Markdorf

Ortschaftsrat Riedheim befürwortet Geschwindigkeitsbeschränkung und Flüsterasphalt

Markdorf -  Bei der jüngsten Riedheimer Ortschaftsratssitzung wurden die neusten Entwicklungen des Lärmaktionsplanes der Stadt Markdorf vorgestellt

Bei der jüngsten Riedheimer Ortschaftsratssitzung in der Leimbacher Mehrzweckhalle stellten Wolfgang Wahl vom Freiburger Planungsbüro „Rapp Trans“ und Rechtsanwalt Dr. Felix Hornfischer von „W2K Freiburg“ den Entwurf des Lärmaktionsplan Markdorf vor. Für den Stadtteil Riedheim sieht die Planung für die Ortsteile Leimbach, Hepbach und Stadel im Wesentlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie den Einbau von lärmoptimiertem Asphalt vor.

Die Anbringung von Lärmschutzwänden in den Ortsteilen Leimbach und Steibensteg wurde als nicht sinnvoll bezüglich des tatsächlichen Nutzens und der enormen Kosten gesehen. Nicht in Frage kam ebenso die Versetzung von Ortseingangsschildern, da diese grundsätzlich nur dort platziert werden dürfen, wo die tatsächliche Bebauung beginne, so Wahl. Der Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich des Unternehmens Trübenbacher wurde ebenso nicht berücksichtigt, da sich durch einen Kreisverkehr die Lärmbelästigung nicht wesentlich verbessere, so Wahl.

Für die Ortsteile Leimbach und Hepbach ist vorgesehen, die durchgehende Bundesstraße 33 in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr bei Tempo 50 zu belassen und in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auf Tempo 30 zu reduzieren. Dasselbe gelte auch für Steibensteg. „Wir müssen tagsüber drauf achten, dass der Verkehrsfluss sichergestellt ist und nachts sei es so, dass zum einen weniger Verkehr fließe und zum anderen die Nachtzeit auch die wichtige Ruhe- und Schlafzeit eines Menschen ist“, erklärte Wahl.

 

Zudem sei es so, dass die Temporeduzierung tagsüber auf 30 Stundenkilometer keine größere Lärmminderung mit sich bringe.

Nicht nachvollziehen konnten die Planer, dass in Stadel noch Tempo 100 erlaubt sei. Daher wurde vorgeschlagen, die Geschwindigkeit mit 70 Stundenkilometern auszuschildern. „Jede Geschwindigkeitsbegrenzung ist nur so gut wie deren Überwachung“, gab Ortsvorsteher Hubert Roth zu bedenken. Die Überwachung müsse als Gesamtkonzept mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden, erwiderte Wahl.

Die größte Lärmreduzierung bringe ein so genannter Flüsterbelag, der bei der nächsten Straßensanierung zwischen Leimbach und Stadel aufgebracht werden soll. Die Planer wiesen darauf hin, dass es durchaus sein könne, dass in Bereichen wie beispielsweise auf der Strecke zwischen Hepbach und Stadel ohne lärmoptimierten Belag ausgekommen werden müsse, da in dort kaum Bebauung vorhanden sei. „Wenn alles rund läuft, können wir bereits im Jahr 2015 auf einen Flüsterbelag in unseren Ortsteilen hoffen, da die Bundesstraße längst sanierungsreif ist“, machte Ortsvorsteher Hubert Roth Hoffnung auf eine zeitnahe Lärmlösung.

Wenn die Behörden mitspielen, könnte die Tempobeschilderung eine Maßnahme sein, die als erstes umgesetzt werden könnte, erklärte Wahl.

Das Urteil „ungenügend“ gab es laut Wolfgang Wahl für die angedachten Lärmschutzwände in Steibensteg, Leimbach und Hepbach.

In Steibensteg wurde eine Wand mit einer Länge von 136 Metern und in Leimbach von 227 Metern berücksichtigt. Daher können sie laut Rechtsanwalt Hornfischer nicht in das Werk aufgenommen werden.

Ähnlich sieht es in Hepbach aus, wo das Ergebnis bei einer 258 Meter langen Wand zwar mit „genügend“ ausfällt. Auch das würde aber einer Festlegung entgegenstehen, da das Ergebnis „gut“ oder „sehr gut“ sein müsste.

Der Ortschaftsrat befand den Planentwurf als gelungen und segnete diesen einstimmig ab. Der Lärmaktionsplan-Entwurf liegt nun einen Monat im Markdorfer Rathaus zur Einsicht für die Bürger aus
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