Heute fällt wegweisende Entscheidung im "Planungsfall 7"

 

                     FRIEDRICHSHAFEN - Die B 30 neu von Ravensburg nach Friedrichshafen und die B 31 neu

                     von Friedrichshafen-Ost nach Überlingen: Das ist der "Planungsfall 7". Für die

                     Streckenführung der B 31 neu gibt es vier Varianten. Der Tübinger Regierungspräsident

                     Hubert Wicker wird heute die Variante, die Grundlage der weiteren Straßenbauplanung wird,

                     bekannt geben.

 

                    

                     Von unserer Redakteurin Hildegard Nagler

 

                     Ende der 80er-Jahre war der Auftrag des Bundesverkehrs- und des baden-württembergischen

                     Landesverkehrsministeriums an das Regierungspräsidium Tübingen ergangen: Nachdem eine

                     Autobahntrasse aus dem Bedarfsplan gestrichen worden war, sollte die Trasse für eine B 31

                     neu von Stockach nach Friedrichshafen-Ost untersuchen. Zunächst war geplant, diese Straße

                     einbahnig auf der Trasse zu führen, die für die Autobahn vorgesehen war. Expertisen ergaben

                     jedoch, dass eine einbahnige Straße im Hinterland nicht die gewünschte spürbare Entlastung

                     des Bodensee-Ufers bringen würde. Zudem hätte sie die Salemer Weiherlandschaft und auch

                     das Flughafengelände Friedrichshafen durchkreuzt.

 

                     Ein neues Straßenbaukonzept war also gefragt. Eine möglichst leistungsfähige Straße sollte

                     gebaut werden, die den Ost-West- und den Nord-Süd-Verkehr bündelt. Der "Planungsfall 7"

                     war geboren. 1996 wurden Stellungnahmen vorgelegt. Das Ergebnis: Mehr als 90 Prozent

                     aller angeschriebenen Behörden und Gremien sprachen sich für den "Planungsfall 7" aus.

 

                     Dieser wird in drei Abschnitte unterteilt. Der erste umfasst die Strecke Ravensburg-Süd bis

                     Friedrichshafen. Meckenbeuren wird westlich umfahren. Mit Forst- und Naturschützern wurden

                     im Bereich Meckenbeuren Ausgleiche ausgehandelt.

 

                     Der zweite Abschnitt beinhaltet den Stadtbereich Friedrichshafen. Hier hat sich die Stadt mit

                     dem Vorschlag durchgesetzt, den heute in Bau befindlichen Abschnitt der B 31 neu zur

                     vierstreifigen Straße zu erweitern. Fraglich war, ob der Knotenpunkt Löwental beim ZF-Werk 1

                     den gesamten künftigen Verkehr würde bewältigen können. Dies ist nur bei einem

                     autobahnartigen Kleeblatt möglich. Deshalb entschieden die Planer, den Verkehr der neuen

                     Flughafenstraße erst am Mühlöschknoten bei TWF in der Ailinger Straße anzubinden.

 

                     Nicht seenah und nicht seefern

 

                     Für den dritten Abschnitt, die Strecke Überlingen-Friedrichshafen-West, sind von 17

                     Varianten vier übrig geblieben. Sie bilden die Grundlage für das Raumordnungsverfahren durch

                     das Regierungspräsidium Tübingen, dessen Ergebnis heute bekannt gegeben wird. Das

                     Straßenbauamt Überlingen favorisiert eine Trasse, die sich zwischen der seenahen und der

                     seefernen bewegt. Käme diese "Variante 7" zum Zug, würde zwischen Überlingen und

                     Uhldingen-Mühlhofen die B 31 im Wesentlichen zweibahnig ausgebaut - mit einer Ausnahme:

                     Im Bereich der Birnau würde die Trasse Richtung Hinterland verlegt, so dass der Oberhof und

                     die Wallfahrtskirche wieder ein Ensemble bilden. Bis Meersburg folgt die neue B 31 dem

                     Verlauf der bisherigen Bundesstraße. Ab Meersburg wird deren Trasse verlassen, Stetten,

                     Hagnau und Immenstaad werden nördlich umfahren. Beim Grenzhof östlich Immenstaad trifft

                     die Trasse wieder auf die vierspurig geplante Ortsumfahrung von Friedrichshafen.

 

                     Entscheidet sich der Tübinger Regierungspräsident für die "Variante 7", so könnten Wünsche

                     der Gemeinden im nächsten Planungsschritt, dem Linienentwurf, aufgenommen werden.

                     Bekannt ist die Forderung der Bürgerinitiative Nussdorf, die sich wegen Lärmschutzes für eine

                     Verlegung der B 31 Richtung Norden stark macht. Die Gemeinde Immenstaad hat sich für

                     eine weiter nördlich geführte Trasse ausgesprochen --ein Wunsch, der wiederum auf Markdorf

                     Auswirkungen hätte und deshalb auch mit den Verantwortlichen dort diskutiert werden

                     müsste. Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen hat sich bisher gegen den Ausbau der B 31

                     ausgesprochen.

 

                     Umgehungen und Umfahrungen

 

                     Weiter ist man bei der Umgehung Friedrichshafen: Hier ist der Trassenverlauf vom

                     Bundesverkehrsministerium festgelegt und die Planung zur Genehmigung vorgelegt. Das

                     Planfeststellungsverfahren für die Umgehung Überlingen (Tierheimknoten West

                     --Überlingen-Ost) ist für 2002 geplant. Werden die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt,

                     kann mit dem Bau beider Umfahrungen in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts gerechnet

                     werden.

 

                     Flankierend zum "Planungsfall 7" sollen Umfahrungen in Markdorf und Bermatingen gebaut

                     werden. In Markdorf werden derzeit rund 20 000 Fahrzeuge pro Tag gezählt, im Jahr 2010

                     sollen es 25 000 sein; in Bermatingen sind es 12 000 Fahrzeuge täglich, im Jahr 2010 sollen

                     es 17 000 sein. Mit dem Bau der Umfahrungen ist ab 2005 zu rechnen. Zudem soll mit der L

                     207 neu von Markdorf bis Spaltenstein ein Zubringer zur B 31 neu entlang der Bahnlinie

                     östlich von Kluftern entstehen.

 

                     Der "Planungsfall 7" soll im Jahr 2003 auf Antrag Baden-Württembergs bei der

                     Fortschreibung des Bundesfernstraßen-Ausbauplans in die Rubrik "vordringlicher Bedarf"

                     aufgenommen werden. Exakte Kosten für den "Planungsfall 7" liegen nicht vor --sie werden

                     erst im Linienentwurf aufgeführt. 1995 wurden für die Trasse 520 Millionen Mark bei einem

                     Streckenneubau von rund 50 Kilometern veranschlagt.