Die Stadt
Markdorf fordert in einer vom Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig
beschlossenen Resolution den drei- statt vierspurigen Ausbau einer künftigen
B-31-neu-Trasse zwischen Meersburg und Immenstaad. Die Fraktionen übernahmen
die von der Verwaltung vorgelegte Resolution, eine Aussprache dazu gab es
nicht.
Vierspuriger Ausbau vernichte
wertvolle Flächen
Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen sehe aktuell einen
„autobahnähnlichen“ vierspurigen Ausbau vor, heißt es in der Resolution. Eine
vierspurige Trasse vernichte aber wertvolle Obstbau-, Wald- und
Naturschutzflächen am nördlichen Bodenseeufer. Die Stadt Markdorf setze sich
stattdessen für einen flächenschonenden Ausbau ein.
„Es wird daher von den zuständigen Planungsbehörden erwartet,
die Verkehrsprognosen zur Funktion und Entlastungswirkung für das anliegende
Straßennetz im Hinterland auch auf der Basis eines dreispurigen Ausbaus analog
zur B 31 neu zwischen Stockach und Überlingen vorzulegen und diese
schlanke Trassenlösung als bevorzugtes Ziel in die Planungsüberlegungen
einzubeziehen“, heißt es in der Resolution.
Forderung
nach Neubautrasse möglichst nahe an jetziger B 31
Die Stadt Markdorf lehne es ab, „mehr Landschaft als unbedingt
nötig dem Straßenbau zu opfern“. Daher verlange man auch die Realisierung einer
Trasse, die sich möglichst nah am jetzigen Verlauf der B 31 orientiert.
Der Gemeinderat beauftrage Bürgermeiste Georg Riedmann, „möglichst gemeinsam
mit den betroffenen Nachbargemeinden, auf allen geeigneten Ebenen diese Ziele
zu verfolgen“, schließt die Resolution.
Landratsamt will am 27. Juli
B 31 sperren
Bereits zuvor in der Bürgerfragerunde hatte Fritz Käser von der
Interessengemeinschaft Verkehrsneuplanung Ittendorf vehement die Entscheidung
des Landratsamtes kritisiert, am 21. Juli eine Vollsperrung der B 31 für
eine Demonstration der B-31-Initiativen der Seegemeinden anzuordnen. Damit, so
Käser, verließen die Initiativen die vereinbarte „streitfreie Ebene“ und
muteten den Bewohnern im Hinterland einen mehrstündigen Stau zu.
Riedmann
kritisiert Seegemeinde-Initiativen und Kreisbehörde
Er sei mit ihm „zu 100 Prozent“ einer Meinung, antwortete
Riedmann. Er habe seinen Ärger der Kreisbehörde bereits kundgetan. Immerhin sei
es der Polizei und ihm gelungen, die Sperrung von fünf auf drei Stunden
zwischen 18.30 Uhr und 21.30 Uhr zu begrenzen. Das Vorgehen der Initiativen und
die Entscheidung des Landratsamtes entspreche „nicht dem Geist des
Begleitkreises“, rügte Riedmann.