Markdorf - Bei der jüngsten Riedheimer Ortschaftsratssitzung
wurden die neusten Entwicklungen des Lärmaktionsplanes der Stadt Markdorf
vorgestellt
Bei der jüngsten Riedheimer
Ortschaftsratssitzung in der Leimbacher
Mehrzweckhalle stellten Wolfgang Wahl vom Freiburger Planungsbüro „Rapp Trans“
und Rechtsanwalt Dr. Felix Hornfischer von „W2K Freiburg“ den Entwurf des
Lärmaktionsplan Markdorf vor. Für den Stadtteil Riedheim
sieht die Planung für die Ortsteile Leimbach, Hepbach
und Stadel im Wesentlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie den Einbau von
lärmoptimiertem Asphalt vor.
Die Anbringung von Lärmschutzwänden in den Ortsteilen Leimbach und Steibensteg wurde als nicht sinnvoll bezüglich des
tatsächlichen Nutzens und der enormen Kosten gesehen. Nicht in Frage kam ebenso
die Versetzung von Ortseingangsschildern, da diese grundsätzlich nur dort
platziert werden dürfen, wo die tatsächliche Bebauung beginne, so Wahl. Der Bau
eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich des Unternehmens Trübenbacher
wurde ebenso nicht berücksichtigt, da sich durch einen Kreisverkehr die
Lärmbelästigung nicht wesentlich verbessere, so Wahl.
Für die Ortsteile Leimbach und Hepbach ist
vorgesehen, die durchgehende Bundesstraße 33 in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr
bei Tempo 50 zu belassen und in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auf Tempo 30 zu
reduzieren. Dasselbe gelte auch für Steibensteg. „Wir
müssen tagsüber drauf achten, dass der Verkehrsfluss sichergestellt ist und
nachts sei es so, dass zum einen weniger Verkehr fließe und zum anderen die
Nachtzeit auch die wichtige Ruhe- und Schlafzeit eines Menschen ist“, erklärte
Wahl.
Zudem sei es
so, dass die Temporeduzierung tagsüber auf 30 Stundenkilometer keine größere
Lärmminderung mit sich bringe.
Nicht nachvollziehen konnten die Planer, dass in Stadel noch Tempo 100 erlaubt
sei. Daher wurde vorgeschlagen, die Geschwindigkeit mit 70 Stundenkilometern
auszuschildern. „Jede Geschwindigkeitsbegrenzung ist nur so gut wie deren
Überwachung“, gab Ortsvorsteher Hubert Roth zu bedenken. Die Überwachung müsse
als Gesamtkonzept mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden, erwiderte Wahl.
Die größte Lärmreduzierung bringe ein so genannter Flüsterbelag,
der bei der nächsten Straßensanierung zwischen Leimbach und Stadel aufgebracht
werden soll. Die Planer wiesen darauf hin, dass es durchaus sein könne, dass in
Bereichen wie beispielsweise auf der Strecke zwischen Hepbach
und Stadel ohne lärmoptimierten Belag ausgekommen werden müsse, da in dort kaum
Bebauung vorhanden sei. „Wenn alles rund läuft, können wir bereits im Jahr 2015
auf einen Flüsterbelag in unseren Ortsteilen hoffen,
da die Bundesstraße längst sanierungsreif ist“, machte Ortsvorsteher Hubert
Roth Hoffnung auf eine zeitnahe Lärmlösung.
Wenn die Behörden mitspielen, könnte die Tempobeschilderung eine Maßnahme sein,
die als erstes umgesetzt werden könnte, erklärte Wahl.
Das Urteil „ungenügend“ gab es laut Wolfgang Wahl für die angedachten
Lärmschutzwände in Steibensteg, Leimbach und Hepbach.
In Steibensteg wurde eine Wand mit einer Länge von
136 Metern und in Leimbach von 227 Metern berücksichtigt. Daher können sie laut
Rechtsanwalt Hornfischer nicht in das Werk aufgenommen werden.
Ähnlich sieht es in Hepbach aus, wo das Ergebnis bei
einer 258 Meter langen Wand zwar mit „genügend“ ausfällt. Auch das würde aber
einer Festlegung entgegenstehen, da das Ergebnis „gut“ oder „sehr gut“ sein
müsste.
Der Ortschaftsrat befand den Planentwurf als gelungen und segnete diesen
einstimmig ab. Der Lärmaktionsplan-Entwurf liegt nun einen Monat im Markdorfer Rathaus zur Einsicht für die Bürger aus.