Nach Änderung von Planunterlagen durch das Landratsamt Bodenseekreis führt
das Regierungspräsidium Tübingen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau
der Ortsumgehung Markdorf als K 7743 neu eine erneute Auslegung und Anhörung zu
den Planänderungen durch.
Zu der geplanten ca. 3 km langen Ortsumgehung im Süden von Markdorf als K 7743
neu zwischen der B 33 (Meersburg-Markdorf) und der L 207 (Markdorf-Immenstaad)
wurden die Verkehrsuntersuchung, die Lärmuntersuchung und das Luftschadstoffgutachten
aktualisiert.
Bei der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung wurden die sich seit 2008
ergebenden wesentlichen Änderungen der Randbedingungen wie etwa Veränderungen
bei Gewerbegebieten berücksichtigt. Auf der Grundlage der aktualisierten Verkehrsuntersuchung
wurde auch die Lärmuntersuchung angepasst und wurden außerdem die mittelbaren
Lärmauswirkungen des Neubaus der Ortsumgehung Markdorf auf die Ortsdurchfahrten
von Markdorf, Leimbach, Hepbach, Ittendorf,
Stetten, Kluftern und Lipbach
im Zuge der B 33, L 205, L 257 und L 328b untersucht. Ferner wurde das
Luftschadstoffgutachten fortgeschrieben.
Die geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit von Montag, dem 27. Juni 2011
bis einschließlich Dienstag, dem 26. Juli 2011 in den Rathäusern von Markdorf
und Friedrichshafen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder
kann bis einschließlich Dienstag, dem 09. August 2011 bei diesen beiden Städten
oder beim Regierungspräsidium Tübingen schriftlich oder zur Niederschrift
Einwendungen gegen die Planänderungen erheben.
In demselben Zeitraum liegen die geänderten Planunterlagen einschließlich der
ursprünglichen Planunterlagen erstmalig im Rathaus der Gemeinde Stetten während
der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Bei der Gemeinde oder beim
Regierungspräsidium Tübingen können bis einschließlich Dienstag, dem 09. August
2011 Einwendungen gegen die ursprüngliche Planung und zudem gegen die
Planänderungen erhoben werden.