09.12.2016
Südumfahrung:
VGH weist Anhörungsrüge ab
ajs Neuigkeiten in Sachen Südumfahrung. Die Anhörungsrüge, die ein
Landwirt angestrengt hatte, nachdem seine Klage abgewiesen worden war, wurde
vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim zurückgewiesen. Das teilte der für
Presseanfragen zuständige Richter, Matthias Hettich, auf Anfrage der
Schwäbischen Zeitung mit. Das heißt: „Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.“
Wie Walter Zacke von der Initiative Pro Kluftern, die den Landwirt
unterstützt, in einem früheren Gespräch mit der SZ sagte, steht nun nach der
Abweisung nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde offen. Der Kläger sei
allerdings entschlossen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.