Markdorf 

05.11.2011  .

Anhörung zur Ortsumgehung

Markdorf – Das Regierungspräsidium Tübingen wird am Mittwoch und Donnerstag, 7. und 8. Dezember, die Einwendungen gegen die geplante Ortsumfahrung Markdorf, K 7743 neu, erörtern. Diese gingen aufgrund der Anhörung im Frühjahr 2009 und im Sommer/Herbst 2011 von privater Seite ein, ebenso Stellungnahmen der Behörden und Verbände. Sofern erforderlich, kann die Erörterung am Freitag, 9. Dezember, fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin soll in Markdorf stattfinden.

Auf Grund der vielen themengleichen Einwendungen wird die Erörterungsverhandlung thematisch gegliedert, teilt das Regierungspräsidium mit. Vorgesehen ist, am ersten Tag schwerpunktmäßig vor allem das Verkehrsgutachten, die Planrechtfertigung, Alternativen und Trassenvarianten sowie die mit dem Vorhaben verbundenen Lärmwirkungen zu erörtern.

Am zweiten Tag soll es um Luftschadstoffe, die landschaftspflegerische Begleitplanung zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie um Artenschutz gehen; zudem sollen die Auswirkungen des Vorhabens auf landwirtschaftliche Belange behandelt werden. Darüber hinaus werden private Belange erörtert, soweit sie nicht schon erörtert wurden.

Verhandelt wird nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. Die Verhandlung ist nichtöffentlich, so das Regierungspräsidium. In der Regel wird allerdings die Öffentlichkeit zumindest für die Verhandlung der öffentlichen Belange zugelassen.

Das Planfeststellungsverfahren zur K 7743 neu, Ortsumfahrung Markdorf, wurde vom Landratsamt Bodenseekreis im Frühjahr 2009 beantragt. Im Zuge von Anhörungen wurden über 2000 Einwendungen erhoben. Ziel dieses Vorhabens ist maßgeblich eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Markdorf, indem ein Teil des Verkehrs künftig über die K 7743 neu geführt werden soll. Die verkehrlichen Wirkungen dieses Vorhabens wurden in Verkehrsgutachten untersucht. Zudem wurden die Lärmauswirkungen, die mit dem Vorhaben selbst sowie den Änderungen beim Verkehrsaufkommen auf Abschnitten bestehender Straßen einher gehen, ebenso wie die Änderungen bei den Luftschadstoffbelastungen im relevanten Bereich in Gutachten erfasst.