Das Regierungspräsidium hofft auf Verkehrsentlastung

 

                     TÜBINGEN (sz) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Raum-ordnungsverfahren für

                     die B 31 neu zwischen Überlingen und Fried-richshafen im Bodenseekreis abgeschlossen. Wie

                     erwartet, hat es sich für die Variante 7.5, die auch vom Straßenbauamt Überlingen favorisiert

                     wurde, entschieden. Angesichts der derzeitigen Finanzlage im Bundesfernstraßenbau steht

                     allerdings nicht fest, wann mit dem Bau begonnen wird.

 

                     Die Oberbürgermeister, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des

                     Landratsamts Bodenseekreis sind gestern von Regierungspräsident Hubert Wicker in

                     Tübingen über die Entscheidung des Regierungspräsidiums informiert worden. "Die Variante

                     7.5 mit ihren vorgesehenen Ergänzungen im nachgeordneten Netz hat sich als die

                     raumordnerisch günstigste Lösung erwiesen", erklärte Wicker. Der Regierungspräsident

                     zeigte sich davon überzeugt, dass mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens ein

                     wichtiger Schritt für die Realisierung des Vorhabens und für eine Lösung der

                     Verkehrsprobleme im nördlichen Bodenseeraum gemacht worden sei. Die neue

                     Streckenführung werde zu einer deutlichen Entlastung der Gemeinden entlang der

                     bestehenden B 31 östlich von Meersburg und auch der Ortschaften entlang der L 205 / L 207

                     führen.

 

                     Vier Varianten hatten zur Wahl gestanden. "Wie die raumordnerische Beurteilung zeigt, erwies

                     sich die seeferne Variante 2a als unverträgliche Lösung, da bei dieser Trassenvariante die

                     hochwertigen Waldgebiete nördlich von Uhldingen-Mühlhofen einschließlich der ökologisch

                     und kulturhistorisch bedeutsamen Salemer Weiherlandschaft erheblich beeinträchtigt

                     werden", führte Wicker aus. "Außerdem ergeben sich im Niederungszug von Salem bis

                     Friedrichshafen weitere Konflikte mit den Schutzgütern Wasser und Klima sowie den

                     Siedlungsbereichen in der Brunisachniederung."

 

                     Nach Auffassung der Behörde ist die Variante 7.5 am besten geeignet, einen

                     Interessenausgleich zwischen allen raumordnerisch relevanten Belangen zu schaffen. Sie

                     beginnt wie auch die beiden anderen seenahen Trassenalternativen 0.1 und 9.3 östlich von

                     Überlingen bei der heutigen Anschlussstelle Nußdorf. Im Bereich der Wallfahrtskirche Birnau

                     soll die heute durch die B 31 getrennte Gesamtanlage zukünftig nördlich umfahren werden.

                     Östlich davon ist vorgesehen, die bestehende Straße bis nördlich von Meersburg mit zu

                     benutzen. Ungefähr 300 Meter westlich der so genannten Immo-Hochhäuser würde die B 31

                     verlassen, um künftig die Gemeinde Stetten nördlich zu umfahren. Im Anschluss daran soll

                     auf einer Länge von rund 900 Metern die Trasse der heutigen B 33 mitbenutzt werden, von der

                     südlich von Ittendorf wieder abgeschwenkt würde, um weiter entlang des nördlichen Randes

                     des Weingartenwaldes zu verlaufen. Nach ebenfalls nördlicher Umfahrung des zur Stadt

                     Markdorf gehörenden Ortsteils Reute soll die Trasse in südöstlicher Richtung abschwenken

                     und nordöstlich des Immenstaader Gewerbegebietes in die sich im Vorentwurf befindliche

                     Linie der Ortsumgehung Friedrichshafen einmünden.

 

                     Wie bei allen seenahen Varianten liegen die Probleme vor allem in der Trassierung in der

                     Nähe von Siedlungen und in landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Gebieten sowie in der

                     Beeinträchtigung von Waldflächen, die am nördlichen Bodensee unterdurchschnittlich

                     vorhanden sind.

 

                     Trotz des Neubaus nördlich des Weingartenwaldes seien die Auswirkungen auf die

                     Landwirtschaft bei Variante 7.5 insgesamt vertretbar. "Anders als bei der Ausbauvariante 0.1

                     und bei Variante 9.3 sind kaum Weinanbauflächen betroffen", argumentierte der

                     Regierungspräsident. Auch im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung habe sich die Variante

                     7.5 als die günstigere Lösung erwiesen, da die Ortschaften westlich von Meersburg durch

                     Lärmschutzmaßnahmen abgeschirmt werden könnten, während der Ausbau der bestehenden B

                     31 östlich von Meersburg für Stetten, Hagnau und Immenstaad eine gravie-rende

                     Einschränkung der Siedlungsentwicklung zur Folge hätte.

 

                     Auch aus ökologischer Sicht sei die Variante 7.5 zu bevorzugen, betonte der

                     Regierungspräsident. Insbesondere im Hinblick auf Wasser und Klima sei sie günstiger zu

                     bewerten als die seeferne Variante 2a. Wicker: "Konflikte mit naturschutzrechtlichen

                     Vorgaben entstehen lediglich im Bereich des Naturschutz- und gemeldeten FFH-Gebiets

                     Lipbachsenke, das jedoch durch die Trasse selbst nicht berührt wird. Die Funktionsfähigkeit

                     des Gebiets und sein funktionaler Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet

                     Lipbachmündung, die über das Gewässer und den Gewässerrandstreifen erfolgt, können durch

                     entsprechende Ausweitung der Brückenbauwerke erhalten werden."

 

                     Renaturierungen vorgeschlagen

 

                     Voraussetzung für diese Einschätzung der Variante 7.5 sei allerdings, dass bei der weiteren

                     Planung die Lärm- und Sichtschutzprobleme im Grenzbereich zwischen Weingartenwald und

                     der offenen Landschaft südlich von Ittendorf durch ergänzende Maßnahmen verringert würden.

                     Als einen Ausgleich für die Neubaustrecke schreibe die raumordnerische Beurteilung

                     außerdem die Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte vor, so Wicker. Konkret

                     vorgeschlagen wird die Rekultivierung im Bereich Birnau und auf der Strecke

                     Meersburg-Stetten. Vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung des Öffentlichen

                     Personennahverkehrs am nördlichen Bodenseeufer werde außerdem angeregt, in den

                     folgenden Verfahren zu prüfen, ob nicht zumindest abschnittsweise ein dreispuriger Ausbau

                     ausreichend sei.

 

                     Laut Hubert Wicker will das Regierungspräsidium 2002 beim Bundesminister für Verkehr, der

                     die endgültige Linienführung der B 31 neu festlegt, das Linienbestimmungsverfahren

                     beantragen. Wicker: "Danach ist vorgesehen, die anschließende Entwurfsplanung mit dem Ziel

                     der Planfeststellung abschnittsweise voranzutreiben, um bei verbesserter Finanzausstattung

                     sofort mit dem Bau beginnen zu können."