Hahn: „Wir müssen alle Debatten führen“
Landtagsabgeordneter
reagiert auf Stellungnahme von BUND und NABU – B31 hat Priorität
Markdorf sz Der
Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Hahn hat in einer Pressemitteilung Stellung
genommen zu den Äußerungen von BUND und NABU bezüglich des B31 Ausbaus (SZ
berichtete). Darin erklärt er: „Wir möchten im Bodenseekreis keine seenahe Autobahn bauen.“ Er sei froh, dass sich die
Naturschutzverbände Nabu und Bund zur B31 mit ihren
Bedenken zu Wort gemeldet hätten.„Wir müssen alle Debatten führen.“
Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Wie die
Vertreter der Naturschutzverbände wolle Hahn eine Verkehrsanalyse, eine
ergebnisoffene Diskussion und Transparenz. „Ich glaube, wir sind da nahe
beieinander.“ Ziel beim Ausbau der B31 müsse sein, den Flächenverbrauch so
gering wie möglich zu halten. Doch Hahn ist findet auch: „Daran, dass wir eine
durchgängige und leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung durch denBodenseekreis benötigen, besteht für mich kein Zweifel.“
Man müsse beide Ziele im Auge haben.
Appell an die Bürger
Weil sich die Landesregierung auf den Ausbau der B31
konzentrieren wolle, habe man auch die Ortsumfahrungen von Bermatingen
und Salem nicht weiter verfolgt, so Martin Hahn. „Wenn der Verkehr auf der B31
fließt, wird sich der Verkehr dort bündeln und andere Strecken werden
unwichtiger.“ Das betreffe auch die Südumfahrung Markdorf.
Weiterhin appelliert Hahn in seinem Schreiben an die
Bürger, sich an der Planung der B31 auf dem Abschnitt Meersburg-Immenstaad
aktiv zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten.
„Wir diskutieren nicht nur über die Variante 7.5 W 2,
die zwischen Meersburg-West und Immenstaad,
Nähe Grenzhof seenah
verläuft und die Gemeinden Stetten, Hagnau und Immenstaad im Norden umfährt“, so Hahn weiter. Möglich
seien auch noch andere Varianten oder sogar die Kombination aus verschiedenen
möglichen Trassen. Das habe auch Winfried Hermann beim Spatenstich in
Überlingen gesagt.
„Eine neue Verkehrsprognose für das Jahr 2030 muss
erarbeitet und die Auswirkungen auf die Umwelt müssen untersucht werden“,
fordert Martin Hahn. Das Regierungspräsidium Tübingen wolle die Planung des
Vorentwurfs bis 2019 so weit voranbringen, dass sie dem
Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Die
Genehmigung ist Voraussetzung für den Beginn des Planfeststellungsverfahrens
zur Schaffung von Baurecht für den Neubauabschnitt.