"Kann mit dieser
Trasse nicht leben"
"Aktionsgemeinschaft
Südumfahrung Markdorf" lud zu einer Informationsveranstaltung ein
Markdorf - Wie bereits berichtet, hat sich eine Gruppe von Landwirten gegen die zur Diskussion stehenden Planungsvarianten gewandt. Diese Landwirte wären unmittelbar durch den Straßenbau betroffen. Ihr besonderes Interesse - und das etlicher Bürger - wurde durch die Äußerungen des Leiters des Straßenbauamtes Überlingen, Herrn Kohler, geweckt, wonach die Entlastungswirkung der Umfahrung umso größer ist, je näher die Straße an der Stadt liegt. Vor diesem Hintergrund hatte die "Aktionsgemeinschaft Südumfahrung Markdorf" zu einer Informationsveranstaltung verschiedene Grundstückseigentümer, Landwirte und Bürgerinitiativen sowie auch einen Rechtsanwalt eingeladen.
Keine Lösung
Während des einleitenden Kurzreferats wurde verdeutlicht, dass die Südumfahrung in ihren jetzigen Planungsvarianten keineswegs geeignet ist, die Verkehrsprobleme in Markdorf auch nur annähernd zu lösen. Da sich an der Verbindung zwischen Meersburg und Ravensburg nichts ändert, wird der Verkehr erwartungsgemäß weiter zunehmen und damit der Druck auf die Landwirte steigen, einem Weiterbau der Südumfahrung bis zur B 33 zuzustimmen. Die hieraus resultierende Verkürzung der Fahrzeit von Meersburg nach Ravensburg wird die ursprüngliche Bündelungswirkung des so genannten Planungsfalls 7 - der Erweiterung der B 31 - zunichte machen und die Verkehrsströme über Markdorf umlenken. Dies führt jedoch zu einer erheblichen Mehrbelastung des Markdorfer Raumes.
Diesen Einführungen folgend referierte der eingeladene
Rechtsanwalt Hendrik Beck zum Thema "Rechtsschutz
bei der Planung von Straßen". Er zeigte auf, wie und wann Betroffene
ihre Belange geltend machen müssen, um sich gegen die Straßenplanung zu wenden.
Im Anhörungsverfahren hat ein breites Publikum das Recht, eigene Belange
einzufordern. Nicht nur Grundstückseigentümer, sondern alle durch Lärm
Betroffene oder Bürger, die in ihrer Lebensqualität durch den Straßenbau Einschränkungen
erfahren, können - und müssen - im Rahmen der Anhörung ihre Belange geltend
machen, um sich den späteren Klageweg gegen die behördliche Straßenplanung
offen zu halten. Zur Klage berechtigt sind später diejenigen, welche eine
eigene Rechtsbetroffenheit geltend machen können. In der folgenden Diskussion
wurde deutlich, dass es darum geht, rechtzeitig und umfassend Einwendungen zu
erheben. In diesem Sinne am Ball zu bleiben, versprach die Aktionsgemeinschaft
und dankte dem Referenten sowie den recht zahlreich erschienenen Landwirten und
Bürgern für ihr Interesse an der Veranstaltung.
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