Es ist das gute Recht eines
jeden Bürgers oder Betroffenen, zugelassene Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen,
auch wenn sie aussichtslos erscheinen. Hinter einem solchen Schritt steht
zumeist eine Motivation. Der BUND setzt sich hier wohl für die bedrohte
Bachmuschel ein, weil auf einer zirka 180 Meter langen Strecke der Mühlbach im
Bereich des Anschlusses Heiseloch (östlich von Schnetzenhausen)
ein neues Bachbett erhält. Der Verwaltungsgerichtshof hat auf mehreren Seiten
seiner Urteilsbegründung, auch mittels Sachverständigengutachten in Übereinstimmung
mit der gefestigten höchstrichterlichen Rechtssprechung des
Bundesverwaltungsgerichts die Behauptung widerlegt, die Bachmuschel sei in
unserem Raum durch das Vorhaben vom Aussterben bedroht. Die Bachmuschel erholt
sich jedenfalls nach dem Eingriff, entweder durch entsprechende
Wiedereinsetzung oder Versetzung in ein entsprechendes Gewässer in der Nähe (Appenweilerbach).
Wenn der BUND sich anmaßt,
generell gegen Straßenneubauprojekte, die ihm im Trassenverlauf oder in ihrer
Rechtfertigung nicht passen, vorzugehen, missbraucht er die ihm im
Naturschutzgesetz eingeräumte Klagebefugnis. Wer letztlich hinter dieser
Nichtzulassungsbeschwerde steht, geht aus der veröffentlichten Stellungsnahme
von „Pro Kluftern“ hervor, die bzw. deren Mitglieder
selbst nicht klagebefugt sind und die die betroffenen Landwirte vergeblich
versuchten zu bewegen selbst Rechtsmittel einzulegen. Es ist bedauerlich, wenn
der BUND sich vor den Karren von „verbohrten Nörglern“ spannen lässt; er
leistet sich selbst einen Bärendienst!
Rolf Schilpp , Bündnis Pro B31,
Friedrichshafen