"Kann mit dieser Trasse nicht leben"

 

 

 

"Aktionsgemeinschaft Südumfahrung Markdorf" lud zu einer Informationsveranstaltung ein

 

 

Markdorf - Wie bereits berichtet, hat sich eine Gruppe von Landwirten gegen die zur Diskussion stehenden Planungsvarianten gewandt. Diese Landwirte wären unmittelbar durch den Straßenbau betroffen. Ihr besonderes Interesse - und das etlicher Bürger - wurde durch die Äußerungen des Leiters des Straßenbauamtes Überlingen, Herrn Kohler, geweckt, wonach die Entlastungswirkung der Umfahrung umso größer ist, je näher die Straße an der Stadt liegt. Vor diesem Hintergrund hatte die "Aktionsgemeinschaft Südumfahrung Markdorf" zu einer Informationsveranstaltung verschiedene Grundstückseigentümer, Landwirte und Bürgerinitiativen sowie auch einen Rechtsanwalt eingeladen.

 

Keine Lösung

 

Während des einleitenden Kurzreferats wurde verdeutlicht, dass die Südumfahrung in ihren jetzigen Planungsvarianten keineswegs geeignet ist, die Verkehrsprobleme in Markdorf auch nur annähernd zu lösen. Da sich an der Verbindung zwischen Meersburg und Ravensburg nichts ändert, wird der Verkehr erwartungsgemäß weiter zunehmen und damit der Druck auf die Landwirte steigen, einem Weiterbau der Südumfahrung bis zur B 33 zuzustimmen.  Die hieraus resultierende Verkürzung der Fahrzeit von Meersburg nach Ravensburg wird die ursprüngliche Bündelungswirkung des so genannten Planungsfalls 7 - der Erweiterung der B 31 - zunichte machen und die Verkehrsströme über Markdorf umlenken. Dies führt jedoch zu einer erheblichen Mehrbelastung des Markdorfer Raumes.

 

Diesen Einführungen folgend referierte der eingeladene Rechtsanwalt Hendrik Beck zum Thema "Rechtsschutz bei der Planung von Straßen". Er zeigte auf, wie und wann Betroffene ihre Belange geltend machen müssen, um sich gegen die Straßenplanung zu wenden. Im Anhörungsverfahren hat ein breites Publikum das Recht, eigene Belange einzufordern. Nicht nur Grundstückseigentümer, sondern alle durch Lärm Betroffene oder Bürger, die in ihrer Lebensqualität durch den Straßenbau Einschränkungen erfahren, können - und müssen - im Rahmen der Anhörung ihre Belange geltend machen, um sich den späteren Klageweg gegen die behördliche Straßenplanung offen zu halten. Zur Klage berechtigt sind später diejenigen, welche eine eigene Rechtsbetroffenheit geltend machen können. In der folgenden Diskussion wurde deutlich, dass es darum geht, rechtzeitig und umfassend Einwendungen zu erheben. In diesem Sinne am Ball zu bleiben, versprach die Aktionsgemeinschaft und dankte dem Referenten sowie den recht zahlreich erschienenen Landwirten und Bürgern für ihr Interesse an der Veranstaltung.

 

 

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