Lesermeinung

Bärendienst des BUND

Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers oder Betroffenen, zugelassene Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie aussichtslos erscheinen. Hinter einem solchen Schritt steht zumeist eine Motivation. Der BUND setzt sich hier wohl für die bedrohte Bachmuschel ein, weil auf einer zirka 180 Meter langen Strecke der Mühlbach im Bereich des Anschlusses Heiseloch (östlich von Schnetzenhausen) ein neues Bachbett erhält. Der Verwaltungsgerichtshof hat auf mehreren Seiten seiner Urteilsbegründung, auch mittels Sachverständigengutachten in Übereinstimmung mit der gefestigten höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behauptung widerlegt, die Bachmuschel sei in unserem Raum durch das Vorhaben vom Aussterben bedroht. Die Bachmuschel erholt sich jedenfalls nach dem Eingriff, entweder durch entsprechende Wiedereinsetzung oder Versetzung in ein entsprechendes Gewässer in der Nähe (Appenweilerbach).

Wenn der BUND sich anmaßt, generell gegen Straßenneubauprojekte, die ihm im Trassenverlauf oder in ihrer Rechtfertigung nicht passen, vorzugehen, missbraucht er die ihm im Naturschutzgesetz eingeräumte Klagebefugnis. Wer letztlich hinter dieser Nichtzulassungsbeschwerde steht, geht aus der veröffentlichten Stellungsnahme von „Pro Kluftern“ hervor, die bzw. deren Mitglieder selbst nicht klagebefugt sind und die die betroffenen Landwirte vergeblich versuchten zu bewegen selbst Rechtsmittel einzulegen. Es ist bedauerlich, wenn der BUND sich vor den Karren von „verbohrten Nörglern“ spannen lässt; er leistet sich selbst einen Bärendienst!

Rolf Schilpp , Bündnis Pro B31,

Friedrichshafen