Pressemitteilung

27.06.2008

 

Regierungspräsidium Tübingen erlässt den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen
Regierungspräsident Strampfer hebt sorgfältige Abwägung der widerstreitenden Interessen hervor



Das Regierungspräsidium Tübingen hat am Freitag, 27. Juni 2008, den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad erlassen. Mit dem 270 Seiten umfassenden Beschluss hat das Planfeststellungsverfahren damit seinen Abschluss gefunden. "Wir haben mit dem Planfeststellungsbeschluss die Anforderungen des europäischen wie nationalen Rechts beachtet und die widerstreitenden öffentlichen, kommunalen sowie privaten Interessen sorgfältig abgewogen, so dass wir guten Gewissens zu unserer Entscheidung für die B 31 neu stehen. Besondere Aufmerksamkeit wurde in der Planfeststellung den Rechten der durch die Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gezollt“, so der Regierungspräsident.

Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 26. Juni 2008 den gegen die Maßnahme eingereichten Petitionen nicht abgeholfen hat, war für das Regierungspräsidium Tübingen der Weg frei, den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen zu erlassen.

Der Planfeststellungsbeschluss setzt den Schlusspunkt unter das seit November 2002 laufende Planfeststellungsverfahren. Er ist das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen von 46 im Verfahren beteiligten Behörden bzw. Naturschutzverbänden sowie von 2455 privaten Einwendungen.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt mit den planfestgestellten Unterlagen (11 Ordner) bei den Bürgermeisterämtern in Friedrichshafen und Immenstaad vom 7. Juli 2008 bis einschließlich 21. Juli 2008 zur Einsichtnahme aus. Das Regierungspräsidium Tübingen weist diesbezüglich auf die erfolgenden Bekanntmachungen zur Auslegung und Zustellung des Beschlusses hin. Da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären, wird die Zustellung an die Einwender durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann gegen den Beschluss beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage erhoben werden. Eine eventuelle Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, da die Verlegung der B 31 neu sich im vordringlichen Bedarf des Fernstraßenausbaugesetzes befindet.

Die Baukosten werden voraussichtlich ca. 68,5 Mio. Euro betragen.
Wann jedoch mit den Bauarbeiten tatsächlich begonnen werden kann, hängt von der Mittelzuweisung durch den Bund als Träger der Straßenbaulast ab.

 
Hintergrundinformationen zum Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad:

Verfahrenshistorie:
Mit Antrag vom 15.11.2002 beantragte die Straßenbauverwaltung die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der B 31 zwischen Friedrichhafen und Immenstaad.

Der Antrag wurde am 24.05.2003 öffentlich bekannt gemacht. Die erstmalige Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.05.2003 bis einschließlich 25.06.2003. Letzter Tag der Einwendungsfrist war der 09.07.2003.

Die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden (Träger öffentlicher Belange) und Naturschutzverbände erfolgte am 13. und 14.12.2005 in Friedrichshafen-Schnetzenhausen.

Die übrigen Einwendungen wurden in der Zeit vom 26. bis 28.04.2006 in Friedrichshafen-Fischbach erörtert.

Im Anschluss an diese Erörterungen änderte die Straßenbauverwaltung ihre Planung. Betroffen davon war im wesentlichen der Lärmschutz, der aufgrund eines neuen Verkehrsgutachtens mit Prognosehorizont des Jahres 2020 und darauf basierenden schalltechnischen Berechnungen nachgebessert wurde. Geländemodellierungen und Seitenablagerungen waren ebenfalls Gegenstand der vorgenommenen Planänderungen. Ferner wurden Änderungen und Ergänzungen des Wegenetzes und notwendiger Grundstückszufahrten ebenso erforderlich, wie eine Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans. Unter anderem wurden die darin vorgesehene Grünbrücke wesentlich erweitert und im Hinblick auf geänderte artenschutzrechtliche Anforderungen zusätzliche Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Schließlich änderte die Straßenbauverwaltung die Führung einiger Wassergräben und gestaltete die bislang vorgesehene Einmündung der L 328 b neu in die bestehende L 328 b zwischen Schnetzenhausen und Sparbruck zu einem Kreisverkehr um. Auch die ins Verfahren eingebrachte Schadstoffbeurteilung wurde unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Verkehrsprognose überarbeitet.

Diese Änderungsplanung wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung der Planunterlangen fand in der Zeit vom 19.02.2007 bis einschließlich zum 19.03.2007 statt. Die Einwendungsfrist endete am 02.04.2007.

Auf eine Erörterung der zur Änderungsplanung eingegangenen Einwendungen wurde nach § 17a Nr. 5 FStrG verzichtet.

Gegen und für das Vorhaben wurden beim Landtag von Baden-Württemberg Petitionen eingereicht. Aufgrund der eingereichten Petitionen war das Regierungspräsidium Tübingen zunächst gehalten, mit der Entscheidung im Planfeststellungsverfahren zuzuwarten, bis über die Petitionen abschließend entschieden war.

Eine Kommission des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg führte am 10.04.2008 eine Erörterung der Petitionen in Friedrichshafen, verbunden mit einem Ortstermin, durch. In seiner Sitzung am 23.04.2008 traf der Petitionsausschuss die Beschlussempfehlung, dass den gegen die Maßnahme gerichteten Petitionen nicht abgeholfen werden könne.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 26.06.2008 beschlossen, den Petitionen nicht abzuhelfen.

Daraufhin hat das Regierungspräsidium Tübingen am 27.06.2008 den Planfeststellungsbeschluss erlassen.


Erläuterung der planfestgestellten Maßnahme:
Die planfestgestellte Maßnahme umfasst die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen (Bauabschnitt II B).

Im Bereich Immenstaad/Grenzhof schließt die Straßenbaumaßnahme an die bestehende B 31 an. Sie umfährt die Teilorte Fischbach, Spaltenstein und Schnetzenhausen (Stadt Friedrichshafen) jeweils nördlich und endet im Osten an dem in Friedrichshafen bereits ausgebauten Knotenpunkt Colsmanstraße ebenfalls an der bestehenden B 31. Von Westen her erfolgt die Trassierung bis zur Brunnisach parallel zur dort bestehenden Bahnlinie (Dorniergleis). Anschließend schwenkt die Trasse nach Norden. Nachdem Spaltenstein nördlich umfahren ist, wird das Waldgebiet „Buchschach“ gequert. Unmittelbar danach schwenkt die Trasse in weitem Bogen nach Süden und grenzt an die Sportplätze von Schnetzenhausen nördlich, sowie den „Hermannsberg“ südlich an. Nordöstlich von Schnetzenhausen durchschneidet die Trasse einen Waldbereich auf einer Länge von ca. 300 m, bevor sie dann bei Friedrichshafen-Waggershausen an den bereits ausgebauten Knotenpunkt Colsmanstraße anschließt. Dort erfolgt eine Anbindung an ein bereits fertiggestelltes symmetrisches halbes Kleeblatt.

Im Bereich von Waggershausen hat die Straßenbauverwaltung aus städtebaulichen Gründen einen 600 m langen zweiröhrigen Tunnel vorgesehen.

Des weiteren ist eine Umgestaltung des Knotenpunkts Colsmanstraße/Riedleöschstraße vorgesehen. Die Riedleöschstraße erhält für den Rechtsabbiegeverkehr einen 156 m langen Zusatzfahrstreifen. Ferner wird die vorhandene Signalisierung optimiert und der nördliche Teilknotenpunkt südöstlich der Ludwig-Dürr-Schule mit einer Signalanlage ausgestattet. Dadurch soll einer Überlastung dieses Knotenpunktes und damit verbunden einer Rückstaubildung auf der B 31 neu (BA II B) aus Richtung Schnetzenhausen entgegengewirkt werden.

Anschlüsse entlang der Trasse an das nachgeordnete Straßennetz sollen südlich von Kluftern (AS Kluftern/Spaltenstein) sowie östlich von Schnetzenhausen (AS Schnetzenhausen) erfolgen. Dort wird jeweils die L 328 b kreuzungsfrei an die B 31 neu - bei der AS Schnetzenhausen mittels eines Kreisverkehrsplatzes - angeschlossen.

Die gesamte Streckenlänge beträgt 7,122 km und benötigt ca. 49, 5 ha Fläche.

Die B 31 neu wird im gesamten Bauabschnitt als zweibahnige Straße (vier Fahrstreifen) planfestgestellt. Insbesondere wegen der zahlreich betroffenen Obstbauflächen wurde zur Verringerung des Flächenbedarfs nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Querschnittsgestaltung (RAS-Q), der kleinste zulässige Sonderquerschnitt SQ 24 gewählt. Dieser Sonderquerschnitt hat gegenüber dem Regelquerschnitt RQ 26 statt 3,50 m lediglich 3,25 m breite Fahrspuren. Die Bankette sind anstelle von 1,50 m nur 1,00 m breit.

Die Kreisstraße K 7742 zwischen Schnetzenhausen und Unterraderach wird überführt und nicht an die Trasse angeschlossen.

Auf die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie hierfür notwendige Querungsmöglichkeiten der B 31 neu wurde geachtet.

Die Durchschneidung des Waldgebiets Buchschach wird durch eine 50 m lange Grünbrücke, über die randlich ein Forstwirtschaftsweg geführt wird, abgemildert.

Die planfestgestellte Maßnahme enthält auf ca. 45 ha ebenfalls die naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese beinhalten zugleich Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des besonderen und strengen Artenschutzrechts.

Ferner enthält der Planfeststellungsbeschluss Auflagen zum Lärmschutz sowohl für direkt Betroffene als auch für nur mittelbar von der Maßnahme betroffene Bereiche.