Der Häfler Gemeinderat stimmt
am 16. Mai über den Lärmaktionsplan und Geschwindigkeitsbegrenzungen ab
So mancher kann es immer noch nicht fassen, dass sich die Stadtverwaltung
ernsthaft mit solch einem Projekt befasst – und es der Häfler
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. November 2010 mit einer Mehrheit von 21
gegen 13 Stimmen vorantreibt. Tempo 30 könnte laut dem aktuellen Entwurf der
Stadt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bald auf folgenden Teilabschnitten der B 31
gelten: Auf der Ortsdurchfahrt Fischbach ab dem Campingplatz bis zu St. Magnus
und entlang der Albrecht- und Maybachstraße bis hin zum Maybach-Knoten. Das
Ortsschild von Friedrichshafen, das im Moment beim Landratsamt steht, soll ans
„Jägerhaus“ versetzt werden. Auf der Strecke zwischen „Jägerhaus“ und Beginn
der Tempo-30-Zone in der Albrechtstraße wird die Geschwindigkeit von 60 km/h
auf 50 km/h reduziert. Zwischen Fischbach und Ortsschild Friedrichshafen sollen
wie bisher 60 km/h erlaubt sein.
Wieso kommt die Stadtverwaltung eigentlich auf die Idee, diese
Tempo-30-Zonen anzudenken? Ganz einfach: Weil sie muss. Aufgrund der
EU-Richtlinie 2002/49/EG und der daraus abgeleiteten
Bundesimmissionsgesetzparagraphen 47a - f sind die Gemeinden in Deutschland
verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene
Gebiete aufzustellen – und genau darunter fallen die Straßenabschnitte entlang
der B 31, wo zu nachtschlafener Zeit der
Schwellenwert von 60 db(A) überschritten wird.
Insgesamt, so ließ die Stadtverwaltung schon Ende 2008 wissen, setze der
Straßenlärm in Friedrichshafen tagsüber 370 Anwohnern und nachts sogar 700
Menschen extrem zu. Bereits bei einer Anzahl von 100 Betroffenen sei eine
Kommune gehalten, etwas gegen das Gebrumme von Autos und Lastern zu
unternehmen. Ein nächtliches Tempolimit, argumentieren die Verfechter, mache
deshalb Sinn, weil das langsamere Fahren den Lärmpegel um 2 bis 3 dB(A) drücke.
Das mag gering erscheinen, doch diese Reduzierung nehme ein Anwohner als
Halbierung des Verkehrs wahr.
Dass ein Tempolimit – beziehungsweise dessen Überwachung durch
Starenkästen, wie es der Technische Ausschluss am Montag beschlossen hat –
sinnvolle Instrumente sind, wird von vielen bezweifelt. Die Gegner befürchten,
dass Ortskundige die Tempo-30-Strecken meiden und schnellere Umwege in Kauf
nehmen würden, zum Beispiel durch die Innenstadt oder auch Schnetzenhausen.
Stationäre Radarfallen seien deshalb kontraproduktiv, weil vor ihnen gebremst
und anschließend aufs Gas getreten werde, was noch mehr Lärm produziere.
Ob die Tempo-30-Zonen in Friedrichshafen kommen können, wird zunächst der
Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. Mai entscheiden. Das letzte Wort in dieser
Angelegenheit spricht aber das Regierungspräsidium Tübingen, das als
übergeordnete Straßenverkehrsbehörde Geschwindigkeitsreduzierungen auf
Bundesstraßen absegnen muss.
(Erschienen:
04.05.2011 22:00)