Wann
kommt der Anschluss Nussdorf an die B31?
Sie
appelliert an Politiker und macht beim Regierungspräsidium Druck:
Oberbürgermeisterin Sabine Becker hat Sorge, dass der Anschluss Nussdorf an die B 31 in Vergessenheit gerät. Die
Straßenbaubehörde im Regierungspräsidium sieht keinen Grund dazu. Vielmehr sei
man „zuversichtlich“, dass der Baubeginn bis 2019 erfolgt.
Oberbürgermeisterin
Sabine Becker ist in Sorge um den rechtzeitigen Bau des Anschlusses Nussdorf an die Bundesstraße. Deshalb nutzte sie den
Festakt am Montag zum Baubeginn für die neue B 31, um Politikern und
Straßenplanern einzuschärfen: „Vergessen Sie den Anschluss Rengoldshausen
nicht.“
Immer noch in der Phase des Vorentwurfs
Wie dringend es der
Oberbürgermeisterin ist, zeigt ein Treffen im September mit dem Grünen
Landtagsabgeordneten Andreas Schwarz. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises
für Verkehr im Landtag in Stuttgart und war auf Einladung des
Landtagsabgeordneten Martin Hahn zu Besuch in Überlingen.
„Es muss schneller
gehen“, appellierte die OB da an den Landespolitiker, zumindest nach
Pressemitteilung, die sie im Anschluss verschickte. In diesem Pressetext ist
auch davon die Rede, dass es die OB für „indiskutabel“
halte, dass man sich bei den Plänen zum Bau des Anschlusses Nussdorf
an die B 31 immer noch „in der Phase des Vorentwurfs“ befinde. Das wiederum
sagte Becker mit Berufung auf einen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums. Der
Appell der Oberbürgermeisterin lautet: Überlingen sei in Sachen Anschluss Rengoldshausen „jahrzehntelang immer wieder vertröstet“
worden, und jetzt sei zu befürchten, dass Planung und Bau „nur sehr schleppend“
voran gingen und es bis zur Landesgartenschau nicht mehr reiche. Becker im
September: „Der Anschluss muss 2019 fertig gestellt sein.“ Zumal die „Gefahr“
bestehe, dass die finanzielle Förderung für das Projekt entfallen könnte, wenn
es mit dem Bau bis 2020 dauert. „Das darf nicht passieren.“
Regierungspräsidium ist zuversichtlich
Die entscheidenden
Leute sitzen im Regierungspräsidium Tübingen. Der SÜDKURIER wollte wissen, was
Sache ist. Die Antwort der Referatsleiter: Man sei „zuversichtlich, dass die
Maßnahme bis 2019 beginnen kann“. Die Behörde rechne damit, dass ein Vorentwurf
vom Verkehrsministerium noch in diesem Jahr genehmigt wird, „so dass der Antrag
auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens noch in diesem Jahr gestellt
werden kann“. Steffen Fink, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen,
teilte Ende September mit: „Wir befinden uns gerade in der Endphase der
Erarbeitung des Vorentwurfs.“ Zu dem vom RP erwarteten Zeitrahmen antwortete
Fink schriftlich: „Für das Planfeststellungsverfahren mit
Planfeststellungsbeschluss rechnen wir nach unseren Erfahrungen mit einer Dauer
von zwei Jahren, abhängig von der Anzahl und Komplexität der Einwendungen. Für
die Ausführungsplanung und die Bauvorbereitung rechnen wird mit einem weiteren
Jahr.“ Die Mittelfreigabe liege beim Land, also nicht der Bund müsse die
Baufreigabe erteilen, „was die Baufreigabe beschleunigen sollte“.
Das sieht der Plan in Nußdorf vor
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Was genau ist an der B 31 geplant? Der Vorentwurf
sieht laut Regierungspräsidium Tübingen einen Anschluss der Rengoldshauser
Straße an die B 31 vor, bei dem die beiden Straßen mit Rampen sowie Ein- und
Ausfädelungsstreifen verbunden werden. An den Einmündungen in die Rengoldshauser Straße sind Kreisverkehre vorgesehen. Die
Brücke über die Rengoldshauser Straße soll durch
einen Neubau ersetzt werden. Für die Dauer der Brückenbauarbeiten soll der
Verkehr über eine Umleitungsstrecke nördlich an der Baustelle vorbeigeführt
werden.
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Was ändert sich an der Rengoldshauser
Straße? Sie
soll laut Regierungspräsidium vom bestehenden Kreisverkehr bei Nußdorf bis zur Zufahrt zum Sportgelände Altbirnau auf 640 Metern Länge neu gebaut werden und ist
während der Bauzeit voll gesperrt. Parallel dazu soll ein Radweg entstehen und
der Fernwanderweg auf Höhe Fuchshaldenweg unter der Rengoldshauser
Straße hindurchgeführt werden.
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Und der Lärmschutz? Eine neue Lärmschutzwand ist
geplant, die vor dem heutigen Verkehrslärm und dem künftigen Verkehr schützt. (shi/Quelle: RP Tübingen)