Tempo 30-Regelung kommt

Regierungspräsidium stimmt Tempo 30-Anordnung nachts von 22 Uhr bis morgens 6 Uhr zu

 

Friedrichshafen / sz Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Antrag der Stadt Friedrichshafen, nachts von 22 Uhr bis morgens 6 Uhr in Fischbach und in der Albrechtstraße aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren, zugestimmt. Das teilt die Stadtverwaltung mit. „Wir freuen uns, dass das Regierungspräsidium Tübingen der beantragten Tempo 30-Regelung zugestimmt hat und den Antrag der Stadt in sehr kurzer Bearbeitungszeit beschieden hat“, sagte Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt. Mit der Zustimmung, so Schraitle weiter, wurde die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der vom Gemeinderat im Rahmen des Lärmaktionsplanes beschlossenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen bestätigt.

Damit gilt in der Meersburgerstraße ab der Einmündung Steinäckerstraße bis zum Übergang in die Zeppelinstraße, in der Zeppelinstraße ab der Meersburger Straße bis zur Einmündung der Koberstraße (B 31) die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer. Angeordnet wird sie außerdem in der Albrechtstraße östlich des Landratsamtes bis zur Maybachstraße (Einmündung Hochstraße) sowie in der Maybachstraße ab der Albrechtstraße bis zum Maybachplatz. Die Tempo 30-Reduzierung gilt von nachts 22 Uhr bis morgens 6 Uhr. Die Abwägung mit anderen Belangen, so das Regierungspräsidium in seiner Zustimmung, sei nachvollziehbar und ermessensfehlerfrei durchgeführt.

„Wir erwarten von der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit eine Reduzierung des Lärms in diesen Straßenabschnitten von bis zu drei dBA in den Nachtstunden und damit eine spürbare Lärmentlastung der dortigen Anwohner“, so Schraitle.

Das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt wird nun zeitnah die Temporeduzierung verkehrsrechtlich anordnen. Ziel ist es, die Geschwindigkeitsreduzierung bis nach den Sommerferien umzusetzen und die entsprechenden Verkehrsschilder anzubringen. Die Beschilderung an der Albrechtstraße wird nach Angaben der Stadt erst nach dem Landratsamt angebracht, da ab dort eine Wohnbebauung vorliegt und in diesem Bereich der Auslösewert überschritten wird.

(Erschienen: 06.07.2011 08:00)