Südkurier vom 15.02.02

Leserbrief  von Günther Schwieren, Meersburg, Mauthnerweg 2

 

Zweifel an der Kompetenz

Zum Bericht über den Straßenbau Planungsfall 7.5

 

Nun ist also die Straßenbau-Variante P 7.5 beschlossen: Das ROV ist abgeschlossen und lediglich das Linienbestimmungsverfahren muss noch abgewickelt werden, und erst gegen dieses bzw. gegen einen auf der Grundlage des ROV ergangenen Planfeststellungsbeschluss sind Klagen möglich. Irgendwie erscheint das dem unbefangenen Bürger so, als könne er planen, im Garten seines Nachbarn ein Gartenhaus zu errichten, und dieser könne erst klagen, wenn die punktgenaue Platzierung festgelegt werde!

 

Zugegeben eine Vorstellung, die dem gemeinen Bürger (zumindest dem betroffenen Nachbarn) kaum behagen wird! Und so wäre es wohl auch bei der Straßenbauplanung sinnvoll, beabsichtigte juristische Gegenschritte nicht bis zum Planfeststellungsbeschluss, sondern sofort zu starten.

 

Straßenbaumamt und Regierungspräsidium muss unmissverständlich verdeutlicht werden, dass der Widerstand der betroffenen Bürger und Gemeinden kostspielig und zeitraubend sein wird und die Plankosten der verschiedenen Varianten durchaus auf den Kopf stellen könnte. Gründe für Widerstand gibt es zuhauf: Zweifel an der Kompetenz des neuen Straßenbaukonzepts oder gar des Straßenbauamtes selbst sind selbstverständlich als Problematik zu deuten und daher zu unterlassen.

 

Vor allem gilt, Raumverträglichkeitsprüfungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kosten-Nutzen-Untersuchungen unterliegen nicht naturgesetzlichen Regeln: Merkmal (verkehrs-)politischer Beratung ist, dass man zu jeder Expertise eine nicht minder überzeugende Gegenexpertise bekommt. Entscheidend für das Ergebnis einer Expertise ist nämlich die Vergabe von Gewichten und Bewertungen. Und das wirft einige Fragen auf: Wer legt zum Beispiel fest, dass die „hochwertigen Waldgebiete nördlich von Uhldingen-Mühlhofen einschließlich der ökologisch und kulturhistorisch bedeutsamen Salemer Weiherlandschaft“ bedeutsamer sind als Weingebiete bei Meersburg, Stetten, Hagnau?

 

Viele offene Fragen

 

Wer legt fest, wie viel mehr Bürger durch Lärm und Luftverschmutzung betroffen sein dürfen, wenn dadurch diese Gebiete unangetastet bleiben?

 

Wer legt fest, dass der widerstandslose Fluss des Verkehrs Vorrang hat vor den Interessen der lärmgeplagten Anwohner? Richtig ist, dass die Region verkehrliche Verbesserungen braucht – seit 20 Jahren, Verbesserungen für den fließenden Verkehr und für lärmgeplagte und unfallgefährdete Anwohner (Gemeinden). Richtig ist auch, dass dem ein langfristiges Gesamtkonzept zugrunde liegen muss, dass der zu erwartenden Entwicklung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur angemessen Rechnung trägt. Richtig ist aber auch, dass die Planungen in übersehbaren Zeitabständen ausführbar und finanzierbar sein müssen. Das Straßenbauamt Überlingen hat uns bereits in den 70er/80er Jahren ein mit gleicher Überzeugungskraft vorgetragenes Konzept angeboten. Dieses war freilich ebenso wie das aktuell vorgelegte nicht realisierbar.

 

Die Frage sei übrigens erlaubt, was wäre, wenn die damalige Planung inzwischen realisiert worden wäre: Die seenahe oder/und seeferne A 98, die Ortsumfahrung Hagnau, Friedrichshafen , der Ausbau der B 31 mit Dornier- und Kirchberger Knoten etc. Hätte sich das Straßenbauamt dann inzwischen aufgelöst? Wohl kaum. Es wäre inzwischen längst dabei, neu Notwendigkeiten der „Verbesserung“ des Vekehrsnetzes zu suchen und zu finden. Schließlich ist das Straßenbauamt ein Straßenproduzent, dazu da, Straßen zu produzieren und zu „verkaufen“.

 

Mit dem aktuellen „Konzept“ kann keine Gemeinde in der Planungsregion wirklich zufrieden sein, nicht einmal als „Kompromiss“ betrachtet. Eine „Verbesserung“ der Verkehrs- und Lärm- und Luftverschmutzungssituation „vielleicht“ in 20 Jahren ist unbefriedigend. Meersburg, planmäßig mit einem Lärmteppich überzogen, und Immenstaad, planmäßig mit einer Blechlawine am Schwanz versehen, dürften wohl die Speerspitze des Wiederstandes gegen eine nach eigenen Angaben des Straßenbauamtes auf kurze oder gar mittlere Zeit nicht finanzierbare und damit unrealistische Straßenbauplanung bilden. Und sie werden oder sollten mit rechtlichen Schritten sofort beginnen.