Zusätzliches Unheil abwenden
Zur
Bürgerversammlung im Graf-Zeppelin-Haus und zu den Planungen Kreisstraße
7743-neu:
Meine Frage an
Oberbürgermeister Andreas Brand am 1. März war, ob er nicht, wenn zirka 22 000
bis 26 000 Kfz pro Tag in Fischbach und
zirka 30 000 Kfz pro Tag in Hagnau für die
Bürger ein unzumutbarer Skandal sind,
den Gemeinde- und Kreisratsbeschluss für
die K 7743-neu revidieren müsse. Diese K 7743-neu, neu geplant(!),
durchschneidet Kluftern und hat dort zirka 30 000 Kfz
pro Tag zur Folge. Sie wurde beschlossen, obwohl billigere, durchführbare,
keine solche Schäden verursachende Alternativ-Trassen vorlagen.
Oberbürgermeister Brand
antwortete mit einem klaren Nein. Er erläuterte dies mit einer definitiv
falschen „Sprachregelung", die der damalige Erste Bürgermeister Hornung
(CDU) schon für Brands Vorgänger, zu Unrecht, weil nicht den Tatsachen
entsprechend, vorgegeben und auch selbst genutzt hat.
Brand sagte, Alternativ-
Trassen zur K 77 43-neu seien vor Beschlussfassung gesucht, aber keine
durchführbaren Trassen-Alternativen gefunden worden. Deshalb, und um die B
3I-neu nicht weiter zu gefährden, müsse es bei dem Beschluss bleiben. Was dem
bereits extrem malträtierten Kluftern auch noch die
für dessen Wohnqualität tödlichen zirka
30 000 Kfz/Tag zusätzlich aufbürden würde.
Deshalb zur Klarstellung-
der K 7743- neu-Zusammenhänge folgendes: Der
Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg Mannheim hat am 27. Juli 2009
mündlich und mit Urteil vom 7. August 2009 schriftlich festgestellt, dass eine
mittelbar B-31-neu-bezogene Klage, begründet mit der Schaden stiftenden K 7743-
neu, abgelehnt wird. Dies, weil die K 7743-neu nur eine "Erst-Idee"
neben vielen durchführbaren Alternativ-Trassen sei, die derzeit vom
Regierungspräsidium Tübingen (RP) erwogen und untersucht würden.
Der RP-Chef-Straßenplaner,
Herr Braun, präsentierte dabei öffentlich und mir auch persönlich einen Plan,
in den diese Alternativ-Trassen eingezeichnet waren. Er stellte öffentlich für
das Plenum fest, es gäbe anstelle der K 7743-neu mehrere gut durchführbare
Alternativ- Trassen für den Anschluss des Hinterlandverkehrs an die B 31-neu.
Es gibt sehr viele Zeugen für diese Aussage! (Siehe auch AZ.vGH-BW:
5 S 2347/08 Urteilsbegründung S. 21,22;
AZ.RP- TÜB.: 15-2/ -4/0513.2-20 B 31, FN BA llB)
Es wurde also sowohl von den
Fachplanern des Regierungspräsidiums als auch durch den Verwaltungsgerichtshof
Mannheim bestätigt, dass entgegen der falschen .Homung-Sprachregelung"
verkehrstechnisch funktionierende Alternativ-Trassen für den
Hinterland-Verkehrsanschluss an die B 31-neu existieren, dass sie durchführbar
sind und man dabei ist, diese zu präzisieren. Alle Alternativ- Trassen sind
zudem viel billiger als die mit mehreren Brücken bestückte
"Erst-Idee", die K 7743-neu-Alternative.
Der Schaden trächtige K
7743-neu-Beschluss kann also ohne relevante Störung für das B-31-neu-Geschehen
revidiert werden. Es kann sich dabei an der B 31-neu, wenn überhaupt, nur die
Anschlussstelle für den Hinterlandverkehr ändern, was planerisch und zeitlich
zu verkraften ist.
Der Oberbürgermeister, sein
Erster Bürgermeister und der Landrat samt den zugehörigen Gremien können also,
entgegen der Aussage von Brand am 1. März, ihrem Auftrag, Friedrichshafens
Bürger zu beschützen, gerecht werden. Sie können - entgegen bisheriger Praxis -
nicht nur Fischbach durch ihr Bemühen um die B 31-neu, sondern eh auch das
bereits sehr belastete Kluftern durch Revision des Schaden stiftenden K
7743-Beschlusses vor zusätzlichem Unheil bewahren.
Man erinnere sich: Die
Naherholungsgebiete Klufterns werden im Süden durch
die B 31-neu, im Westen durch das Materialwirtschaftszentrum (MWZ) und im
Norden durch die auf Klufterner
Gemarkung liegende Südumfahrung Markdorf zerstört.
Die K7743-neu würde auch noch das östliche Naherholungsgebiet samt Brunnisach-Biotop zerstören und dazu noch Kluftern durchschneiden.
Rudolf Moser, Lettenhof,
Markdorf