Das Landratsamt des Bodenseekreises ist dann für die
Beschilderung zuständig
Da Markdorfs Bürgermeister
Georg Riedmann derzeit im Urlaub weilt, kann Schäfer
den genauen Wortlaut mit dem Rathauschef nicht absprechen und absegnen lassen.
„Die Veröffentlichung wird aber sicherlich mit dem Amtsblatt am 5. September
erscheinen", sagt Schäfer. Wegen der Sommerferien erscheint das Amtsblatt
nicht vorher.
Die Frage, die sich der Stadt
nun stellen dürfte, lautet wie der Antrag auf Umsetzung des Lärmaktionsplans
beim Landratsamt eingereicht wird. Schließlich geht die Behörde nicht mit allen
Punkten, die der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause
beschlossen hat, unbedingt konform. „Wir können den Antrag weich formulieren
oder aber frontal auf die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses pochen",
zeigt Schäfer die möglichen Positionierungen auf. Ganz klar sei aber: „Die
Umsetzung des Lärmaktionsplans wird nicht auf die lange Bank geschoben."
Derweil bestätigt
Landratsamts-Pressesprecher Robert Schwarz auf Anfrage der Schwäbischen
Zeitung, dass noch kein förmlicher verkehrsrechlicher
Antrag in Friedrichshafen eingegangen ist. Dieser würde sobald er vorliegt
zeitnah formell geprüft und darüber entschieden werden. Für die Aufstellung der
dann benötigten Verkehrsschilder muss die Stadt Markdorf übrigens nicht in die
Tasche greifen: „Die Beschilderung erfolgt dann über die Straßenmeisterei des
Landkreises", berichtet Schwarz.