BUND überlegt Klage gegen Planfeststellung

Markdorf / sz Der Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung Markdorf hat Bestand. Daran ändert auch die Forderung des BUND-Ortsverbands nichts, der eine Rückstellung des Beschlusses gefordert hat (die SZ berichtete). Deren Forderung zielte vor allem darauf ab, die Verkehrszahlen aus den Prognosen mit den neuesten Zählungen und Entwicklungen abzugleichen. Ebenso sollte die Reihenfolge der anstehenden Straßenbauprojekte in der Region nochmals überprüft werden. „Für uns gab es keinerlei Veranlassung, darauf zu reagieren“, sagt Oliver Knörr, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen, gestern auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Ein Beschluss wie der zur Baufreigabe einer Umgehungsstraße werde nicht unreflektiert unterschrieben, so Knörr. Auf fast 400 Seiten seien alle Belange durchdacht und abgearbeitet worden. Sehr viele Menschen hätten sich über einen langen Zeitraum eingehend damit beschäftigt, auch mit Blick auf die Belange von Umweltschutz, Lärmbelastung und Auswirkungen für den Forst.

Dabei verweist er auf Seite 33 des Planfeststellungsbeschlusses, auf die sich auch der BUND beziehe. Wörtlich heißt es dort: „Sowohl die Beschlussfassung zu diesem Petitionsausverfahren als auch die Ausführungen in der LT-Drucksache geben aus Sicht der Planfeststellungsbehörde keinen Anlass zu weiteren Prüfungen. Vielmehr wurde den angesprochenen Aspekten bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren eingehend nachgegangen.“ Dabei seien die Verkehrszahlen aus den Prognosen auch auf ihre Plausibilität überprüft worden. Oliver Knörr wird deutlich: „Wenn das jemand nicht schmeckt, dann muss er dagegen klagen.“

Laut Frieder Staerke, Mitglied des BUND Markdorf, überlegt sein Verband genau das zu tun. Allerdings stelle das die Mitglieder vor gewaltige Herausforderungen. „Das ist wie David gegen Goliath“, beschreibt er den aus seiner Sicht ungleichen Kampf zwischen einer gut aufgestellten Behörde samt Gutachterstab. Auf der anderen Seite stehe ein Verein mit beschränkten personellen und finanziellen Mitteln.

 

Zum einen müsse das 374 Seiten starke Schriftwerk zum Beschluss genauestens geprüft werden, was ein gewaltiger Aufwand darstelle. Zum anderen verweist Staerke auf die gigantischen finanziellen Mittel, die alleine für einen Anwalt vonnöten sein. Zudem dränge die Zeit: Der Planfeststellungsbeschluss wird ab kommenden Montag, 20. Januar, bis 3. Februar in den Rathäusern in Markdorf und Stetten ausgelegt. Daran schließt sich eine vierwöchige Klagefrist an, in der juristische Schritte eingeläutet werden müssten. Als freundliche Geste wertet das BUND-Mitglied, dass der Beschluss bereits seit einiger Zeit auf der Homepage des RP einsichtig sei. „Dadurch haben wir ein paar Wochen mehr Zeit bekommen“, sagt Staerke.

Ein wenig Einsicht in die Argumentation der Planer habe er durch die Lektüre im Internet bereits gewonnen. Auf die Einwendungen des BUND werde zwar Bezug genommen, sagt er. Aber rund 90 Prozent sieht er als nicht wiederlegt an, beziehungsweise „mit Scheinargumenten belegt oder Argumenten, die man auch anders sehen kann“.

(Erschienen: 13.01.2014 14:45)