Lärmbewältigung stellt Gemeinden vor große Aufgabe

Landratsamt stellt Richtlinie im Kreistag vor - „„Es sind umfangreiche Berechnungen nötig“

Von Annabell Gutzmer

Zwar betrifft es den Kreistag nicht von rechtlicher Seite, trotzdem sind in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Fragen zu den Lärmaktionsplanungen gestellt worden. In der Sitzung am Mittwoch, 26. Februar, stellte Norbert Schültke vom Dezernat Umwelt und Technik die Richtlinie vom Europäischen Parlament vor.

Die EG-Richtlinie zur Bewältigung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde in Deutschland 2005 als Gesetz umgesetzt. Ziel ist eine fortlaufende Beobachtung der Lärmentwicklung sowie entsprechende Maßnahmen zur Minderung. In einem ersten Schritt musste dafür die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) die Belastung durch Umgebungslärm ermitteln und auf Lärmkarten darstellen. Auf Grundlage dieser Lärmkarten sollen dann die Gemeinden Aktionspläne erstellen, falls erforderlich. In fünf Jahresabschnitten muss die LUBW der EU-Komission Bericht erstatten. Dafür angedachte Fristen sind jedoch schon verstrichen. Bis zum 30. Juni 2012 sollten die Lärmkarten erstellt sein, bis zum 18. Juli die Aktionspläne.

Das Land brauchte um einiges länger für die Lärmkarten, als angedacht. „Es sind umfangreiche Berechnungen nötig, die dann für jede einzelne Örtlichkeit grafisch aufbereitet werden müssen“, so Norbert Schültke dazu. Dies sei ein enormer Aufwand. Mittlerweile sind für den Bodenseekreis Lärmkarten vorhanden.

Das Verfahren für die Gemeinden ist ebenfalls komplex. Es sieht Anhörungen und Beratungen mit einer ganzen Reihe von Beteiligten vor. Die Gemeinden müssen Akionspläne für bewohnte Ortsteile nur dann erstellen, wenn die Schallpegel 24 Stunden pro Tag 65 Dezibel und nachts 55 Dezibel überschreiten. Bei einer Überschreitung von 70 beziehungsweise 60 Dezibel müssen die Gemeinden Maßnahmen zur Minderung einleiten.

Gemeinden an der B 31 betroffen

Im Bodenseekreis sind Gemeinden, die an Bundesstraßen und viel befahrenen Landesstraßen liegen, betroffen. Somit auch sämtliche Gemeinden an der B 31, B 30, B 33 und B 467. Keine Planungen gibt es beispielsweise in Heiligenberg oder im Deggenhausertal.

Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Lärmminderung an, wie ein Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs oder Umgehungsstraßen. Andere Schritte wären die Geschwindigkeitsreduzierungen, Schutzwände, oder der sogenannte Flüsterasphalt. Hagnau, Fischbach und Friedrichshafen haben wegen der starken Schallbelastung bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt.

(Erschienen: 27.02.2014 18:55)