Zusätzliches Unheil abwenden

 

Zur Bürgerversammlung im Graf-Zeppelin-Haus und zu den Planungen Kreisstraße 7743-neu:

 

Meine Frage an Oberbürgermeister Andreas Brand am 1. März war, ob er nicht, wenn zirka 22 000 bis 26 000 Kfz  pro Tag in Fischbach und zirka 30 000 Kfz pro Tag in Hagnau für die Bürger  ein unzumutbarer Skandal sind, den Gemeinde- und Kreisratsbeschluss für  die K 7743-neu revidieren müsse. Diese K 7743-neu, neu geplant(!), durchschneidet Kluftern und hat dort zirka 30 000 Kfz pro Tag zur Folge. Sie wurde beschlossen, obwohl billigere, durchführbare, keine solche Schäden verursachende Alternativ-Trassen vorlagen.

 

Oberbürgermeister Brand antwortete mit einem klaren Nein. Er erläuterte dies mit einer definitiv falschen „Sprachregelung", die der damalige Erste Bürgermeister Hornung (CDU) schon für Brands Vorgänger, zu Unrecht, weil nicht den Tatsachen entsprechend, vorgegeben und auch selbst genutzt hat.

 

Brand sagte, Alternativ- Trassen zur K 77 43-neu seien vor Beschlussfassung gesucht, aber keine durchführbaren Trassen-Alternativen gefunden worden. Deshalb, und um die B 3I-neu nicht weiter zu gefährden, müsse es bei dem Beschluss bleiben. Was dem bereits extrem malträtierten Kluftern auch noch die für dessen  Wohnqualität tödlichen zirka 30 000 Kfz/Tag zusätzlich aufbürden würde.

 

Deshalb zur Klarstellung- der K 7743- neu-Zusammenhänge folgendes: Der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg Mannheim hat am 27. Juli 2009 mündlich und mit Urteil vom 7. August 2009 schriftlich festgestellt, dass eine mittelbar B-31-neu-bezogene Klage, begründet mit der Schaden stiftenden K 7743- neu, abgelehnt wird. Dies, weil die K 7743-neu nur eine "Erst-Idee" neben vielen durchführbaren Alternativ-Trassen sei, die derzeit vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) erwogen und untersucht würden.

 

Der RP-Chef-Straßenplaner, Herr Braun, präsentierte dabei öffentlich und mir auch persönlich einen Plan, in den diese Alternativ-Trassen eingezeichnet waren. Er stellte öffentlich für das Plenum fest, es gäbe anstelle der K 7743-neu mehrere gut durchführbare Alternativ- Trassen für den Anschluss des Hinterlandverkehrs an die B 31-neu. Es gibt sehr viele Zeugen für diese Aussage! (Siehe auch AZ.vGH-BW: 5 S 2347/08 Urteilsbegründung S. 21,22;  AZ.RP- TÜB.: 15-2/ -4/0513.2-20 B 31, FN BA llB)

 

Es wurde also sowohl von den Fachplanern des Regierungspräsidiums als auch durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt, dass entgegen der falschen .Homung-Sprachregelung" verkehrstechnisch funktionierende Alternativ-Trassen für den Hinterland-Verkehrsanschluss an die B 31-neu existieren, dass sie durchführbar sind und man dabei ist, diese zu präzisieren. Alle Alternativ- Trassen sind zudem viel billiger als die mit mehreren Brücken bestückte "Erst-Idee", die K 7743-neu-Alternative.

 

Der Schaden trächtige K 7743-neu-Beschluss kann also ohne relevante Störung für das B-31-neu-Geschehen revidiert werden. Es kann sich dabei an der B 31-neu, wenn überhaupt, nur die Anschlussstelle für den Hinterlandverkehr ändern, was planerisch und zeitlich zu verkraften ist.

 

Der Oberbürgermeister, sein Erster Bürgermeister und der Landrat samt den zugehörigen Gremien können also, entgegen der Aussage von Brand am 1. März, ihrem Auftrag, Friedrichshafens Bürger zu beschützen, gerecht werden. Sie können - entgegen bisheriger Praxis - nicht nur Fischbach durch ihr Bemühen um die B 31-neu, sondern eh auch das bereits sehr belastete Kluftern  durch Revision des Schaden stiftenden K 7743-Beschlusses vor zusätzlichem Unheil bewahren.

 

Man erinnere sich: Die Naherholungsgebiete Klufterns werden im Süden durch die B 31-neu, im Westen durch das Materialwirtschaftszentrum (MWZ) und im Norden durch die auf  Klufterner Gemarkung liegende Südumfahrung Markdorf zerstört. Die K7743-neu würde auch noch das östliche Naherholungsgebiet samt Brunnisach-Biotop zerstören und dazu noch Kluftern durchschneiden.

 

 

Rudolf Moser, Lettenhof, Markdorf