßenbauvorhaben offiziell baureif – vorausgesetzt, die unterlegene Bürgerinitiative wird nicht noch, wie ihrerseits angedeutet, den Rechtsweg beschreiten und gegen den Beschluss klagen.

Über den Beschluss äußert sich Regierungspräsident Hermann Strampfer: „Ich freue mich, dass mit dem jetzt erlassenen Beschluss die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wurde, die notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt von Markdorf mit einer Umgehungsstraße zu erreichen. Die Verlagerung des Durchgangs- und des Schwerlastverkehrs aus der Ortsdurchfahrt wird für Markdorf eine große Erleichterung bewirken und auch eine langfristige Perspektive für eine städtebauliche Weiterentwicklung der Innenstadt eröffnen. Wichtig war uns in diesem Verfahren auch, den Belangen der Landwirtschaft und des Natur- und Artenschutzes Rechnung zu tragen. Der jetzige Beschluss bildet einen wichtigen Baustein für die Fortentwicklung des Straßenverkehrsnetzes in der Bodenseeregion.“ Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens waren mehr als 2000 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Der Beschluss sei „umfangreich“, so das RP.

 

Planfeststellung sieht Tempo 40 in Stetten vor

In den kommenden Wochen soll nun die Auslegung des Beschlusses vorbereitet werden, heißt es. Ebenso die Auslegung der umfangreichen Planunterlagen in den Rathäusern von Markdorf, Friedrichshafen und Stetten. Diese Auslegung soll nach dem Ende der Weihnachtsferien zum Jahresbeginn 2014 erfolgen. Die Auslegungszeit beträgt zwei Wochen, danach gilt der Beschluss als öffentlich zugestellt und es beginnt die Klagefrist. Der Bodenseekreis als Vorhabenträger hatte am 30. März 2009 beim RP die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur K 7743 Ortsumgehung Markdorf beantragt.


Die Planfeststellung sieht vor, dass aus Lärmschutzgründen in der B-33-Ortsdurchfahrt Stetten ein Tempo-40-Limit angeordnet werden soll. Alternativ, so das RP, könne der Landkreis dem bei betreffenden Gebäuden festgestellten Anspruch auf Kostenerstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen nachkommen. Auch in den Ortsdurchfahrten von Ittendorf und Wirrensegel sowie in Lipbach und Kluftern sei für einzelne Gebäude eine Kostenerstattung für solche Maßnahmen vorgesehen. Zudem seien in der landschaftspflegerischen Begleitplanung Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft vorgesehen, insbesondere in den Bereichen Minkhofer Halde, Eisweiher und Hepbacher-Leimbacher Ried. „Besonderes Augenmerk“, so heißt es, soll dabei auch auf das Bachmuschel-Vorkommen im Espengraben/Lipbach gelegt werden.