Südkurier
vom 15.02.02
Leserbrief von Günther Schwieren,
Meersburg, Mauthnerweg 2
Zweifel an der
Kompetenz
Zum Bericht über den
Straßenbau Planungsfall 7.5
Nun ist also die Straßenbau-Variante P 7.5
beschlossen: Das ROV ist abgeschlossen und lediglich das
Linienbestimmungsverfahren muss noch abgewickelt werden, und erst gegen dieses
bzw. gegen einen auf der Grundlage des ROV ergangenen
Planfeststellungsbeschluss sind Klagen möglich. Irgendwie erscheint das dem
unbefangenen Bürger so, als könne er planen, im Garten seines Nachbarn ein
Gartenhaus zu errichten, und dieser könne erst klagen, wenn die punktgenaue
Platzierung festgelegt werde!
Zugegeben eine Vorstellung, die dem gemeinen
Bürger (zumindest dem betroffenen Nachbarn) kaum behagen wird! Und so wäre es
wohl auch bei der Straßenbauplanung sinnvoll, beabsichtigte juristische
Gegenschritte nicht bis zum Planfeststellungsbeschluss, sondern sofort zu
starten.
Straßenbaumamt und
Regierungspräsidium muss unmissverständlich verdeutlicht werden, dass der
Widerstand der betroffenen Bürger und Gemeinden kostspielig und zeitraubend
sein wird und die Plankosten der verschiedenen Varianten durchaus auf den Kopf
stellen könnte. Gründe für Widerstand gibt es zuhauf: Zweifel an der Kompetenz
des neuen Straßenbaukonzepts oder gar des Straßenbauamtes selbst sind
selbstverständlich als Problematik zu deuten und daher zu unterlassen.
Vor allem gilt, Raumverträglichkeitsprüfungen,
Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kosten-Nutzen-Untersuchungen unterliegen nicht
naturgesetzlichen Regeln: Merkmal (verkehrs-)politischer Beratung ist, dass man
zu jeder Expertise eine nicht minder überzeugende Gegenexpertise bekommt.
Entscheidend für das Ergebnis einer Expertise ist nämlich die Vergabe von
Gewichten und Bewertungen. Und das wirft einige Fragen auf: Wer legt zum
Beispiel fest, dass die „hochwertigen Waldgebiete nördlich von
Uhldingen-Mühlhofen einschließlich der ökologisch und kulturhistorisch bedeutsamen
Salemer Weiherlandschaft“ bedeutsamer sind als
Weingebiete bei Meersburg, Stetten, Hagnau?
Viele offene Fragen
Wer legt fest, wie viel mehr Bürger durch Lärm und
Luftverschmutzung betroffen sein dürfen, wenn dadurch diese Gebiete
unangetastet bleiben?
Wer legt fest, dass der widerstandslose Fluss des
Verkehrs Vorrang hat vor den Interessen der lärmgeplagten Anwohner? Richtig
ist, dass die Region verkehrliche Verbesserungen braucht – seit 20 Jahren,
Verbesserungen für den fließenden Verkehr und für lärmgeplagte und
unfallgefährdete Anwohner (Gemeinden). Richtig ist auch, dass dem ein
langfristiges Gesamtkonzept zugrunde liegen muss, dass der
zu erwartenden Entwicklung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur angemessen
Rechnung trägt. Richtig ist aber auch, dass die Planungen in übersehbaren
Zeitabständen ausführbar und finanzierbar sein müssen. Das Straßenbauamt
Überlingen hat uns bereits in den 70er/80er Jahren ein mit gleicher
Überzeugungskraft vorgetragenes Konzept angeboten. Dieses war freilich ebenso
wie das aktuell vorgelegte nicht realisierbar.
Die Frage sei übrigens erlaubt, was wäre, wenn die
damalige Planung inzwischen realisiert worden wäre: Die seenahe oder/und
seeferne A 98, die Ortsumfahrung Hagnau, Friedrichshafen , der Ausbau der B 31 mit Dornier- und Kirchberger Knoten etc. Hätte sich das Straßenbauamt dann
inzwischen aufgelöst? Wohl kaum. Es wäre inzwischen längst dabei, neu
Notwendigkeiten der „Verbesserung“ des Vekehrsnetzes
zu suchen und zu finden. Schließlich ist das Straßenbauamt ein
Straßenproduzent, dazu da, Straßen zu produzieren und zu „verkaufen“.
Mit dem aktuellen „Konzept“ kann keine Gemeinde in
der Planungsregion wirklich zufrieden sein, nicht einmal als „Kompromiss“
betrachtet. Eine „Verbesserung“ der Verkehrs- und Lärm- und
Luftverschmutzungssituation „vielleicht“ in 20 Jahren ist unbefriedigend.
Meersburg, planmäßig mit einem Lärmteppich überzogen, und Immenstaad, planmäßig
mit einer Blechlawine am Schwanz versehen, dürften wohl die Speerspitze des
Wiederstandes gegen eine nach eigenen Angaben des Straßenbauamtes auf kurze
oder gar mittlere Zeit nicht finanzierbare und damit unrealistische
Straßenbauplanung bilden. Und sie werden oder sollten mit rechtlichen Schritten
sofort beginnen.