Südkurier
vom 07.11.01
Wicker beschließt Planungsfall
7.5
Raumordnungsverfahren abgeschlossen - „Wichtiger Schritt für
Lösung der Verkehrsprobleme“
Tübingen/Friedrichshafen
Das Regierungspräsidium
Tübingen hat das Raumordnungsverfahren für die B 31 neu zwischen Überlingen und
Friedrichshafen im Bodenseekreis abgeschlossen. Über das Ergebnis des
Raumordnungsverfahrens informierte Regierungspräsident Hubert Wicker gestern
die Oberbürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden sowie das
Landratsamt Bodenseekreis. „Die Variante 7.5 mit ihren vorgesehenen Ergänzungen
im nachgeordneten Netz hat sich als die raumordnerisch günstigste Lösung
erwiesen“, erklärte er.
Wicker zeigte sich davon überzeugt, dass mit dem Abschluss des
Raumordnungsverfahrens ein wichtiger Schritt für die Realisierung des Vorhabens
und eine Lösung der Verkehrsprobleme im nördlichen Bodenseeraum gemacht wurde.
Die neue Streckenführung werde zu einer deutlichen Entlastung der Gemeinden
entlang der bestehenden B 31 östlich von Meersburg und auch der Ortschaften
entlang der L205/L207 führen.
Neben den drei
seenahen Varianten 7.5, 9.3 und der Ausbauvariante 0.1 wurde auch die seeferne
Variante 2a auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Alle Varianten sehen einen
vierspurigen Aus- und abschnittsweisen Neubau der B 31 vor. Für die
Gesamtwirksamkeit sind zusätzlich bei allen Varianten ergänzende Maßnahmen im
nachgeordneten Netz, zum Beispiel die Umfahrungen von Bermatingen und Markdorf,
notwendig. Deren raumordnerische, verkehrliche und umweltbezogene Auswirkungen
wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ebenfalls berücksichtigt.
Wie die
raumordnerische Beurteilung zeigt, erwies sich die seeferne Variante 2a als unverträgliche
Lösung, da bei dieser Trassenvariante die hochwertigen Waldgebiete nördlich von
Uhldingen-Mühlhofen einschließlich der ökologisch und kulturhistorisch
bedeutsamen Salemer Weiherlandschaft
erheblich beeinträchtigt werden. Außerdem ergeben sich im Niederungszug von
Salem bis Friedrichshafen weitere Konflikte mit den Schutzgütern Wasser und
Klima sowie den Siedlungsbereichen in der Brunisachniederung, so das
Regierungspräsidium.
Nach Auffassung der
Behörde ist die Variante 7.5 am besten geeignet, einen Interessenausgleich
zwischen allen raumordnerisch relevanten Belangen zu schaffen. Wie bei allen
seenahen Varianten liegen die Probleme vor allem in der Trassierung in der Nähe
von Siedlungen und in landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Gebieten
sowie in der Beeinträchtigung von Waldflächen, die am nördlichen Bodensee
unterdurchschnittlich vorhanden sind.
In den Gemeinden
wurde der Beschluss ganz unterschiedlich beurteilt. In Immenstaad hätte man den
Entscheid für die seefernere Variante 2a lieber gesehen. Trotzdem wolle man
jetzt das Beste daraus machen, sagte Bürgermeister Jürgen Beisswenger, der
baldmöglichst mit seinem Gemeinderat und mit den Verwaltungen von
Friedrichshafen und Markdorf Detailfragen klären will.
Sein Markdorfer
Kollege Bernd Gerber machte ebenfalls klar, dass Variante 7.5 nicht die
Wunschlösung ist - Markdorf hätte sich Plan 9.3 gewünscht und wird auch jetzt
für eine Trasse „so weit weg wie möglich von Markdorf“ eintreten. Die geplante
Südumfahrung der Stadt ist von der jetzigen Entscheidung nicht betroffen.
Weiter westlich war
die Stimmungslage gestern äußerst positiv. „Die jetzt beschlossene Variante 7.5
entspricht meinen Vorstellungen. Dafür habe ich mich bisher eingesetzt“, sagte
Bürgermeister Roland Wersch, Hagnau. Er sieht in dieser Variante den für die
Raumschaft am günstigsten zu vermittelnden Kompromiss, „wenn auch das eine oder
andere Problem bei der weiteren Planung sicherlich noch auftauchen wird.“ Die
Belange der vom B-31-Durchgangsverkehr arg gebeutelten Winzergemeinde Hagnau
sind nach Werschs Darstellung damit voll berücksichtigt worden.
Die Stadt Überlingen
ist zwar nicht direkt vom Ausbau oder Neubau einer Straße im Zusammenhang des
Planungsfalles 7 betroffen, doch im Blick auf die Raumschaft ist die Entscheidung
für die Variante 7.5 für Oberbürgermeister Volkmar Weber nachvollziehbar. Vor
allem für die Realisierung sieht er die geringsten Probleme. Die Straße könne
ja nach Dringlichkeit und Finanzierbarkeit damit auch abschnittsweise gebaut
werden. Hier hat sich Regierungspräsident Wicker allerdings wenig
zuversichtlich geäußert - bei der aktuellen Finanzlage sei der Zeitpunkt der
Realisierung nicht absehbar.
Ein weiteres
inhaltliches Problem bei der beschlossenen Variante wird das Naturschutzgebiet
Lipbachsenke werden, das jedoch durch die Trasse selbst nicht berührt werde,
wie das Regierungspräsidium in seiner Pressemitteilung klarstellt. Die
Funktionsfähigkeit des Gebiets und sein funktionaler Zusammenhang mit dem
Naturschutzgebiet Lipbachmündung, die über das Gewässer und den
Gewässerrandstreifen erfolgt, können durch entsprechende Ausweitung der
Brückenbauwerke erhalten werden.
Außerdem soll geprüft
werden, ob im Zusammenhang mit der Entwicklung des Personennahverkehrs in der
Region teilweise ein dreispuriger Ausbau der neuen Straße genügen könnte.