Quelle: http://www.bund-bawue.de
B31-Urteil:
Gericht stellt Straßenbaumaßnahme über europäische Artenschutz-Richtlinie
Stuttgart/Friedrichshafen. Heute hat der baden-württembergische
Verwaltungsgerichthof Mannheim (VGH) die
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der B31 zwischen
Immenstaad und Friedrichshafen abgewiesen. Der Landesverband
Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte
gegen das Vorhaben geklagt und sich dabei vor allem gegen den Bau eines
Anschlussknotens östliche von Schnetzenhausen bei
Friedrichshafen gewendet. Dieser würde einen der letzen Lebensräume der streng
geschützten Bachmuschel „Unio Crassus“ zerstören. „Wir sind von dem Urteil enttäuscht, weil das Gericht
damit einen bedenklichen Eingriff in den Bestand der Kleinen Bachmuschel im
Mühlbach zulässt – obwohl diese durch europäische Richtlinien geschützt wird.
Bei der Umsetzung der Kleinen Bachmuschel in einen neuen Lebensraum gibt es
bisher zwar negative, aber noch keine positiven Erfahrungen“, kommentierte die
BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender das
Urteil. Der BUND ist erstaunt, dass das
Gericht mit seinem Urteil einer Straßenbaumaßnahme einen höheren Stellenwert
beigemessen hat als der Umsetzung europäischen Rechts. Nach wie
vor ist der Umwelt- und Naturschutzverband überzeugt, dass der Bestand der
Kleinen Bachmuschel im Mühlbach – einem der bedeutendsten Populationen
Baden-Württembergs – möglich ist, ohne den Straßenbau zu gefährden – nur der
Anschlussknoten hätte wegfallen müssen. In der Verhandlung musste das
Regierungspräsidium (RP) zugeben, dass seine Annahmen hinsichtlich des
Bachmuschelbestandes nicht zuträfen, der VGH hat jedoch alle nachträglichen
Verteidigungsargumentationen des RP abgesegnet. Nach der Prüfung der Begründung
des Gerichtsurteils wird der BUND entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegt.
Für
Rückfragen:
Dr.
Brigitte Dahlbender, BUND-Landesvorsitzende, Fon 0711
620306-17,
brigitte.dahlbender@bund.net
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