25.06.2011 .
Verkehr Kommunalpolitik
Beim
Regierungspräsidium (RP) Tübingen rechnet man aufgrund der öffentlichen
Auslegung der geänderten Pläne mit einer rund halbjährigen Verzögerung in
Sachen Südumfahrung-Baureife. Diese behördeninterne
Einschätzung teilte RP-Pressesprecher Axel Bernhard auf Anfrage des SÜDKURIER
mit.
Ein
Planfeststellungsbeschluss und damit die Baureife des Vorhabens sei definitiv nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten,
bestätigte Bernhard die Berichterstattung in unserer Mittwochsausgabe. Der
bislang auf diesen Juli vorgesehene Erörterungstermin vor Ort in Markdorf sei
aber lediglich „angedacht“ auf der Arbeitsebene der Behörde gewesen, nicht
jedoch festgesetzt. Als Begründung für die erneute Auslegung der Pläne benannte
Bernhard die umfangreichen Änderungen, die nach der Bearbeitung der
Einwendungen vorgenommen hätten werden müssen. Inhaltlich und auch wegen
zwischenzeitlich verschärfter Vorgaben seien die Änderungen zu gravierend
gewesen, als dass man sie in einem Erörterungstermin hätte abschließend
abhandeln können, sagte Bernhard.
Nach derzeitigem
Planungsstand geht man beim RP davon aus, dass ein Planfeststellungsbeschluss,
der die rechtliche Baureife schafft, frühestens im Frühling, eher aber im
Vorsommer 2012 gefällt werden kann. Dies hänge aber laut Bernhard vor allem
davon ab, wie viele und in welchem Ausmaß inhaltlich stichhaltige Einwendungen
gegen die geänderten Planunterlagen eingehen werden. Die Unterlagen liegen von
kommendem Montag bis Dienstag, 26. Juli, in den Rathäusern von Markdorf,
Friedrichshafen und erstmals auch Stetten aus. Einwendungen können bis zum 9.
August schriftlich ans RP oder an die jeweiligen
Rathäuser gerichtet werden. Die dürfen sich allerdings nur auf die geänderten
Pläne beziehen, nicht auf die ursprünglichen und bereits abgearbeiteten Pläne,
betont Bernhard. Eine Ausnahme gibt es in Stetten: Weil dort erstmals ausgelegt
wird, sind dort auch Einwendungen gegen die ursprünglichen Pläne möglich.
Stand jetzt, so schätzt
Bernhard, könne der neue Erörterungstermin fürs Jahresende ins Auge gefasst
werden – vorbehaltlich natürlich der zu erwartenden Einwendungen. Ähnliches
gelte auch für den Erörterungstermin selbst. Je nachdem, wie die abschließende
Behandlung der Einwendungen vor Ort ausgehen wird, könnte sich auch der
Beschluss nochmals verzögern. „Man ist ja auch nicht gefeit dagegen, dass man
dort nicht ohne weiteren Hausaufgaben heimgeht“, gibt sich Bernhard vorsichtig
hinsichtlich einer Prognose.