Zweifel an Prognose

 

Ein Aufruf der Aktionsgemeinschaft Südumfahrung Markdorf:

 

Aufgrund einer verschärften Rechtsprechung wurden im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Markdorf neue Lärmuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurde in mehreren Nachbarorten vielen Anwohnern der Hauptverkehrsstraßen ein Anspruch auf Lärmschutzfenster zuerkannt, da dort im Falle des Baus der Ortsumfahrung erhöhte Verkehrsbelastungen prognostiziert werden. Dieser Anspruch betrifft insbesondere Ittendorf, Wirrensegel und Stetten sowie Lipbach und Kluftern.

 

Aufgrund systematischer Mängel der zugrundeliegenden Verkehrsprognosen geht die Bürgerinitiative jedoch davon aus, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten wesentlich größer ist. So wurde in Hepbach, Leimbach und Bermatingen gar kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen festgestellt, weil der Verkehrsgutachter dort keine Zunahme des Verkehrsaufkommens durch den Bau der Ortsumfahrung prognostiziert. Die Richtigkeit dieser Prognose ist jedoch zu bezweifeln. Darüber hinaus wurde versäumt, auch die Ortsdurchfahrt von Unterraderach näher zu untersuchen.

 

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Aktionsgemeinschaft Südumfahrung ist, dass der Verkehrsgutachter die verkehrserzeugende Wirkung des Straßenbaus vernachlässigt. Daneben weise das entscheidende Verkehrsszenario, das die Auswirkungen des Baus der Ortsumfahrung beschreibt, einige Ungereimtheiten auf. So werde beim Bau der Ortsumfahrung eine Verkehrszunahme auf der Hauptstraße zwischen Sparkasse und Latschebrunnen um 1500 Kfz/24 Stunden prognostiziert (plus 37 Prozent).

 

Auch auf der Jahnstraße, der Hahnstraße, der Bahnhofstraße und der Eisenbahnstraße solle es laut Verkehrsgutachter mehr Kfz­Verkehr geben. Vor dem Bürgerentscheid hieß es immer, die Südumfahrung bringe auch Entlastung für die innerstädtischen Schleichwege.

 

Die Aktionsgemeinschaft Südumfahrung empfiehlt daher allen Anwohnern im unmittelbaren Nahbereich der Ortsdurchfahrten von Ittendorf, Stetten,  Hepbach, Leimbach, Lipbach, Kluftern, Bermatingen und Unterraderach, Einwendungen im Zuge der laufenden Planauslegung zu erheben, um ihre Ansprüche auf Lärmschutzfenster zu sichern. Wer nicht spätestens bis zum 9. August Einwendungen erhebt, kann danach seine Ansprüche nicht mehr geltend machen.

 

AIs Hilfestellung hat die Bürgerinitiative Mustereinwendungen vorbereitet und stellt sie zum download bereit (www.suedumfahrung-markdorf.de). Die aktuellen Planungsunterlagen liegen nur noch bis Dienstag in den Rathäusern von Markdorf, Friedrichshafen und Stetten zur  Einsichtnahme aus. Sie können auch im Internet heruntergeladen werden unter www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/ strassenbau/ planung-von­kreisstrassen/planfeststellung- k-77 43.

 

Bernhard Lang,

Frieder Staerke

 

Aktionsgemeinschaft Südumfahrung Markdorf