Markdorf -
Vor einem „Druckaufbau“ im zeitlichen Ablauf des Verfahrens warnt Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter und Sprecher am
Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Man müsse dem Verfahren seine Zeit geben“,
sagt Bitzer mit Blick auf den aufwändigen Austausch
von Informationen und Stellungnahmen im Klageverfahren des Klufterner
Landwirts gegen die Planfeststellung des Straßenbauvorhabens. Unterdessen hat
das Landratsamt Bodenseekreis seine Stellungnahme abgegeben, auch sie liegt dem
Gericht nun vor.
Im
Zuge des Klageverfahrens um die Südumfahrung Markdorf warnt Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am
Verwaltungsgericht Sigmaringen, davor, beim jetzigen Stand des Verfahrens eine
bestimmte Zeitdauer prognostizieren zu wollen.
„Man muss dem Verfahren
seine Zeit geben und man darf nicht zu viel Druck aufbauen“, sagt Bitzer mit Blick auf Erwartungshaltungen in der
Öffentlichkeit, die einen zügigen Abschluss des Klageverfahrens nahelegen. Beim
Gericht wartet man noch auf die Stellungnahme der Klägerseite auf die
Klageerwiderung des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen (wir berichteten am
Samstag).
Der Anwalt des gegen die
Planfeststellung des Straßenbauvorhabens klagenden Klufterner
Landwirt hatte bekanntlich einen Aufschub beantragt, da die Klägerseite noch
weitere Informationen, unter anderem die Stellungnahme des Landratsamtes
Bodenseekreis abwarten wolle.
Diese Stellungnahme des
Landkreises, der Vorhabenträger der K 7743 neu ist, liegt nun seit Freitag dem
Gericht vor, wie Landratsamt-Sprecher Robert Schwarz auf Anfrage des SÜDKURIER
mitteilt. Inhaltlich habe sich an der Bewertung des Straßenbauprojektes seit
seiner Planfeststellung im November vergangenen Jahres nichts geändert, so
Schwarz. Dementsprechend sei auch die Stellungnahme seiner Behörde ausgefallen.
Man habe dem Gericht mitgeteilt, dass es „keine neuen Argumente oder Anträge“
gebe: „Alle aus unserer Sicht nötigen Informationen liegen auf dem Tisch“, so
Schwarz.
Richter Bitzer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
Verfahrensinhalte wie etwa Fristverlängerungen keine „bemerkenswerten Dinge
sind, die regelmäßig dargestellt werden müssten“. In einem solch aufwändigen
Verfahren, wie es die Südumfahrung-Planung sei, sei es normal, dass alle Seiten
im Zuge des Informationsaustausches immer wieder zusätzliche Stellungnahmen
erbitten würden. Auch die Verlängerung von Fristen sei daher nicht
ungewöhnlich. Das so genannte vorbereitende Verfahren, in dessen Stadium sich
die Südumfahrung am Verwaltungsgericht nun befindet, bedürfe sorgfältiger und
gründlicher Abwägung. Diese Erfordernis stehe über
etwaigen zeitlichen Planungshorizonten, so Bitzer.
Wie berichtet will die Initiative Pro Kluftern nun
gemeinsam mit dem Kläger und dessen Anwalt nun ebenfalls sehr sorgfältig ihr
weiteres Vorgehen abwägen, bevor ihre Stellungnahme an das Gericht gehen soll.