B 31 neu kann kommen: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision nicht zu

 (FRIEDRICHSHAFEN/sz) Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstagnachmittag gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen bekannt gegeben, dass die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Neubau der B 31 Friedrichshafen nicht zugelassen wird.

„Der heutige Tag ist für die Stadt Friedrichshafen, aber auch für die ganze Bodenseeregion ein bedeutender Meilenstein. Nachdem zuvor über viele Jahre hinweg dieses wichtige Straßenbauvorhaben geplant und erörtert wurde, hatte der Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit dieser Planungen und des Beschlusses bestätigt.

Nachdem in dem Urteil des VGH vom Juli 2009 beide Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen zur Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen abgewiesen wurden und die Revision dagegen nicht zugelassen wurde, wird der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen endgültig rechtskräftig.

Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt zwar noch nicht vor, dass aber die Revision nicht zugelassen wurde, bestätigt jedenfalls die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.

 „Nun ist endgültig der Boden für diesen so bedeutenden Straßenbau bereitet“. Regierungspräsident Strampfer versichert, dass bei der Realisierung der neuen B 31 dem Schutz der betroffenen Anwohner wie auch dem Schutz von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht beigemessen werde. Dies könne dem Planfeststellungsbeschluss entnommen werden und sei nun auch durch die Gerichte bestätigt worden.

„Die viele Arbeit, die wir -- mit Unterstützung des Bodenseekreises und der Stadt Friedrichshafen -- in das Verfahren gesteckt haben, hat sich gelohnt“, meint der Regierungspräsident.

(Erschienen: 21.05.2010 10:35)