Tempo 30 ist auf dem Vormarsch
Tempo 30 ist auf dem Vormarsch (Foto: lk)
Zum einen, weil die Anzahl der
Fahrzeuge zunimmt, zum anderen, weil in immer mehr Ortsdurchfahrten ganztags
oder zumindest in der Nacht Tempo 30 gilt, um die Lärmbelastung unter die
gesetzlichen Grenzwerte zu drücken. Friedrichshafen und die Gemeinde Hagnau waren vor knapp einem Jahr im Zuge der
Lärmaktionspläne die ersten, weitere Kommunen sind gefolgt oder wollen noch
folgen, wie nachfolgender Überblick aufzeigt:
Friedrichshafen:
Auf der Albrechtstraße und in der
Ortsdurchfahrt Fischbach gilt seit September 2011 zwischen 22 und 6 Uhr eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. In beiden Fällen
handelt es sich um Maßnahmen im Zuge des Lärmaktionsplans. Ganztags Tempo 30
gilt bereits seit August 2010 in der Ortsdurchfahrt von Kluftern.
Hintergrund war hier, einen Ausgleich für den zusätzlichen Verkehr zu schaffen,
den das Gewerbegebiet Kluftern Süd
(Materialwirtschaftszentrum MTU) mit sich bringt.
Kressbronn:
Wer auf der Hauptstraße durch Kressbronn fahren will, muss sich schon seit Ende der
1990er-Jahre auch tagsüber an eine Höchstgeschwindigkeit von 30
Stundenkilometern halten. Anlass für das Tempolimit war die Freigabe der neuen
B31, auf die sich der Durchgangsverkehr verlagern sollte. Weil die ursprünglich
geplanten Abfahrten Rickatshofen und Schönau bis
heute nicht gebaut sind, fließt allerdings immer noch ein erheblicher Anteil
des Durchgangsverkehrs über die alte Straße durch Kressbronn.
Tettnang:
In der bisherigen
Hauptdurchfahrtsstraße Richtung Friedrichshafen, der Karlstraße, soll laut
jüngstem Gemeinderatsbeschluss künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 20
Stundenkilometern gelten. Vorgesehen ist, den Ortskern rund um den Bärenplatz
inklusive Karlstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen. Der
Durchgangsverkehr soll über die neue innerörtliche Entlastungsstraße fließen,
die vor wenigen Tagen freigegeben wurde.
Meckenbeuren:
Im Zuge der Lärmaktionsplanung hat
der Gemeinderat Ende Mai beschlossen, auf zwei Teilabschnitten der B 30 (im
Ortskern Meckenbeu-ren sowie im Ortsteil Buch) und
auf der B 467 in Liebenau ein nächtliches Tempolimit von 30 Stundenkilometern
einzuführen. Umgesetzt ist es bislang noch nicht, da die Stellungnahme beziehungsweise
Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen noch aussteht.
Oberteuringen:
Voraussichtlich im Oktober wird der Oberteuringer Gemeinderat über mögliche Maßnahmen im Rahmen
des Lärmaktionsplans diskutieren. Dabei wird es auch um nächtliche Tempolimits
von 30 Stundenkilometern in der Ortsdurchfahrt Hefigkofen/Neuhaus
auf der Bundesstraße 33, in den Ortsdurchfahrten von Oberteuringen und Unterteuringen (Kreisstraße 7735) sowie auf der
Landesstraße 329 Richtung Meckenbeuren gehen.
Markdorf:
Der Markdorfer
Gemeinderat hat zwar im Mai dieses Jahres beschlossen, einen Lärmaktionsplan
aufzustellen. Auf welche Maßnahmen es letztlich hinauslaufen
wird, ist aber noch offen. Im Raum steht nach einer entsprechenden Aussage aus
dem Ingenieurbüro, das die Grobanalyse zum Lärmaktionsplan erstellt hat, ein
Tempolimit von 40 Stundenkilometern auf der Bundesstraße 33 – sowohl in der
Kernstadt als auch in den Teilorten Ittendorf, Hepbach und Leimbach. Aber es gibt auch hier Forderungen
nach Tempo 30.
Bermatingen:
Ein Tempolimit von 30
Stundenkilometern ist in der Gemeinde Bermatingen
schon länger ein Thema. Einen entsprechenden Antrag, der sich auf den
Kurorterlass stützt, hat das Landratsamt allerdings vor einigen Wochen
abgelehnt, weil offenbar nicht alle dafür erforderlichen Kriterien erfüllt
sind. Jetzt hofft man in Bermatingen auf den
Lärmaktionsplan. In diesem Verfahren steht die Gemeinde allerdings noch
ziemlich am Anfang.
Salem/Stetten/Meersburg:
Was für Bermatingen
gilt, gilt auch für Salem, Meersburg und Stetten: Die Lärmaktionsplanung ist
noch nicht so weit fortgeschritten, dass bereits absehbar wäre, welche
Maßnahmen zum Tragen kommen könnten. In den Ortsdurchfahrten gilt aktuell die
normale Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.
Immenstaad:
Im Ortskern von Immenstaad gilt
bereits seit 2009 eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Seit
April dieses Jahres ist der Geltungsbereich bis zur Friedrichshafener
Straße erweitert worden – vorerst allerdings nur für eine Testphase von einem
Jahr. In Kippenhausen gilt seit August 2011 Tempo 30, begründet mit
Bestimmungen des Kurorterlasses.
Hagnau:
Seit September 2011 gilt ganztags
die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Neben
Friedrichshafen war die Gemeinde Hagnau die erste im
Bodenseekreis, die ein solches Tempolimit im Zuge der Lärmaktionsplanung
eingeführt hat.
Überlingen:
In Überlingen wird seit geraumer
Zeit über ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt diskutiert. Wie das am
Ende aussehen wird, ist noch offen. Tempo 30 auf den Hauptdurchgangsstraßen
steht aktuell aber nicht zur Debatte.
Ravensburg:
Nächtliche Tempolimits wie in
Friedrichshafen gibt es seit Anfang Mai auch auf mehreren Durchfahrtsstraßen in
Ravensburg, unter anderem auf der Jahnstraße. Auch in der Ortsdurchfahrt von Untereschach gilt nachts Tempo 30. Zu einer in der
Bevölkerung heiß diskutierten Regelung hat der Lärmaktionsplan auf einem rund
1,5 Kilometer langen Teilstück der Wangener Straße geführt: Weil die Lärmwerte
nicht durchgehend ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern rechtfertigen,
wechselt auf dieser Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts gleich
fünf Mal zwischen 30, 40 und 50 Stundenkilometern.
(Erschienen: 22.08.2012 23:00)