15.01.2015 (Aktualisiert 16:51 Uhr)
Im Schreiben des Ministeriums wird dargelegt, dass im vor fünf
Jahren eingeleiteten Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Bermatingen rund 700 Einwendungen und 30 Stellungnahmen von
Trägern öffentlicher Belange eingegangen waren, die eine Vielzahl von Gutachten
und Planänderungen notwendig machten. Für die erforderliche zweite Auslegung
wäre eine grundlegende Überarbeitung der Planung notwendig.
Damit stand das Planfeststellungsverfahren der Ortsumfahrung Bermatingen keinesfalls kurz vor dem Abschluss. Das
Verfahren drohte vielmehr, aufgrund der schwerwiegenden Einwendungen rechtlich
zu scheitern und hätte deshalb nochmal gänzlich von Neuem
aufgesetzt werden müssen. Aufgrund dieser Sachlage habe das Ministerium laut
eigener Pressemitteilung verantwortungsbewusst entschieden, die begrenzten
personellen und finanziellen Ressourcen zunächst auf die Planung der dringlichen
B 31 zu konzentrieren.