Für die Trasse der Umgehungsstraße müssen Grundstücke
erworben werden
Von der Stadt Friedrichshafen wollten wir den Stand der Dinge erfahren. Sollten
morgen die Bagger rollen, wäre die Grundstücksfrage geklärt? Was, wenn der ein
oder andere Grundstückseigentümer sein Land nicht hergeben will? Kann dann enteignet werden?
Die B 31-neu ist eine Bundesstraße, gültig ist daher das
Bundesfernstraßengesetz. Insofern kann es auch zu Zwangsmaßnahmen kommen, die
gesetzlich verankert sind, nicht aber in der Verantwortung der Stadt
Friedrichshafen liegen. Zwangsmaßnahmen gehen vom Bund aus, da der bei
Bundesstraßen Baulastträger, also Bauherr, ist. Die Aufgaben nimmt das
Regierungspräsidium wahr. Dabei wird es durch die Ämter der Stadt
Friedrichshafen unterstützt. Die sind näher dran und helfen dabei, die Flächen
zu erwerben. „Die Stadt kann allerdings nur auf freiwilliger Basis Grundstücke
erwerben oder tauschen“, sagt Friedrichshafens Pressesprecherin Andrea Gärtner.
„Nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes können letztendlich die planbetroffenen Eigentümer verpflichtet werden, die
benötigten Flächen dem Straßenbaulastträger zu überlassen“, schreibt die
Stadtverwaltung auf unsere Anfrage, ob auch Enteignungen in einem solchen Fall
möglich wären. Das Gesetz sehe die Möglichkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung
vor, natürlich nur gegen Zahlung einer Entschädigung, über die in einem
nachfolgenden Verfahren entschieden werde. Von Enteignung ist daher gar keine
Rede.
Die Stadt Friedrichshafen unterstützt das Vorhaben des Grunderwerbs der
benötigten Flächen insofern, „als sie die für den Bau der B 31-neu benötigten
Grundstücke erwirbt und sie später gegen Erstattung der Aufwendungen auf den
Straßenbaulastträger weiter überträgt“, sagt Andrea Gärtner weiter.
Ein Großteil der für die B 31-neu auf der Gemarkung Friedrichshafen
notwendigen Flächen sind auf diese Weise bereits von der Stadt erworben worden.
Ein weiterer Teil wurde bereits im ersten Planfeststellungsverfahren in den
80er Jahren direkt durch den Bund erworben.
Der Grunderwerb ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Und
der Kaufpreis für die Grundstücke richte sich nach dem jeweiligen Verkehrswert
für Straßentrassen, externe Ausgleichsflächen, Gewässerrandstreifen und
landwirtschaftliche Restflächen.
Laut Andrea Gärtner sei die Stadt bemüht, die benötigten Flächen bei den
Haupterwerbslandwirten, wenn erforderlich, im Tauschwege zu erwerben. Hierbei
versuche die Stadt, adäquate Flächen anzubieten, die „für die betroffenen
Landwirte im Hinblick auf die Produktionsbedingungen, die Produktivität und die
Rentabilität der einzelnen Betriebe nicht zum Nachteil sind.“ Verbleibende
Mehr- oder Minderflächen bzw. Verkehrswertunterschiede bei den getauschten
Flächen würden durch Differenzzahlungen ausgeglichen.
In erster Linie sei es jedoch die Bestrebung der Stadt, sich mit den
Grundstückseigentümern zu einigen und die benötigen Flächen durch Kauf- oder
Tauschverträge zu erwerben.
(Erschienen:
20.02.2012 18:35)