Im
lärmoptimierenden Asphalt und der Temporeduzierung sehen sie Chancen für die
Lärmreduzierung
Wahl berichtete, dass bei
den nachkartierten Straßenabschnitten aufgrund der zu geringen Lärmbelastung
die Auslösewerte nicht erreicht werden. Das betrifft die Ahauser
Straße, die Kippenhauser Straße, die Bernhardstraße,
die Ensisheimer Straße, die Eisenbahnstraße und den
Schießstattweg. Um einer Verlagerung des Verkehrs von der Bundesstraße 33
vorzubeugen, sollte aber in der Bernhardstraße und in der Ensisheimer
Straße die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer in der Stunde reduziert werden. Der
Lärmaktionsplan soll laut Hornfischer den Lärm im Freien reduzieren, daher
berücksichtigt er keine Auswirkungen durch den passiven Lärmschutz wie etwa
Schallschutzfenster.
Ittendorf
Für Ittendorf
schlägt der Lärmaktionsplan für die B 33 nun folgende Maßnahmen vor: Einbau
eines lärmoptimierenden Asphalts von Ittendorf über Wirrensegel bis nach Markdorf, eine ganztägige
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer in der Stunde in der Ortsdurchfahrt
sowie eine Geschwindigkeitsherabsetzung auf 50 Kilometer in der Stunde in den
Ortseinfahrtsbereichen. Alternativ wäre eine Versetzung der Ortstafeln ortsauswärts denkbar. Ob das möglich ist, will die
Verkehrsbehörde des Landratsamts laut Hornfischer überprüfen. Dafür sei eine
zusammenhängende Bauweise entlang der Straße vonnöten.
In Wirrensegel
wäre neben dem lärmoptimierenden Asphalt auch eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 70 Kilometer in der Stunde möglich. Ein lärmoptimierender Asphalt soll laut
Wahl aber immer erst dann kommen, wenn der Asphalt ausgetauscht werden muss.
„Das kostet dann nur wenige Euro mehr pro Quadratmeter“, sagte Wahl. Wenn der
neue Asphalt eingebaut sei, dann müsse laut Hornfischer im gesamten Bereich des
Lärmaktionsplans geprüft werden, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung noch
erforderlich sei. Der Plan sei alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Wahl betonte, dass es mit
dem Lärmaktionsplan nicht leise werden würde. „Es geht darum, die Spitzen zu
reduzieren. Mehr ist im Moment nicht möglich“, sagte er. Ein Punkt, der für Ittendorf wegfällt, seien Lärmschutzwände – schon allein
durch die Zufahrten zu den Grundstücken sei dies laut Wahl nicht möglich. Zudem
müsste eine Lärmschutzwand eine gewisse Länge haben, um ihre Wirkung zu entfalten.
Die Auslösewerte lägen an der Andreas-Strobel-Straße 10 mit 75 Dezibel(A) am
Tag und 65 Dezibel(A) in der Nacht so hoch, dass laut eines Erlasses des
Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom März 2012 eine Pflicht zur
Lärmreduzierung bestünde. Lärmschutzmaßnahmen kommen demnach bei 70 dB(A)
tagsüber und 60 dB(A) in der Nacht in Frage. Hornfischer könne nicht
nachvollziehen, dass sich das Landratsamt des Bodenseekreises gegen eine
Geschwindigkeitsreduzierung zur Lärmminderungausspreche,
da viele Einwohner mit solchen Werten leben müssten.
Nach einer kurzen
Aussprache stimmte der Ortschaftsrat mit einem Nein von Ortsvorsteher Thomas
Geßler schließlich für Tempo 30 ganztags. „Ich bin Fan von 40 “, erklärte
Geßler seine Entscheidung. In der Region herrsche Tempo 30 vor, bemerkte Wahl.
Thomas Braun (Freie Wähler) wünschte, dass zu einem späteren Zeitpunkt
überprüft wird, ob Tempo 30 seine Wirkung entfalte. Bernd Lang (Umweltgruppe)
sprach sich nach erster Skepsis ebenfalls für Tempo 30 aus: „Wenn es etwas
bringen soll, dann nur 30.“
Das Gremium stimmte
einstimmig für einen lärmoptimierenden Asphalt. Zudem soll geprüft werden, ob
zwischen Ittendorf und Wirrensegel
ebenfalls 70 Kilometer in der Stunde gelten sollen. Auch sollen bauliche
Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs sowie weitere Verkehrsüberwachungen
geprüft werden. Das hat aber laut Hornfischer keine verbindliche Wirkung für
den Lärmaktionsplan.
Riedheim
Für den Ortsteil Riedheim stehen im Lärmaktionsplan ebenfalls zahlreiche
Vorschläge: Am Lärmschwerpunkt auf der B 33 in Leimbach und Hepbach
wird auch der Einbau eines lärmoptimierenden Asphalts vorgeschlagen. In
Leimbach könnte nachts die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer in der Stunde
reduziert werden. Als Anregung kommen von der Stadt Markdorf zudem zwei
Vorschläge: die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Kilometer in der Stunde
zwischen Steibensteg und Leimbach sowie zwischen
Leimbach und Hepbach aus verkehrlichen Gründen. Wegen
einer nur geringen Anzahl von Betroffenen sei dies aus Sicht des
Lärmaktionsplans nicht erforderlich.
Für Hepbach
liefert der Lärmaktionsplan ebenfalls Temporeduzierungen – und zwar auf 30
Kilometer in der Stunde nachts in der Ortsdurchfahrt sowie auf 70 Kilometer in
der Stunde in Stadel. Als Anregung bietet er den Vorschlag einer
Temporeduzierung auf 50 Kilometer in der Stunde am östlichen Ortseingang.
Der Nutzen von
Lärmschutzwänden in Steibensteg und Leimbach seien
laut Wahl nach den Berechnungen „ungenügend“. In Steibensteg
wurde eine Wand mit einer Länge von 136 Metern und in Leimbach von 227 Metern
berücksichtigt. Daher können sie laut Hornfischer nicht in das Werk aufgenommen
werden. Ähnlich sieht es in Hepbach aus, wo das
Ergebnis bei einer 258 Meter langen Wand zwar mit „genügend“ ausfällt. Auch das
würde aber einer Festlegung entgegen stehen, da das
Ergebnis „gut“ oder „sehr gut“ sein müsste.
Wiltrud Bolien
(Umweltgruppe) wollte wissen, warum die Planer Tempo 30 nachts und nicht
ganztägig präferieren würden. Wahl erklärte, dass nachts nur zehn Prozent der
Autofahrer betroffen seien, die Einschränkung für die restlichen 90 Prozent im
Vergleich zum Nutzen aber zu groß seien.
Armin Arnegger
(CDU) fragte, warum zwischen Hepbach und Leimbach
nicht auch Tempo 30 gelten soll. Wahl betonte auch hierbei, dass die Begrenzung
aufgrund der wenigen Betroffenen „keine Chance“ habe. Ortsvorsteher Hubert Roth
betonte, dass der Einbau von lärmoptimierendem Asphalt und die Temporeduzierung
helfen würden. Allerdings sei dafür die Überwachung des Verkehrs wichtig. Der
Ortschaftsrat stimmt einstimmig für den Lärmaktionsplan.
(Erschienen: 20.01.2014
22:25)
Dann geht es in die
nächste Offenlegungsphase und wieder müssen sich die Planer mit den
Einwendungen auseinandersetzen. Wie Rechtsanwalt Felix Hornschuh der
Schwäbischen Zeitung in der vergangenen Woche berichtete, ist mit dem Beginn
der Umsetzung des Lärmaktionsplans in Markdorf nicht vor dem Herbst zu rechnen.
Dann dürfte es spannend
sein, was aus dem umfangreichen Maßnahmenkatalog wirklich umgesetzt wird. Man
muss es einfach so sagen: Es ist schon ärgerlich, wenn das Planungsbüro und die
Verkehrsbehörde mit unterschiedlichen Auslösewerten arbeiten.
In dem Lärmaktionsplan von
RappTrans steht schwarz auf weiß geschrieben, welche
Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Bewohner der Stadt besser vor dem
Straßenverkehrslärm geschützt werden können. Das wird sich in den Köpfen der Markdorfer festsetzen. Der große Frust dürfte programmiert
sein, wenn das Landratsamt als untere Verkehrsbehörde genau diese Vorschläge
unterbindet, weil ihre Auslöserichtwerte höher liegen.
c.gerards@schwaebische.de
(Erschienen: 20.01.2014
22:25)