B31: Stetten will nördliche Umfahrung

Gemeinderat bestätigt einstimmig seine Stellungnahme aus dem Jahr 2007

Stetten sz Nach dem die Nachbargemeinden inzwischen Stellungnahmen zur Planung der B31neu abgegeben haben, hat die Gemeinde Stetten nachgezogen. In der Sitzung am Montag bestätigte der Gemeinderat einstimmig, seine Stellungnahme aus dem Jahr 2007 zu den Straßenplanungen, in dem er sich für die nördliche Umfahrung von Stetten auf der Trasse des Planfall 7.5W2 ausgesprochen hat.

Die Gemeinde müsse sich positionieren, erklärte Bürgermeister Daniel Heß. Sie sei doppelt betroffen, durch den Kreuzungspunkt von B31 und B33. Deshalb sei auch 2007 die Trassenvariante der Südumfahrung auf der bisherigen B31, vom Gemeinderat abgelehnt worden, da die Verkehrsbelastung bleiben würde.

In der Stellungnahme begrüßt der Gemeinderat die Wiederaufnahme des Planungsprozesses der Bündelungstrasse (B31/B33) zwischen Überlingen und Immenstaad. Aufgrund der aktuellen örtlichen Situation in und um Stetten, stehe der Gemeinderat weiterhin zu seinem Beschluss aus 2007 und bevorzuge die Planvariante 7.5. In dieser Trasse sehe die Gemeinde die einzige Möglichkeit, die Ortsdurchfahrt und den südlichen Ortsrand maßgeblich vom Verkehr zu entlasten. Die Variante zum Ausbau der bestehenden B31 oder die südliche Umfahrung könne sich die Gemeinde aus heutiger Sicht nicht vorstellen.

Die Gemeinde sei bereit, die weiteren Planungen zur Trasse 7.5 gemeinsam mit den Behörden, den Bürgern, den Initiativen und den Nachbargemeinden kooperativ und konstruktiv hinsichtlich Verlauf und der Zu- und Abfahrten zu optimieren. Stetten halte es für unabdingbar, die Fähranbindung in Meersburg in die weiteren Planungen einzubeziehen. Ebenfalls sollte die Region als Ganzes betrachtet und die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen in die Planungen einbezogen werden. Ziel müsse es sein, die Belastung für alle Anwohner zu senken und ein maximaler Nutzen für die gesamte Region zu erreichen. Es sei wichtig, eine gemeinsame, vernünftige Lösung für Stetten zu finden, erklärte der Bürgermeister abschließend.