29.06.2011 .
Bei optimalem Verlauf ist 2015 Baubeginn für Tunnel Waggershausen-West möglich
Friedrichshafen (wex) Die Stadt Friedrichshafen
wird einen Teil der Kosten für eine Verlängerung von 100 Metern des geplanten
Tunnels Waggershausen-West im Zuge der Umfahrung B
31-neu übernehmen. Dies sind rund 8 Millionen Euro. Der entsprechende
Grundsatzbeschluss, zusätzlichen Lärmschutz für die angrenzenden Bewohner zu
schaffen, war bereits im April 2007 vom Gemeinderat gefasst worden. Für die
Verlängerung ist ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren notwendig.
Das Regierungspräsidium Tübingen hatte in den vergangenen Monaten eine neue
Berechnung der Tunnelkosten vorgenommen. Sie stiegen von der ersten Berechnung
aus dem Jahr 2002 mit rund 5,8 Millionen Euro auf inzwischen 14,6 Millionen
Euro für den ursprünglich geplanten 600 Meter langen Tunnel. Die weiteren 100
Meter lassen die Kosten auf rund 17,7 Millionen Euro Kosten steigen. Für die
gesamte Umgehung sind die Kosten inzwischen von 62,2 Millionen Euro auf jetzt
84,3 Millionen Euro inklusive der Tunnelverlängerung gestiegen.
Bei Gesprächen zwischen Stadt und Regierungspräsidium über den bereits
gebauten Riedleparktunnel stellte sich heraus, dass die Kosten für die Bau- und
Unterhaltslast für die Betriebseinrichtungen sowie den Strom vom Bund
übernommen werden sollten. Dies würde analog für den geplanten Tunnel Waggershausen-West gelten. Insgesamt ergibt sich für die
Stadt Friedrichshafen für den 700 Meter langen Tunnel eine Beteiligung von 7,9
Millionen Euro an den Baukosten plus eine Ablöse für die Bauwerksunterhaltung
von rund 700 000 Euro.
Das Verlängerungsprojekt soll das Gesamtprojekt der B-31-neu-Umgehung möglichst
nicht zeitlich zurückwerfen, betonte Oberbürgermeister Andreas Brand. Das
ergänzende Planfeststellungsverfahren will das Regierungspräsidium Tübingen so
bald wie möglich einleiten. Erste Voraussetzung war die jetzt erfolgte
Zustimmung des Gemeinderats – bei zwei Nein-Stimmen
und vier Enthaltungen. Zudem muss jetzt eine Planungs- und Bauvereinbarung mit
dem Regierungspräsidium geschlossen werden und das Bundesverkehrsministerium
muss dem zustimmen. Bei optimalem Verlauf liegt der Planfeststellungsbeschluss
Ende 2013 vor und ein Baubeginn wäre ab 2015 möglich.