Bodenseekreis – „Ihr Anliegen zur Verbesserung der
verkehrlichen Situation in Ihrer Region kann ich nur unterstützen. Gleichwohl
bitte ich dabei jedoch zu beachten, dass die von Ihnen genannten
Neubaumaßnahmen im Zuge der B 30, B 31 und B 311 in Konkurrenz zu einer
Vielzahl anderer dringlicher Bundesfernstraßenprojekte in Baden-Württemberg
stehen, für die ebenfalls Baurecht besteht“.
Diesen Kanzleitrost erhielten der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster
und sein Landtagskollege Norbert Zeller von Staatssekretär Scheuer im Auftrag
von Bundesverkehrsminister Ramsauer.
Die beiden SPD-Parlamentarier hatten sich an Ramsauer gewandt und gebeten,
dass aufgrund der zusätzlichen Steuereinnahmen die finanziellen Spielräume für
die längst versprochenen wichtigen Infrastrukturprojekte in der Bodenseeregion
eingesetzt werden sollen. Für Zeller und Gerster ist es mal wieder bezeichnend,
wie zwar die Bedeutung der B 30 und B 31 im Bodenseekreis betont werde, wenn es
jedoch an die Realisierung bzw. Finanzierung gehe, gebe es stets Fehlanzeige. Wenig
tröstlich ist für Zeller die Aussage des Staatssekretärs, „dass bei einem
Gesamtvolumen der in Baden-Württemberg gelegenen Vorhaben mit aktuellen Kosten
von fast 500 Millionen Euro das Regierungspräsidium Tübingen mit einem Anteil
von rund 180 Millionen Euro den Spitzenplatz unter den Regierungspräsidien in
Baden-Württemberg einnimmt“. Zeller: „Jahrelang wurde Südwürttemberg bei der
Mittelbereitstellung für den Bundesfernstraßenbau benachteiligt“. Die Folge
sei, dass sich hier die meisten Projekte stauen. Die Landesregierung habe häufig andere
Projekte bevorzugt.