Das Regierungspräsidium hofft auf Verkehrsentlastung
TÜBINGEN (sz) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat das
Raum-ordnungsverfahren für
die B 31 neu zwischen Überlingen und Fried-richshafen im Bodenseekreis
abgeschlossen. Wie
erwartet, hat es sich für die Variante 7.5, die auch vom Straßenbauamt
Überlingen favorisiert
wurde, entschieden. Angesichts der derzeitigen Finanzlage im
Bundesfernstraßenbau steht
allerdings nicht fest, wann mit dem Bau begonnen wird.
Die Oberbürgermeister, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und
Vertreter des
Landratsamts Bodenseekreis sind gestern von Regierungspräsident Hubert
Wicker in
Tübingen über die Entscheidung des Regierungspräsidiums informiert
worden. "Die Variante
7.5 mit ihren vorgesehenen Ergänzungen im nachgeordneten Netz hat sich
als die
raumordnerisch günstigste Lösung erwiesen", erklärte Wicker. Der
Regierungspräsident
zeigte sich davon überzeugt, dass mit dem Abschluss des
Raumordnungsverfahrens ein
wichtiger Schritt für die Realisierung des Vorhabens und für eine Lösung
der
Verkehrsprobleme im nördlichen Bodenseeraum gemacht worden sei. Die neue
Streckenführung werde zu einer deutlichen Entlastung der Gemeinden
entlang der
bestehenden B 31 östlich von Meersburg und auch der Ortschaften entlang
der L 205 / L 207
führen.
Vier Varianten hatten zur Wahl
gestanden. "Wie die raumordnerische Beurteilung zeigt, erwies
sich die seeferne Variante 2a als unverträgliche Lösung, da bei dieser
Trassenvariante die
hochwertigen Waldgebiete nördlich von Uhldingen-Mühlhofen einschließlich
der ökologisch
und kulturhistorisch bedeutsamen Salemer Weiherlandschaft erheblich
beeinträchtigt
werden", führte Wicker aus. "Außerdem ergeben sich im Niederungszug
von Salem bis
Friedrichshafen weitere Konflikte mit den Schutzgütern Wasser und Klima
sowie den
Siedlungsbereichen in der Brunisachniederung."
Nach Auffassung der Behörde ist die Variante 7.5 am besten geeignet,
einen
Interessenausgleich zwischen allen raumordnerisch relevanten Belangen zu
schaffen. Sie
beginnt wie auch die beiden anderen seenahen Trassenalternativen 0.1 und
9.3 östlich von
Überlingen bei der heutigen Anschlussstelle Nußdorf. Im Bereich der
Wallfahrtskirche Birnau
soll die heute durch die B 31 getrennte Gesamtanlage zukünftig nördlich
umfahren werden.
Östlich davon ist vorgesehen, die bestehende Straße bis nördlich von
Meersburg mit zu
benutzen. Ungefähr 300 Meter westlich der so genannten Immo-Hochhäuser
würde die B 31
verlassen, um künftig die Gemeinde Stetten
nördlich zu umfahren. Im Anschluss daran soll
auf einer Länge von rund 900 Metern die Trasse der heutigen B 33
mitbenutzt werden, von der
südlich von Ittendorf wieder abgeschwenkt würde, um weiter entlang des
nördlichen Randes
des Weingartenwaldes zu verlaufen. Nach ebenfalls nördlicher Umfahrung
des zur Stadt
Markdorf gehörenden Ortsteils Reute soll die Trasse in südöstlicher Richtung
abschwenken
und nordöstlich des Immenstaader Gewerbegebietes in die sich im
Vorentwurf befindliche
Linie der Ortsumgehung Friedrichshafen einmünden.
Wie bei allen seenahen Varianten liegen die Probleme vor allem in der
Trassierung in der
Nähe von Siedlungen und in landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten
Gebieten sowie in der
Beeinträchtigung von Waldflächen, die am nördlichen Bodensee unterdurchschnittlich
vorhanden sind.
Trotz des Neubaus nördlich des Weingartenwaldes seien die Auswirkungen
auf die
Landwirtschaft bei Variante 7.5 insgesamt vertretbar. "Anders als
bei der Ausbauvariante 0.1
und bei Variante 9.3 sind kaum Weinanbauflächen betroffen",
argumentierte der
Regierungspräsident. Auch im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung habe
sich die Variante
7.5 als die günstigere Lösung erwiesen, da die Ortschaften westlich von
Meersburg durch
Lärmschutzmaßnahmen abgeschirmt werden könnten, während der Ausbau der
bestehenden B
31 östlich von Meersburg für Stetten, Hagnau und Immenstaad eine
gravie-rende
Einschränkung der Siedlungsentwicklung zur Folge hätte.
Auch aus ökologischer Sicht sei die Variante 7.5 zu bevorzugen, betonte
der
Regierungspräsident. Insbesondere im Hinblick auf Wasser und Klima sei
sie günstiger zu
bewerten als die seeferne Variante 2a. Wicker: "Konflikte mit
naturschutzrechtlichen
Vorgaben entstehen lediglich im Bereich des Naturschutz- und gemeldeten
FFH-Gebiets
Lipbachsenke, das jedoch durch die Trasse selbst nicht berührt wird. Die
Funktionsfähigkeit
des Gebiets und sein funktionaler Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet
Lipbachmündung, die über das Gewässer und den Gewässerrandstreifen
erfolgt, können durch
entsprechende Ausweitung der Brückenbauwerke erhalten werden."
Renaturierungen vorgeschlagen
Voraussetzung für diese Einschätzung der Variante 7.5 sei allerdings,
dass bei der weiteren
Planung die Lärm- und Sichtschutzprobleme im Grenzbereich zwischen
Weingartenwald und
der offenen Landschaft südlich von Ittendorf durch ergänzende Maßnahmen
verringert würden.
Als einen Ausgleich für die Neubaustrecke schreibe die raumordnerische
Beurteilung
außerdem die Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte vor,
so Wicker. Konkret
vorgeschlagen wird die Rekultivierung im Bereich Birnau und auf der
Strecke
Meersburg-Stetten. Vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung des
Öffentlichen
Personennahverkehrs am nördlichen
Bodenseeufer werde außerdem angeregt, in den
folgenden Verfahren zu prüfen, ob nicht zumindest abschnittsweise ein
dreispuriger Ausbau
ausreichend sei.
Laut Hubert Wicker will das
Regierungspräsidium 2002 beim Bundesminister für Verkehr, der
die endgültige Linienführung der B 31 neu festlegt, das
Linienbestimmungsverfahren
beantragen. Wicker: "Danach ist vorgesehen, die anschließende
Entwurfsplanung mit dem Ziel
der Planfeststellung abschnittsweise voranzutreiben, um bei verbesserter
Finanzausstattung
sofort mit dem Bau beginnen zu können."