Landesregierung beantragt Baufreigabe für die B 31

Friedrichshafen -  Die Landesregierung hat beim Bundesverkehrsministerium die Baufreigabe für die B 31, Abschnitt Immenstaad - Friedrichshafen, beantragt.

 

Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett haben am Freitag das Programm für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf den Straßen in Baden-Württemberg vorgestellt. Es sieht laut Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur die zügige Fortführung zahlreicher laufender Bauprojekte sowie den Beginn dreier Neubauvorhaben bei Bundesfernstraßen vor und legt einen Schwerpunkt auf die Sanierung und den Erhalt des Straßennetzes im Südwesten.

Über Baufreigaben entscheidet letztlich der Bund

Minister Hermann sagte: „Baden-Württemberg wird entsprechend der Priorisierung der Bundesfernstraßenprojekte mit Planungsrecht aus dem Jahr 2012 die Maßnahmen B 464 Ortsumfahrung Holzgerlingen, B 31 Immenstaad-Friedrichshafen und B 463 Westtangente Pforzheim, 1. Bauabschnitt zur Baufreigabe beim Bund anmelden. Je nach Mittelbereitstellung durch den Bund könnten auch Maßnahmen aus der Gruppe 2 vorgezogen werden, bei denen der Baubeginn erst für 2015 vorgesehen war.“ Über Baufreigaben entscheide aber letztendlich der Bund.

Notwendig seien allerdings verlässliche Aussagen des Bundes zur Höhe der bereit stehenden Mittel. Denn die Baumaßnahmen müssten frühzeitig vorbereitet werden. “Wenn Mittel für Baubeginne nicht rechtzeitig freigegeben werden, können wir sie auch nicht zum Jahresende kurzfristig verbauen. Der Bund muss endlich sein kurzfristiges Hin und Her beenden und für eine verlässliche, überjährige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sorgen“, betonte Minister Hermann.
 

 

„Vorrangiges Ziel ist die Sanierung des Straßennetzes“

Staatssekretärin Splett erläuterte: „Vorrangiges Ziel in der Straßenbaupolitik des Landes ist die Sanierung des umfangreichen Straßennetzes, um einen weiteren Vermögensverzehr zu stoppen und die Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten. Angesichts großer Schäden an Straßen und Brücken handelt es sich hier um eine gewaltige Zukunftsaufgabe. Insbesondere bei den Brücken gilt es zu verhindern, dass es in weiteren Fällen zu Verkehrsbeschränkungen kommt.“

Minister Hermann kündigte an, das Land werde über die bisher kommunizierte mittelfristige Finanzplanung des Bundes (2014: 87,5 Mio., 2015: 53,7 Mio., 2016: 61,4 Mio. Euro) hinaus planen, um auf Bauprogrammentscheidungen des Bundes reagieren zu können. Man gehe derzeit davon aus, dass die Finanzierungslinie eher bei 200 Millionen Euro pro Jahr liege.