Über 2000 Einwendungen

(MARKDORF/sz) Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Landratsamt Bodenseekreis die Einwendungen zur geplanten Südumfahrung Markdorf zur Stellungnahme letzte Woche übermittelt. Im Anhörungsverfahren haben sich 2214 Einwender geäußert. Das teilt das Regierungspräsidium nun offiziell mit.

Dabei handelt es sich um die Einwände der Bürgerinitiative Pro Kluftern und um ein von der Bürgerinitiative vorbereitetes Formular, das von 1008 Menschen unterschrieben wurde. Weitere 69 Einwender haben diese Formulare nicht nur unterschrieben, sondern zudem mit eigenen Stellungnahmen versehen. Hinzu kommen 594 Bürger mit gleichlautenden Einwendungen, die von einer anderen Organisation gesammelt wurden. Die Interessengemeinschaft Ittendorf hat 209 Unterschriften zusammenbekommen. Dazu kommen noch 333 individuelle Einwender - insgesamt also 2214.

Die namentliche Erfassung jedes einzelnen Einwenders durch das Regierungspräsidium (RP) sei zeitaufwändig, aber notwendig gewesen, damit sicher festgestellt werden könne, wer Einwendungen erhoben habe, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. "Immerhin ist jeder, der dies nicht getan hat, mit seinem Vorbringen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und hätte auch in einem Klageverfahren wenig Aussicht auf Erfolg", so das RP.

Der Bodenseekreis wird sich nun mit den Argumenten der Einwender auseinandersetzen. Er muss sich zu den aufgeworfenen Fragen im Detail äußern. Dazu gehören unter anderem diese Fragestellungen: die Entlastungswirkung für Markdorf, eine zusätzliche Verkehrsbelastung für die Ortsdurchfahrt Kluftern, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke, die Zerschneidungswirkung der Straße für die Naherholung und der Schutz der - bereits aus dem Verfahren zur B 31 Friedrichshafen bekannten - Bachmuschel. Hinzu kommt die Bearbeitung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände.

Erst nach umfänglicher Aufbereitung aller Einwendungen können die weiteren Verfahrensschritte abgesehen und terminiert werden. Das Regierungspräsidium bittet daher um Verständnis dafür, dass derzeit noch keine verbindlichen Termine für einen Erörterungstermin oder andere Verfahrensschritte genannt werden können.

(Erschienen: 01.10.2009)