05.11.2011
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Markdorf – Das Regierungspräsidium
Tübingen wird am Mittwoch und Donnerstag, 7. und 8. Dezember, die Einwendungen gegen die geplante
Ortsumfahrung Markdorf, K 7743 neu, erörtern. Diese gingen aufgrund der
Anhörung im Frühjahr 2009 und im Sommer/Herbst 2011 von privater Seite ein,
ebenso Stellungnahmen der Behörden und Verbände. Sofern erforderlich, kann die
Erörterung am Freitag, 9. Dezember, fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin
soll in Markdorf stattfinden.
Auf
Grund der vielen themengleichen Einwendungen wird die Erörterungsverhandlung
thematisch gegliedert, teilt das Regierungspräsidium mit. Vorgesehen ist, am
ersten Tag schwerpunktmäßig vor allem das Verkehrsgutachten, die
Planrechtfertigung, Alternativen und Trassenvarianten sowie die mit dem
Vorhaben verbundenen Lärmwirkungen zu erörtern.
Am
zweiten Tag soll es um Luftschadstoffe, die landschaftspflegerische
Begleitplanung zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie um
Artenschutz gehen; zudem sollen die Auswirkungen des Vorhabens auf
landwirtschaftliche Belange behandelt werden. Darüber hinaus werden private
Belange erörtert, soweit sie nicht schon erörtert wurden.
Verhandelt
wird nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und
denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. Die Verhandlung ist
nichtöffentlich, so das Regierungspräsidium. In der Regel wird allerdings die
Öffentlichkeit zumindest für die Verhandlung der öffentlichen Belange
zugelassen.
Das Planfeststellungsverfahren zur K 7743 neu, Ortsumfahrung Markdorf, wurde
vom Landratsamt Bodenseekreis im Frühjahr 2009 beantragt. Im Zuge von
Anhörungen wurden über 2000 Einwendungen erhoben. Ziel dieses Vorhabens ist
maßgeblich eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Markdorf, indem ein Teil des
Verkehrs künftig über die K 7743 neu geführt werden soll. Die verkehrlichen
Wirkungen dieses Vorhabens wurden in Verkehrsgutachten untersucht. Zudem wurden
die Lärmauswirkungen, die mit dem Vorhaben selbst sowie den Änderungen beim
Verkehrsaufkommen auf Abschnitten bestehender Straßen einher gehen, ebenso wie
die Änderungen bei den Luftschadstoffbelastungen im relevanten Bereich in
Gutachten erfasst.