Quelle:  http://www.bund-bawue.de

 

 

Neubau B 31: BUND zieht vors Bundesverwaltungsgericht

 

Stuttgart. Nachdem die Klage des Landesverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung der B31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen abgewiesen wurde und eine Revision nicht zugelassen wurde, erhebt der BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde. Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND Baden-Württemberg, sieht durch das Urteil des VGH das Habitat- und Artenschutzrecht grundsätzlich bedroht: “Mit den rechtlichen Maßstäben des VGH Baden-Württemberg werden die artenschutzrechtlichen Ermittlungen im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens letztlich bedeutungslos. Das Urteil ist deshalb für den Naturschutz nicht hinnehmbar."

Nach sorgfältiger Prüfung der Begründung des Urteils, die dem BUND am 12.11.2009 zugestellt wurde, hat der Landesverband Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun zu entscheiden, ob es sich dem Fall wegen grundsätzlich bedeutsamer Rechtsfragen annehmen will oder ob das Urteil des VGH Baden-Württemberg auf Verfahrensfehlern beruht.

Gegenstand der abgewiesenen Klage des BUND war die mit dem Straßenbauvorhaben verbundene gravierende Beeinträchtigung einer Population der äußerst seltenen Bachmuschel (Unio crassus). Die hierauf bezogenen Passagen der Urteilsgründe hält der BUND für rechtlich fehlerhaft und naturschutzfachlich inakzeptabel. Die Nichtzulassungsbeschwerde bezieht sich deshalb vorrangig auf Fragen des Habitat- und Artenschutzrechts. So hat der VGH dem Regierungspräsidium Tübingen eine fehlerfreie Bestandserfassung attestiert, obwohl zugleich die Größe des betroffenen Bachmuschelbestandes um das zwanzigfache unterschätzt wurde. Ebenso verneint der VGH eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Bachmuschelpopulation, obwohl er für die nächsten 30 Jahre von einer Verringerung der Habitatgröße ausgeht. Schließlich hat der VGH auch die fehlende Ausweisung des Mühlbachs als FFH-Gebiet nicht beanstandet, obwohl das Land Baden-Württemberg bei der Auswahl und Meldung von FFH-Gebieten an die Europäische Kommission von einem anerkanntermaßen falschen Sachverhalt ausgegangen ist.

Wir haben dem RP Tübingen nachgewiesen, dass, dass es sich um das beste Bachmuschelvorkommen im Bodenseeraum handelt, das durch den Straßenbau massiv gefährdet ist. Die fachlichen Fehler des Regierungspräsidiums dürfen nicht ohne Auswirkungen auf die Zulassungsentscheidung bleiben, sonst sind der Willkür Tür und Tor geöffnet“, findet Frieß

Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde des BUND wird von der Freiburger Kanzlei Schotten Fridrich Bannasch Rechtsanwälte angefertigt und bis zum 12.01.2010 beim VGH Baden-Württemberg eingereicht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

§                  Rita Strieckmann, Regionalgeschäftsführerin des BUND Bodensee-Oberschwaben,  Tel. 07581/8407, Fax 07581/5578.

§                  Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, Schotten Fridrich Bannasch Rechtsanwälte, Kaiser-Joseph-Straße 247, 79098 Freiburg, Tel. 0761/202699-33, Fax 0761/202699-11