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Tempo 30 auf der B 31: Sinnvoll oder kontraproduktiv?

Der Häfler Gemeinderat stimmt am 16. Mai über den Lärmaktionsplan und Geschwindigkeitsbegrenzungen ab

Friedrichshafen / sz Kompletter Blödsinn oder sinnvolle Maßnahme zur Lärmreduzierung? An den geplanten Tempo-30-Zonen, die im Rahmen des Lärmaktionsplans in Fischbach und Friedrichshafen auf der B 31 eingerichtet werden sollen, scheiden sich die Geister.

So mancher kann es immer noch nicht fassen, dass sich die Stadtverwaltung ernsthaft mit solch einem Projekt befasst – und es der Häfler Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. November 2010 mit einer Mehrheit von 21 gegen 13 Stimmen vorantreibt. Tempo 30 könnte laut dem aktuellen Entwurf der Stadt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bald auf folgenden Teilabschnitten der B 31 gelten: Auf der Ortsdurchfahrt Fischbach ab dem Campingplatz bis zu St. Magnus und entlang der Albrecht- und Maybachstraße bis hin zum Maybach-Knoten. Das Ortsschild von Friedrichshafen, das im Moment beim Landratsamt steht, soll ans „Jägerhaus“ versetzt werden. Auf der Strecke zwischen „Jägerhaus“ und Beginn der Tempo-30-Zone in der Albrechtstraße wird die Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h reduziert. Zwischen Fischbach und Ortsschild Friedrichshafen sollen wie bisher 60 km/h erlaubt sein.

Wieso kommt die Stadtverwaltung eigentlich auf die Idee, diese Tempo-30-Zonen anzudenken? Ganz einfach: Weil sie muss. Aufgrund der EU-Richtlinie 2002/49/EG und der daraus abgeleiteten Bundesimmissionsgesetzparagraphen 47a - f sind die Gemeinden in Deutschland verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen – und genau darunter fallen die Straßenabschnitte entlang der B 31, wo zu nachtschlafener Zeit der Schwellenwert von 60 db(A) überschritten wird. Insgesamt, so ließ die Stadtverwaltung schon Ende 2008 wissen, setze der Straßenlärm in Friedrichshafen tagsüber 370 Anwohnern und nachts sogar 700 Menschen extrem zu. Bereits bei einer Anzahl von 100 Betroffenen sei eine Kommune gehalten, etwas gegen das Gebrumme von Autos und Lastern zu unternehmen. Ein nächtliches Tempolimit, argumentieren die Verfechter, mache deshalb Sinn, weil das langsamere Fahren den Lärmpegel um 2 bis 3 dB(A) drücke. Das mag gering erscheinen, doch diese Reduzierung nehme ein Anwohner als Halbierung des Verkehrs wahr.

Dass ein Tempolimit – beziehungsweise dessen Überwachung durch Starenkästen, wie es der Technische Ausschluss am Montag beschlossen hat – sinnvolle Instrumente sind, wird von vielen bezweifelt. Die Gegner befürchten, dass Ortskundige die Tempo-30-Strecken meiden und schnellere Umwege in Kauf nehmen würden, zum Beispiel durch die Innenstadt oder auch Schnetzenhausen. Stationäre Radarfallen seien deshalb kontraproduktiv, weil vor ihnen gebremst und anschließend aufs Gas getreten werde, was noch mehr Lärm produziere.

Ob die Tempo-30-Zonen in Friedrichshafen kommen können, wird zunächst der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. Mai entscheiden. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit spricht aber das Regierungspräsidium Tübingen, das als übergeordnete Straßenverkehrsbehörde Geschwindigkeitsreduzierungen auf Bundesstraßen absegnen muss.

(Erschienen: 04.05.2011 22:00)