Wann kommt der Anschluss Nussdorf an die B31?

Sie appelliert an Politiker und macht beim Regierungspräsidium Druck: Oberbürgermeisterin Sabine Becker hat Sorge, dass der Anschluss Nussdorf an die B 31 in Vergessenheit gerät. Die Straßenbaubehörde im Regierungspräsidium sieht keinen Grund dazu. Vielmehr sei man „zuversichtlich“, dass der Baubeginn bis 2019 erfolgt.

 

Oberbürgermeisterin Sabine Becker ist in Sorge um den rechtzeitigen Bau des Anschlusses Nussdorf an die Bundesstraße. Deshalb nutzte sie den Festakt am Montag zum Baubeginn für die neue B 31, um Politikern und Straßenplanern einzuschärfen: „Vergessen Sie den Anschluss Rengoldshausen nicht.“

Immer noch in der Phase des Vorentwurfs

Wie dringend es der Oberbürgermeisterin ist, zeigt ein Treffen im September mit dem Grünen Landtagsabgeordneten Andreas Schwarz. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises für Verkehr im Landtag in Stuttgart und war auf Einladung des Landtagsabgeordneten Martin Hahn zu Besuch in Überlingen.

 

„Es muss schneller gehen“, appellierte die OB da an den Landespolitiker, zumindest nach Pressemitteilung, die sie im Anschluss verschickte. In diesem Pressetext ist auch davon die Rede, dass es die OB für „indiskutabel“ halte, dass man sich bei den Plänen zum Bau des Anschlusses Nussdorf an die B 31 immer noch „in der Phase des Vorentwurfs“ befinde. Das wiederum sagte Becker mit Berufung auf einen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums. Der Appell der Oberbürgermeisterin lautet: Überlingen sei in Sachen Anschluss Rengoldshausen „jahrzehntelang immer wieder vertröstet“ worden, und jetzt sei zu befürchten, dass Planung und Bau „nur sehr schleppend“ voran gingen und es bis zur Landesgartenschau nicht mehr reiche. Becker im September: „Der Anschluss muss 2019 fertig gestellt sein.“ Zumal die „Gefahr“ bestehe, dass die finanzielle Förderung für das Projekt entfallen könnte, wenn es mit dem Bau bis 2020 dauert. „Das darf nicht passieren.“

Regierungspräsidium ist zuversichtlich

Die entscheidenden Leute sitzen im Regierungspräsidium Tübingen. Der SÜDKURIER wollte wissen, was Sache ist. Die Antwort der Referatsleiter: Man sei „zuversichtlich, dass die Maßnahme bis 2019 beginnen kann“. Die Behörde rechne damit, dass ein Vorentwurf vom Verkehrsministerium noch in diesem Jahr genehmigt wird, „so dass der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens noch in diesem Jahr gestellt werden kann“. Steffen Fink, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen, teilte Ende September mit: „Wir befinden uns gerade in der Endphase der Erarbeitung des Vorentwurfs.“ Zu dem vom RP erwarteten Zeitrahmen antwortete Fink schriftlich: „Für das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss rechnen wir nach unseren Erfahrungen mit einer Dauer von zwei Jahren, abhängig von der Anzahl und Komplexität der Einwendungen. Für die Ausführungsplanung und die Bauvorbereitung rechnen wird mit einem weiteren Jahr.“ Die Mittelfreigabe liege beim Land, also nicht der Bund müsse die Baufreigabe erteilen, „was die Baufreigabe beschleunigen sollte“.

 

Das sieht der Plan in Nußdorf vor

·         Was genau ist an der B 31 geplant? Der Vorentwurf sieht laut Regierungspräsidium Tübingen einen Anschluss der Rengoldshauser Straße an die B 31 vor, bei dem die beiden Straßen mit Rampen sowie Ein- und Ausfädelungsstreifen verbunden werden. An den Einmündungen in die Rengoldshauser Straße sind Kreisverkehre vorgesehen. Die Brücke über die Rengoldshauser Straße soll durch einen Neubau ersetzt werden. Für die Dauer der Brückenbauarbeiten soll der Verkehr über eine Umleitungsstrecke nördlich an der Baustelle vorbeigeführt werden.

·         Was ändert sich an der Rengoldshauser Straße? Sie soll laut Regierungspräsidium vom bestehenden Kreisverkehr bei Nußdorf bis zur Zufahrt zum Sportgelände Altbirnau auf 640 Metern Länge neu gebaut werden und ist während der Bauzeit voll gesperrt. Parallel dazu soll ein Radweg entstehen und der Fernwanderweg auf Höhe Fuchshaldenweg unter der Rengoldshauser Straße hindurchgeführt werden.

·         Und der Lärmschutz? Eine neue Lärmschutzwand ist geplant, die vor dem heutigen Verkehrslärm und dem künftigen Verkehr schützt. (shi/Quelle: RP Tübingen)