MARKDORF

 

Südumfahrung Markdorf: Richter warnt vor „Druckaufbau“

 

 

Markdorf -  Vor einem „Druckaufbau“ im zeitlichen Ablauf des Verfahrens warnt Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter und Sprecher am Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Man müsse dem Verfahren seine Zeit geben“, sagt Bitzer mit Blick auf den aufwändigen Austausch von Informationen und Stellungnahmen im Klageverfahren des Klufterner Landwirts gegen die Planfeststellung des Straßenbauvorhabens. Unterdessen hat das Landratsamt Bodenseekreis seine Stellungnahme abgegeben, auch sie liegt dem Gericht nun vor.

 

Im Zuge des Klageverfahrens um die Südumfahrung Markdorf warnt Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht Sigmaringen, davor, beim jetzigen Stand des Verfahrens eine bestimmte Zeitdauer prognostizieren zu wollen.

 

„Man muss dem Verfahren seine Zeit geben und man darf nicht zu viel Druck aufbauen“, sagt Bitzer mit Blick auf Erwartungshaltungen in der Öffentlichkeit, die einen zügigen Abschluss des Klageverfahrens nahelegen. Beim Gericht wartet man noch auf die Stellungnahme der Klägerseite auf die Klageerwiderung des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen (wir berichteten am Samstag).

 

Der Anwalt des gegen die Planfeststellung des Straßenbauvorhabens klagenden Klufterner Landwirt hatte bekanntlich einen Aufschub beantragt, da die Klägerseite noch weitere Informationen, unter anderem die Stellungnahme des Landratsamtes Bodenseekreis abwarten wolle.

 

Diese Stellungnahme des Landkreises, der Vorhabenträger der K 7743 neu ist, liegt nun seit Freitag dem Gericht vor, wie Landratsamt-Sprecher Robert Schwarz auf Anfrage des SÜDKURIER mitteilt. Inhaltlich habe sich an der Bewertung des Straßenbauprojektes seit seiner Planfeststellung im November vergangenen Jahres nichts geändert, so Schwarz. Dementsprechend sei auch die Stellungnahme seiner Behörde ausgefallen. Man habe dem Gericht mitgeteilt, dass es „keine neuen Argumente oder Anträge“ gebe: „Alle aus unserer Sicht nötigen Informationen liegen auf dem Tisch“, so Schwarz.

 

Richter Bitzer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verfahrensinhalte wie etwa Fristverlängerungen keine „bemerkenswerten Dinge sind, die regelmäßig dargestellt werden müssten“. In einem solch aufwändigen Verfahren, wie es die Südumfahrung-Planung sei, sei es normal, dass alle Seiten im Zuge des Informationsaustausches immer wieder zusätzliche Stellungnahmen erbitten würden. Auch die Verlängerung von Fristen sei daher nicht ungewöhnlich. Das so genannte vorbereitende Verfahren, in dessen Stadium sich die Südumfahrung am Verwaltungsgericht nun befindet, bedürfe sorgfältiger und gründlicher Abwägung. Diese Erfordernis stehe über etwaigen zeitlichen Planungshorizonten, so Bitzer. Wie berichtet will die Initiative Pro Kluftern nun gemeinsam mit dem Kläger und dessen Anwalt nun ebenfalls sehr sorgfältig ihr weiteres Vorgehen abwägen, bevor ihre Stellungnahme an das Gericht gehen soll.