In Friedrichshafen kann für die B 31-neu niemand enteignet werden

Für die Trasse der Umgehungsstraße müssen Grundstücke erworben werden

Von Ralf Schäfer

Friedrichshafen Um irgendwann einmal die B 31-neu bauen zu können, müssen noch Grundstücke erworben werden, auf denen heute noch Apfelbäume stehen, Kühe weiden oder Mais heranwächst.

Von der Stadt Friedrichshafen wollten wir den Stand der Dinge erfahren. Sollten morgen die Bagger rollen, wäre die Grundstücksfrage geklärt? Was, wenn der ein oder andere Grundstückseigentümer sein Land nicht hergeben will? Kann dann enteignet werden?

Die B 31-neu ist eine Bundesstraße, gültig ist daher das Bundesfernstraßengesetz. Insofern kann es auch zu Zwangsmaßnahmen kommen, die gesetzlich verankert sind, nicht aber in der Verantwortung der Stadt Friedrichshafen liegen. Zwangsmaßnahmen gehen vom Bund aus, da der bei Bundesstraßen Baulastträger, also Bauherr, ist. Die Aufgaben nimmt das Regierungspräsidium wahr. Dabei wird es durch die Ämter der Stadt Friedrichshafen unterstützt. Die sind näher dran und helfen dabei, die Flächen zu erwerben. „Die Stadt kann allerdings nur auf freiwilliger Basis Grundstücke erwerben oder tauschen“, sagt Friedrichshafens Pressesprecherin Andrea Gärtner.

„Nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes können letztendlich die planbetroffenen Eigentümer verpflichtet werden, die benötigten Flächen dem Straßenbaulastträger zu überlassen“, schreibt die Stadtverwaltung auf unsere Anfrage, ob auch Enteignungen in einem solchen Fall möglich wären. Das Gesetz sehe die Möglichkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung vor, natürlich nur gegen Zahlung einer Entschädigung, über die in einem nachfolgenden Verfahren entschieden werde. Von Enteignung ist daher gar keine Rede.

Die Stadt Friedrichshafen unterstützt das Vorhaben des Grunderwerbs der benötigten Flächen insofern, „als sie die für den Bau der B 31-neu benötigten Grundstücke erwirbt und sie später gegen Erstattung der Aufwendungen auf den Straßenbaulastträger weiter überträgt“, sagt Andrea Gärtner weiter.

Ein Großteil der für die B 31-neu auf der Gemarkung Friedrichshafen notwendigen Flächen sind auf diese Weise bereits von der Stadt erworben worden. Ein weiterer Teil wurde bereits im ersten Planfeststellungsverfahren in den 80er Jahren direkt durch den Bund erworben.

Der Grunderwerb ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Und der Kaufpreis für die Grundstücke richte sich nach dem jeweiligen Verkehrswert für Straßentrassen, externe Ausgleichsflächen, Gewässerrandstreifen und landwirtschaftliche Restflächen.

Laut Andrea Gärtner sei die Stadt bemüht, die benötigten Flächen bei den Haupterwerbslandwirten, wenn erforderlich, im Tauschwege zu erwerben. Hierbei versuche die Stadt, adäquate Flächen anzubieten, die „für die betroffenen Landwirte im Hinblick auf die Produktionsbedingungen, die Produktivität und die Rentabilität der einzelnen Betriebe nicht zum Nachteil sind.“ Verbleibende Mehr- oder Minderflächen bzw. Verkehrswertunterschiede bei den getauschten Flächen würden durch Differenzzahlungen ausgeglichen.

In erster Linie sei es jedoch die Bestrebung der Stadt, sich mit den Grundstückseigentümern zu einigen und die benötigen Flächen durch Kauf- oder Tauschverträge zu erwerben.

(Erschienen: 20.02.2012 18:35)