Regierungspräsidium
Tübingen erlässt den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31
zwischen Immenstaad und Friedrichshafen
Regierungspräsident Strampfer hebt sorgfältige Abwägung der widerstreitenden
Interessen hervor
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am Freitag, 27. Juni
2008, den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 31 zwischen
Friedrichshafen und Immenstaad erlassen. Mit dem 270 Seiten umfassenden
Beschluss hat das Planfeststellungsverfahren damit seinen Abschluss gefunden.
"Wir haben mit dem Planfeststellungsbeschluss die Anforderungen des
europäischen wie nationalen Rechts beachtet und die widerstreitenden
öffentlichen, kommunalen sowie privaten Interessen sorgfältig abgewogen, so
dass wir guten Gewissens zu unserer Entscheidung für die B 31 neu stehen.
Besondere Aufmerksamkeit wurde in der Planfeststellung den Rechten der durch
die Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gezollt“, so der
Regierungspräsident.
Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 26. Juni 2008
den gegen die Maßnahme eingereichten Petitionen nicht abgeholfen hat, war für
das Regierungspräsidium Tübingen der Weg frei, den Planfeststellungsbeschluss
für die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen zu
erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss setzt den Schlusspunkt unter das seit November
2002 laufende Planfeststellungsverfahren. Er ist das Ergebnis der Abwägung
der Stellungnahmen von 46 im Verfahren beteiligten Behörden bzw.
Naturschutzverbänden sowie von 2455 privaten Einwendungen.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt mit den
planfestgestellten Unterlagen (11 Ordner) bei den Bürgermeisterämtern in
Friedrichshafen und Immenstaad vom 7. Juli 2008 bis einschließlich 21. Juli
2008 zur Einsichtnahme aus. Das Regierungspräsidium Tübingen weist
diesbezüglich auf die erfolgenden Bekanntmachungen zur Auslegung und
Zustellung des Beschlusses hin. Da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen
wären, wird die Zustellung an die Einwender durch die öffentliche Bekanntmachung
ersetzt.
Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann gegen den Beschluss beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage erhoben werden. Eine
eventuelle Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Der
Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, da die
Verlegung der B 31 neu sich im vordringlichen Bedarf des
Fernstraßenausbaugesetzes befindet.
Die Baukosten werden voraussichtlich ca. 68,5 Mio. Euro betragen.
Wann jedoch mit den Bauarbeiten tatsächlich begonnen werden kann, hängt von
der Mittelzuweisung durch den Bund als Träger der Straßenbaulast ab.
Hintergrundinformationen zum Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der
B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad:
Verfahrenshistorie:
Mit Antrag vom 15.11.2002 beantragte die Straßenbauverwaltung die
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der B 31
zwischen Friedrichhafen und Immenstaad.
Der Antrag wurde am 24.05.2003 öffentlich bekannt gemacht. Die erstmalige
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.05.2003 bis
einschließlich 25.06.2003. Letzter Tag der Einwendungsfrist war der
09.07.2003.
Die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden (Träger
öffentlicher Belange) und Naturschutzverbände erfolgte am 13. und 14.12.2005
in Friedrichshafen-Schnetzenhausen.
Die übrigen Einwendungen wurden in der Zeit vom 26. bis 28.04.2006 in
Friedrichshafen-Fischbach erörtert.
Im Anschluss an diese Erörterungen änderte die Straßenbauverwaltung ihre
Planung. Betroffen davon war im wesentlichen der Lärmschutz, der aufgrund
eines neuen Verkehrsgutachtens mit Prognosehorizont des Jahres 2020 und
darauf basierenden schalltechnischen Berechnungen nachgebessert wurde.
Geländemodellierungen und Seitenablagerungen waren ebenfalls Gegenstand der
vorgenommenen Planänderungen. Ferner wurden Änderungen und Ergänzungen des
Wegenetzes und notwendiger Grundstückszufahrten ebenso erforderlich, wie eine
Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans. Unter anderem wurden
die darin vorgesehene Grünbrücke wesentlich erweitert und im Hinblick auf
geänderte artenschutzrechtliche Anforderungen zusätzliche
Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Schließlich änderte die
Straßenbauverwaltung die Führung einiger Wassergräben und gestaltete die
bislang vorgesehene Einmündung der L 328 b neu in die bestehende L 328 b
zwischen Schnetzenhausen und Sparbruck zu einem Kreisverkehr um. Auch die ins
Verfahren eingebrachte Schadstoffbeurteilung wurde unter Berücksichtigung der
fortgeschriebenen Verkehrsprognose überarbeitet.
Diese Änderungsplanung wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Die
Auslegung der Planunterlangen fand in der Zeit vom 19.02.2007 bis
einschließlich zum 19.03.2007 statt. Die Einwendungsfrist endete am
02.04.2007.
Auf eine Erörterung der zur Änderungsplanung eingegangenen Einwendungen wurde
nach § 17a Nr. 5 FStrG verzichtet.
Gegen und für das Vorhaben wurden beim Landtag von Baden-Württemberg
Petitionen eingereicht. Aufgrund der eingereichten Petitionen war das
Regierungspräsidium Tübingen zunächst gehalten, mit der Entscheidung im
Planfeststellungsverfahren zuzuwarten, bis über die Petitionen abschließend
entschieden war.
Eine Kommission des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg
führte am 10.04.2008 eine Erörterung der Petitionen in Friedrichshafen,
verbunden mit einem Ortstermin, durch. In seiner Sitzung am 23.04.2008 traf
der Petitionsausschuss die Beschlussempfehlung, dass den gegen die Maßnahme
gerichteten Petitionen nicht abgeholfen werden könne.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 26.06.2008
beschlossen, den Petitionen nicht abzuhelfen.
Daraufhin hat das Regierungspräsidium Tübingen am 27.06.2008 den
Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Erläuterung der planfestgestellten Maßnahme:
Die planfestgestellte Maßnahme umfasst die Verlegung der B 31 zwischen
Immenstaad und Friedrichshafen (Bauabschnitt II B).
Im Bereich Immenstaad/Grenzhof schließt die Straßenbaumaßnahme an die
bestehende B 31 an. Sie umfährt die Teilorte Fischbach, Spaltenstein und
Schnetzenhausen (Stadt Friedrichshafen) jeweils nördlich und endet im Osten
an dem in Friedrichshafen bereits ausgebauten Knotenpunkt Colsmanstraße
ebenfalls an der bestehenden B 31. Von Westen her erfolgt die Trassierung bis
zur Brunnisach parallel zur dort bestehenden Bahnlinie (Dorniergleis).
Anschließend schwenkt die Trasse nach Norden. Nachdem Spaltenstein nördlich
umfahren ist, wird das Waldgebiet „Buchschach“ gequert. Unmittelbar danach
schwenkt die Trasse in weitem Bogen nach Süden und grenzt an die Sportplätze
von Schnetzenhausen nördlich, sowie den „Hermannsberg“ südlich an.
Nordöstlich von Schnetzenhausen durchschneidet die Trasse einen Waldbereich
auf einer Länge von ca. 300 m, bevor sie dann bei
Friedrichshafen-Waggershausen an den bereits ausgebauten Knotenpunkt
Colsmanstraße anschließt. Dort erfolgt eine Anbindung an ein bereits
fertiggestelltes symmetrisches halbes Kleeblatt.
Im Bereich von Waggershausen hat die Straßenbauverwaltung aus städtebaulichen
Gründen einen 600 m langen zweiröhrigen Tunnel vorgesehen.
Des weiteren ist eine Umgestaltung des Knotenpunkts
Colsmanstraße/Riedleöschstraße vorgesehen. Die Riedleöschstraße erhält für
den Rechtsabbiegeverkehr einen 156 m langen Zusatzfahrstreifen. Ferner wird
die vorhandene Signalisierung optimiert und der nördliche Teilknotenpunkt
südöstlich der Ludwig-Dürr-Schule mit einer Signalanlage ausgestattet.
Dadurch soll einer Überlastung dieses Knotenpunktes und damit verbunden einer
Rückstaubildung auf der B 31 neu (BA II B) aus Richtung Schnetzenhausen
entgegengewirkt werden.
Anschlüsse entlang der Trasse an das nachgeordnete Straßennetz sollen südlich
von Kluftern (AS Kluftern/Spaltenstein) sowie östlich von Schnetzenhausen (AS
Schnetzenhausen) erfolgen. Dort wird jeweils die L 328 b kreuzungsfrei an die
B 31 neu - bei der AS Schnetzenhausen mittels eines Kreisverkehrsplatzes -
angeschlossen.
Die gesamte Streckenlänge beträgt 7,122 km und benötigt ca. 49, 5 ha Fläche.
Die B 31 neu wird im gesamten Bauabschnitt als zweibahnige Straße (vier
Fahrstreifen) planfestgestellt. Insbesondere wegen der zahlreich betroffenen
Obstbauflächen wurde zur Verringerung des Flächenbedarfs nach den Richtlinien
für die Anlage von Straßen, Querschnittsgestaltung (RAS-Q), der kleinste
zulässige Sonderquerschnitt SQ 24 gewählt. Dieser Sonderquerschnitt hat
gegenüber dem Regelquerschnitt RQ 26 statt 3,50 m lediglich 3,25 m breite
Fahrspuren. Die Bankette sind anstelle von 1,50 m nur 1,00 m breit.
Die Kreisstraße K 7742 zwischen Schnetzenhausen und Unterraderach wird
überführt und nicht an die Trasse angeschlossen.
Auf die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie hierfür
notwendige Querungsmöglichkeiten der B 31 neu wurde geachtet.
Die Durchschneidung des Waldgebiets Buchschach wird durch eine 50 m lange
Grünbrücke, über die randlich ein Forstwirtschaftsweg geführt wird,
abgemildert.
Die planfestgestellte Maßnahme enthält auf ca. 45 ha ebenfalls die
naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese
beinhalten zugleich Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des besonderen
und strengen Artenschutzrechts.
Ferner enthält der Planfeststellungsbeschluss Auflagen zum Lärmschutz sowohl
für direkt Betroffene als auch für nur mittelbar von der Maßnahme betroffene
Bereiche.
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