17.12.2015
Südumfahrung: Verhandlung im Januar
Klage gegen
Planfeststellungsbeschluss – Regierungspräsidium bleibt bei Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wird am
Donnerstag, 14. Januar, über die Klage zur Südumfahrung Markdorf verhandeln.
„Bislang ist ein Verhandlungstag eingeplant“, sagt Albrecht Mors, Pressesprecher
im Verwaltungsgericht. Verhandelt werde die Klage von Grundstückseigentümern
gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung von
Markdorf.
Bereits seit Anfang des Jahres liegen die Unterlagen
samt Stellungnahmen und Erwiderungen der Parteien – Grundstückseigentümer und
Regierungspräsidium Tübingen als Vertretung des Landes – im Sigmaringer
Gericht. „Es sind umfangreiche Unterlagen, die zunächst gesichtet werden
mussten, um das Verfahren vorzubereiten“, sagt Mors. Ob nun die Klage
abgewiesen oder der Planfeststellungsbeschluss gekippt wird, entscheidet sich
voraussichtlich im Januar.
Landwirt reicht im Februar 2014
Klage ein
Bei einem Bürgerentscheid 2003 sprach sich eine
Mehrheit für eine Südumfahrung aus. Im Mai 2009 wurde das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Im Dezember 2011 folgte in der
Markdorfer Stadthalle eine Erörterungsverhandlung, bei der die 2450 Einwendungen
gegen das Vorhaben besprochen wurden. Im November 2013 lehnte der Landtag eine
Petition von „Pro Kluftern“ gegen den Straßenbau ab.
Am Tag drauf erließ das Regierungspräsidium den Planfeststellungsbescheid für
die Südumfahrung. Im Februar 2014 folgte die Klage des Landwirts.
Die rund drei Kilometer lange Trasse führt vom
ehemaligen Haslacher Hof bis hin zur Kreisstraße Richtung Kluftern
auf Höhe der Firma Wagner. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte ein Klufterner Landwirt Klage eingereicht. Unterstützt wird er
von der Initiative „Pro Kluftern“, die unter anderem
Spenden sammelt, um bei den Prozesskosten zu helfen. Die Initiative lehnt den
Verlauf der Trasse ab, da er aus ihrer Sicht eine untragbare Zunahme der
Verkehrsbelastung für Kluftern bedeutet.
Das Regierungspräsidium Tübingen hält nach wie vor an
seinem Planfeststellungsbeschluss fest. Die Kläger bestreiten unter anderem,
dass die Einstufung der Südumfahrung als Kreisstraße richtig ist. „Wir halten
an unserer Entscheidung fest.
Die Verhandlung ist am Donnerstag, 14. Januar, um 9
Uhr im Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Karlstraße 13, Sitzungssaal Raum 2.8.