Hahn: „Wir müssen alle Debatten führen“

Landtagsabgeordneter reagiert auf Stellungnahme von BUND und NABU – B31 hat Priorität

Markdorf sz Der Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Hahn hat in einer Pressemitteilung Stellung genommen zu den Äußerungen von BUND und NABU bezüglich des B31 Ausbaus (SZ berichtete). Darin erklärt er: „Wir möchten im Bodenseekreis keine seenahe Autobahn bauen.“ Er sei froh, dass sich die Naturschutzverbände Nabu und Bund zur B31 mit ihren Bedenken zu Wort gemeldet hätten.„Wir müssen alle Debatten führen.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Wie die Vertreter der Naturschutzverbände wolle Hahn eine Verkehrsanalyse, eine ergebnisoffene Diskussion und Transparenz. „Ich glaube, wir sind da nahe beieinander.“ Ziel beim Ausbau der B31 müsse sein, den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Doch Hahn ist findet auch: „Daran, dass wir eine durchgängige und leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung durch denBodenseekreis benötigen, besteht für mich kein Zweifel.“ Man müsse beide Ziele im Auge haben.

Appell an die Bürger

Weil sich die Landesregierung auf den Ausbau der B31 konzentrieren wolle, habe man auch die Ortsumfahrungen von Bermatingen und Salem nicht weiter verfolgt, so Martin Hahn. „Wenn der Verkehr auf der B31 fließt, wird sich der Verkehr dort bündeln und andere Strecken werden unwichtiger.“ Das betreffe auch die Südumfahrung Markdorf.

Weiterhin appelliert Hahn in seinem Schreiben an die Bürger, sich an der Planung der B31 auf dem Abschnitt Meersburg-Immenstaad aktiv zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten.

„Wir diskutieren nicht nur über die Variante 7.5 W 2, die zwischen Meersburg-West und Immenstaad, Nähe Grenzhof seenah verläuft und die Gemeinden Stetten, Hagnau und Immenstaad im Norden umfährt“, so Hahn weiter. Möglich seien auch noch andere Varianten oder sogar die Kombination aus verschiedenen möglichen Trassen. Das habe auch Winfried Hermann beim Spatenstich in Überlingen gesagt.

„Eine neue Verkehrsprognose für das Jahr 2030 muss erarbeitet und die Auswirkungen auf die Umwelt müssen untersucht werden“, fordert Martin Hahn. Das Regierungspräsidium Tübingen wolle die Planung des Vorentwurfs bis 2019 so weit voranbringen, dass sie dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Die Genehmigung ist Voraussetzung für den Beginn des Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung von Baurecht für den Neubauabschnitt.