Tempo 30 ist auf dem Vormarsch

 

Tempo 30 ist auf dem Vormarsch (Foto: lk)

Friedrichshafen / li Wer regelmäßig mit dem Auto durch den Bodenseekreis fährt, der weiß, dass er Zeit und Geduld mitbringen muss. Und dass das erforderliche Maß an Zeit und Geduld stetig wächst.

Zum einen, weil die Anzahl der Fahrzeuge zunimmt, zum anderen, weil in immer mehr Ortsdurchfahrten ganztags oder zumindest in der Nacht Tempo 30 gilt, um die Lärmbelastung unter die gesetzlichen Grenzwerte zu drücken. Friedrichshafen und die Gemeinde Hagnau waren vor knapp einem Jahr im Zuge der Lärmaktionspläne die ersten, weitere Kommunen sind gefolgt oder wollen noch folgen, wie nachfolgender Überblick aufzeigt:

Friedrichshafen:

 

Auf der Albrechtstraße und in der Ortsdurchfahrt Fischbach gilt seit September 2011 zwischen 22 und 6 Uhr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. In beiden Fällen handelt es sich um Maßnahmen im Zuge des Lärmaktionsplans. Ganztags Tempo 30 gilt bereits seit August 2010 in der Ortsdurchfahrt von Kluftern. Hintergrund war hier, einen Ausgleich für den zusätzlichen Verkehr zu schaffen, den das Gewerbegebiet Kluftern Süd (Materialwirtschaftszentrum MTU) mit sich bringt.

Kressbronn:

Wer auf der Hauptstraße durch Kressbronn fahren will, muss sich schon seit Ende der 1990er-Jahre auch tagsüber an eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern halten. Anlass für das Tempolimit war die Freigabe der neuen B31, auf die sich der Durchgangsverkehr verlagern sollte. Weil die ursprünglich geplanten Abfahrten Rickatshofen und Schönau bis heute nicht gebaut sind, fließt allerdings immer noch ein erheblicher Anteil des Durchgangsverkehrs über die alte Straße durch Kressbronn.

Tettnang:

In der bisherigen Hauptdurchfahrtsstraße Richtung Friedrichshafen, der Karlstraße, soll laut jüngstem Gemeinderatsbeschluss künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern gelten. Vorgesehen ist, den Ortskern rund um den Bärenplatz inklusive Karlstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen. Der Durchgangsverkehr soll über die neue innerörtliche Entlastungsstraße fließen, die vor wenigen Tagen freigegeben wurde.

Meckenbeuren:

Im Zuge der Lärmaktionsplanung hat der Gemeinderat Ende Mai beschlossen, auf zwei Teilabschnitten der B 30 (im Ortskern Meckenbeu-ren sowie im Ortsteil Buch) und auf der B 467 in Liebenau ein nächtliches Tempolimit von 30 Stundenkilometern einzuführen. Umgesetzt ist es bislang noch nicht, da die Stellungnahme beziehungsweise Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen noch aussteht.

Oberteuringen:

Voraussichtlich im Oktober wird der Oberteuringer Gemeinderat über mögliche Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans diskutieren. Dabei wird es auch um nächtliche Tempolimits von 30 Stundenkilometern in der Ortsdurchfahrt Hefigkofen/Neuhaus auf der Bundesstraße 33, in den Ortsdurchfahrten von Oberteuringen und Unterteuringen (Kreisstraße 7735) sowie auf der Landesstraße 329 Richtung Meckenbeuren gehen.

Markdorf:

Der Markdorfer Gemeinderat hat zwar im Mai dieses Jahres beschlossen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Auf welche Maßnahmen es letztlich hinauslaufen wird, ist aber noch offen. Im Raum steht nach einer entsprechenden Aussage aus dem Ingenieurbüro, das die Grobanalyse zum Lärmaktionsplan erstellt hat, ein Tempolimit von 40 Stundenkilometern auf der Bundesstraße 33 – sowohl in der Kernstadt als auch in den Teilorten Ittendorf, Hepbach und Leimbach. Aber es gibt auch hier Forderungen nach Tempo 30.

Bermatingen:

Ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern ist in der Gemeinde Bermatingen schon länger ein Thema. Einen entsprechenden Antrag, der sich auf den Kurorterlass stützt, hat das Landratsamt allerdings vor einigen Wochen abgelehnt, weil offenbar nicht alle dafür erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Jetzt hofft man in Bermatingen auf den Lärmaktionsplan. In diesem Verfahren steht die Gemeinde allerdings noch ziemlich am Anfang.

Salem/Stetten/Meersburg:

Was für Bermatingen gilt, gilt auch für Salem, Meersburg und Stetten: Die Lärmaktionsplanung ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass bereits absehbar wäre, welche Maßnahmen zum Tragen kommen könnten. In den Ortsdurchfahrten gilt aktuell die normale Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.

Immenstaad:

Im Ortskern von Immenstaad gilt bereits seit 2009 eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Seit April dieses Jahres ist der Geltungsbereich bis zur Friedrichshafener Straße erweitert worden – vorerst allerdings nur für eine Testphase von einem Jahr. In Kippenhausen gilt seit August 2011 Tempo 30, begründet mit Bestimmungen des Kurorterlasses.

Hagnau:

Seit September 2011 gilt ganztags die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Neben Friedrichshafen war die Gemeinde Hagnau die erste im Bodenseekreis, die ein solches Tempolimit im Zuge der Lärmaktionsplanung eingeführt hat.

Überlingen:

In Überlingen wird seit geraumer Zeit über ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt diskutiert. Wie das am Ende aussehen wird, ist noch offen. Tempo 30 auf den Hauptdurchgangsstraßen steht aktuell aber nicht zur Debatte.

Ravensburg:

Nächtliche Tempolimits wie in Friedrichshafen gibt es seit Anfang Mai auch auf mehreren Durchfahrtsstraßen in Ravensburg, unter anderem auf der Jahnstraße. Auch in der Ortsdurchfahrt von Untereschach gilt nachts Tempo 30. Zu einer in der Bevölkerung heiß diskutierten Regelung hat der Lärmaktionsplan auf einem rund 1,5 Kilometer langen Teilstück der Wangener Straße geführt: Weil die Lärmwerte nicht durchgehend ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern rechtfertigen, wechselt auf dieser Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts gleich fünf Mal zwischen 30, 40 und 50 Stundenkilometern.

(Erschienen: 22.08.2012 23:00)