Sechs Kilometer lange Teilstrecke der B 31-neu wird am 5. August für den Verkehr freigegeben – aber nicht für Laster

 

 

Bei einer Infoveranstaltung der Stadt am Mittwochabend liefen Anwohner von Sparbruck bis Jettenhausen nochmals Sturm – ohne Erfolg: Der Verkehr zwischen Fischbach und Sparbruck auf der neuen Bundesstraße wird in drei Wochen vorzeitig freigegeben. Für Tempo 30 nachts an den Zu- und Abfahrtsstrecken gebe es keine rechtliche Grundlage.

 

Gleich zu Beginn dieser Veranstaltung stellte Bürgermeister Dieter Stauber klar, dass an der Entscheidung nicht mehr gerüttelt wird: Am Mittwoch, den 5. August, werden knapp sechs von sieben Kilometer der B-31-neu zwischen Fischbach und der Anschlussstelle Schnetzenhausen für den Verkehr freigegeben.

Anwohner fühlen sich mit ihren Ängsten übergangen

Die rund 30 Besucher vor dem Podium nahmen es zunächst schweigend zur Kenntnis. Doch im Verlauf der über zweistündigen Diskussion am Mittwochabend mit teils sehr emotionalen Wortwechseln wurde deutlich, dass sich die Anwohner mit ihren Ängsten schlicht übergangen fühlen. Sie befürchten nicht nur die dann dauerhaft steigende Verkehrsmenge mit mehr Lärm und Dreck, sondern vor allem Abstriche bei der Verkehrssicherheit auch für Fußgänger und Radler.

In vielen Wortmeldungen machten Anwohner der Hochstraße, Sonnenbergstraße, Waggershauser Straße oder aus Sparbruck ihrem Ärger Luft. Die engen, kurvenreichen Straßen vor ihrer Haustür seien für große Verkehrsmengen nicht ausgelegt, die Strecke als Umleitung schon seit Jahren ständig überlastet. „Diese Entscheidung wird ohne Not getroffen“, beklagte sich Anita Schraff im Namen der Anwohner, die sich seit einem Jahr gegen die Teilfreigabe wehren.

„Wir gönnen den Fischbacher jegliche Entlastung“, sagte sie, doch diese sei nur marginal. Sie forderte von der Stadt wenigstens Tempo 30 nachts auf den betroffenen Straßen. Doch dafür, erklärte Hans-Jörg Schraitle vom Amt für Bürger, Sicherheit und Umwelt, gebe es derzeit keine rechtliche Grundlage.

Laster dürfen nun mit Ausnahmegenehmigung auf die neue Bundesstraße

Eine Abweichung vom ursprünglichen Teilöffnungs-Plan darf hingegen als Zugeständnis an die Anwohner gewertet werden: „Wir werden ein Lkw-Fahrverbot anordnen“, erklärte Schraitle. Laster im Ziel- und Quellverkehr dürfen demnach nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung die neue Bundesstraße nutzen. Dabei werde man „restriktiv verfahren“, so Schraitle.

Lärm-Plus zu wenig für Lärmschutz

Dabei bemühten sich Stadtverwaltung und Claus Kiener vom Ulmer Büro Modus Consult, die Bedenken nach Kräften zu zerstreuen. Der Verkehrsplaner erläuterte die Ergebnisse seiner Analyse, was die Teilfreigabe der neuen Bundesstraße im Häfler Straßennetz bewirkt. Tenor: Die rund 9000 Fahrzeuge, die künftig die neue B-31-Anschlussstelle in Schnetzenhausen passieren, verteilen sich im Straßennetz so, dass durch Sparbruck 2300 Fahrzeuge zusätzlich rollen, über die Hochstraße 1000 und über die Sonnenbergstraße etwa 1300 Autos mehr.

Durch den zusätzlichen Verkehr erhöhe sich der Lärm um maximal 0,3 Dezibel, was praktisch nicht mehr Krach erzeuge als heute schon. „Deshalb sind durch die Teilfreigabe keine Lärmschutzmaßnahmen nötig“, so Kiener. Einen „dringenden Handlungsbedarf“ gebe es trotzdem, was er in seinem Gutachten ausdrücklich vermerkt habe. Auch einige Anwohner der Landesstraße L328b in Sparbruck und am Unteren Mühlbach sind Lärmemmissionen im Grenzwertbereich ausgesetzt.

Nach über zwei Stunden ging die Runde mit der Zusage von der Verwaltungsbank auseinander, dass nach der Teilfreigabe die Auswirkungen – beispielsweise durch Geschwindigkeitsmessungen – überprüft werden. Bei Bedarf werde die Stadt nachsteuern.