Die Südumfahrung Markdorf ist nun baureif
Markdorf - Das Regierungspräsidium Tübingen erlässt den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung Markdorf. Damit wird eine viereinhalbjährige Verfahrenszeit mit mehr als 2000 Einwendungen beendet. Tempo 40 in Stetten sowie Lärm- und Naturschutzmaßnahmen sollen die zu erwartenden Eingriffe mindern. Nun wird es auch darauf ankommen, ob die Bürgerinitiative Pro Kluftern den Klageweg gegen den Planfeststellungsbeschluss beschreiten wird.
Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung erlassen. Der Beschluss sei bereits am Freitag, am Tag nach der Ablehnung der Petition von Pro Kluftern gegen das Vorhaben durch den Landtag, gefällt worden, teilte die für die Südumfahrung zuständige obere Behörde am Montagabend gegenüber der Presse mit.
Damit ist das im April 2009
eingeleitete Verfahren nun beendet und das Straßenbauvorhaben offiziell baureif
– vorausgesetzt, die unterlegene Bürgerinitiative wird nicht noch, wie
ihrerseits angedeutet, den Rechtsweg beschreiten und gegen den Beschluss klagen.
Über den Beschluss äußert sich Regierungspräsident Hermann Strampfer: „Ich freue
mich, dass mit dem jetzt erlassenen Beschluss die rechtliche Grundlage dafür
geschaffen wurde, die notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt von Markdorf mit
einer Umgehungsstraße zu erreichen. Die Verlagerung des Durchgangs- und des
Schwerlastverkehrs aus der Ortsdurchfahrt wird für Markdorf eine große
Erleichterung bewirken und auch eine langfristige Perspektive für eine
städtebauliche Weiterentwicklung der Innenstadt eröffnen. Wichtig war uns in
diesem Verfahren auch, den Belangen der Landwirtschaft und des Natur- und
Artenschutzes Rechnung zu tragen. Der jetzige Beschluss bildet einen wichtigen
Baustein für die Fortentwicklung des Straßenverkehrsnetzes in der
Bodenseeregion.“ Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens waren mehr als 2000
Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Der Beschluss sei
„umfangreich“, so das RP.
In den kommenden Wochen soll nun die Auslegung des Beschlusses vorbereitet werden, heißt es. Ebenso die Auslegung der umfangreichen Planunterlagen in den Rathäusern von Markdorf, Friedrichshafen und Stetten. Diese Auslegung soll nach dem Ende der Weihnachtsferien zum Jahresbeginn 2014 erfolgen. Die Auslegungszeit beträgt zwei Wochen, danach gilt der Beschluss als öffentlich zugestellt und es beginnt die Klagefrist. Der Bodenseekreis als Vorhabenträger hatte am 30. März 2009 beim RP die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur K 7743 Ortsumgehung Markdorf beantragt.
Die Planfeststellung sieht vor, dass aus Lärmschutzgründen in der
B-33-Ortsdurchfahrt Stetten ein Tempo-40-Limit angeordnet werden soll.
Alternativ, so das RP, könne der Landkreis dem bei betreffenden Gebäuden
festgestellten Anspruch auf Kostenerstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen
nachkommen. Auch in den Ortsdurchfahrten von Ittendorf und Wirrensegel sowie in
Lipbach und Kluftern sei für einzelne Gebäude eine Kostenerstattung für solche
Maßnahmen vorgesehen. Zudem seien in der landschaftspflegerischen
Begleitplanung Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und
Landschaft vorgesehen, insbesondere in den Bereichen Minkhofer Halde, Eisweiher
und Hepbacher-Leimbacher Ried. „Besonderes Augenmerk“, so heißt es, soll dabei
auch auf das Bachmuschel-Vorkommen im Espengraben/Lipbach gelegt werden.