17.12.2015

Südumfahrung: Verhandlung im Januar

Klage gegen Planfeststellungsbeschluss – Regierungspräsidium bleibt bei Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wird am Donnerstag, 14. Januar, über die Klage zur Südumfahrung Markdorf verhandeln. „Bislang ist ein Verhandlungstag eingeplant“, sagt Albrecht Mors, Pressesprecher im Verwaltungsgericht. Verhandelt werde die Klage von Grundstückseigentümern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung von Markdorf.

Bereits seit Anfang des Jahres liegen die Unterlagen samt Stellungnahmen und Erwiderungen der Parteien – Grundstückseigentümer und Regierungspräsidium Tübingen als Vertretung des Landes – im Sigmaringer Gericht. „Es sind umfangreiche Unterlagen, die zunächst gesichtet werden mussten, um das Verfahren vorzubereiten“, sagt Mors. Ob nun die Klage abgewiesen oder der Planfeststellungsbeschluss gekippt wird, entscheidet sich voraussichtlich im Januar.

Landwirt reicht im Februar 2014 Klage ein

Bei einem Bürgerentscheid 2003 sprach sich eine Mehrheit für eine Südumfahrung aus. Im Mai 2009 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Im Dezember 2011 folgte in der Markdorfer Stadthalle eine Erörterungsverhandlung, bei der die 2450 Einwendungen gegen das Vorhaben besprochen wurden. Im November 2013 lehnte der Landtag eine Petition von „Pro Kluftern“ gegen den Straßenbau ab. Am Tag drauf erließ das Regierungspräsidium den Planfeststellungsbescheid für die Südumfahrung. Im Februar 2014 folgte die Klage des Landwirts.

Die rund drei Kilometer lange Trasse führt vom ehemaligen Haslacher Hof bis hin zur Kreisstraße Richtung Kluftern auf Höhe der Firma Wagner. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte ein Klufterner Landwirt Klage eingereicht. Unterstützt wird er von der Initiative „Pro Kluftern“, die unter anderem Spenden sammelt, um bei den Prozesskosten zu helfen. Die Initiative lehnt den Verlauf der Trasse ab, da er aus ihrer Sicht eine untragbare Zunahme der Verkehrsbelastung für Kluftern bedeutet.

Das Regierungspräsidium Tübingen hält nach wie vor an seinem Planfeststellungsbeschluss fest. Die Kläger bestreiten unter anderem, dass die Einstufung der Südumfahrung als Kreisstraße richtig ist. „Wir halten an unserer Entscheidung fest.

Die Verhandlung ist am Donnerstag, 14. Januar, um 9 Uhr im Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Karlstraße 13, Sitzungssaal Raum 2.8.