Verkehr B31 Bundesstraße31 WestUmgehung
Die juristischen
Auseinandersetzungen um den Bau der West-Umgehung von Friedrichshafen gehen in
eine neue Runde. Die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss jetzt vom
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft werden.
Friedrichshafen – Das ist
keine schöne Bescherung kurz vor dem Weihnachtsfest. Nachdem die Gegner der
aktuellen Planung zur West-Umgehung im Zuge der Bundesstraße 31 auch die
letzten Rechtsmittel ausschöpfen, gibt es immer noch keine Planungssicherheit
für diese so wichtige Straßenbaumaßnahme, die von großen Teilen der Bevölkerung
seit Jahrzehnten herbeigesehnt wird.
Nach der ausgiebigen
Erörterung aller Einwendungen erließ das Regierungspräsidium Tübingen Ende Juni
2008 den Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen wurde vor dem
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt. Nach zwei Verhandlungstagen
im Juli 2009 vor Ort in Friedrichshafen wies das Gericht die Klagen zurück. Im
Urteil wurde eine Revision ausgeschlossen.
Innerhalb der Frist, in der
Rechtsmittel eingelegt werden können, wurde fristgerecht zumindest eine so
genannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Wer hinter diesem juristischen
Schritt steckt, ist der Stadt noch unbekannt.
Wie sich das Verfahren
insgesamt zeitlich auswirkt, steht augenblicklich in den Sternen. Nach Angabe
der Juristen haben die Antragsteller einen Monat Zeit, um ihre Beschwerde zu
begründen. Bewerten die Richter am Bundesverwaltungsgericht diese Beschwerde
als nicht stichhaltig, kann dieses Leipziger Gericht ohne mündliche Verhandlung
die Beschwerde per Beschluss zurückweisen. Würde dieser Fall eintreten, könnte
mit der Entscheidung bis Mitte 2010 gerechnet werden. Sollte die Beschwerde
jedoch Erfolg haben, steht eine Revisionsverhandlung vor dem
Bundesverwaltungsgericht an. In diesem Fall kann sich das Verfahren noch länger
als ein Jahr hinziehen.
„Ungeachtet der jetzt eingelegten Beschwerde
werde ich auf der Grundlage unserer Beschlüsse unverändert öffentlich und
politisch auf eine schnellstmögliche Realisierung der B 31 hinarbeiten“,
erklärte dazu gestern Oberbürgermeister Andreas Brand.
Betont wird in diesem
Zusammenhang, dass der Grunderwerb, der für den Bau der Umgehungsstraße
notwendig ist, planmäßig weitergeht.
Viel größere Sorgen
bereiten der Stadt die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Lande.
Solange nämlich der Planfeststellungsbeschluss nicht rechtskräftig ist, dürfte
es ungemein schwierig werden, Zusagen für die Finanzierung dieser Straße zu
erhalten. In der Vergangenheit konnten sich die verantwortlichen Politiker in
Stuttgart und Berlin immer auf die Position zurückziehen, dass vor Ort erst
einmal rechtskräftige Pläne vorhanden sein müssten. Dann könne über Geld
geredet werden.