(MARKDORF/sz) Das
Regierungspräsidium Tübingen hat dem Landratsamt Bodenseekreis die Einwendungen
zur geplanten Südumfahrung Markdorf zur Stellungnahme
letzte Woche übermittelt. Im Anhörungsverfahren haben sich 2214 Einwender geäußert.
Das teilt das Regierungspräsidium nun offiziell mit.
Dabei handelt es sich um
die Einwände der Bürgerinitiative Pro Kluftern und um
ein von der Bürgerinitiative vorbereitetes Formular, das von 1008 Menschen
unterschrieben wurde. Weitere 69 Einwender haben diese Formulare nicht nur
unterschrieben, sondern zudem mit eigenen Stellungnahmen versehen. Hinzu kommen
594 Bürger mit gleichlautenden Einwendungen, die von einer anderen Organisation
gesammelt wurden. Die Interessengemeinschaft Ittendorf
hat 209 Unterschriften zusammenbekommen. Dazu kommen noch 333 individuelle
Einwender - insgesamt also 2214.
Die namentliche Erfassung
jedes einzelnen Einwenders durch das Regierungspräsidium (RP) sei
zeitaufwändig, aber notwendig gewesen, damit sicher festgestellt werden könne,
wer Einwendungen erhoben habe, heißt es in einer Pressemitteilung des
Regierungspräsidiums. "Immerhin ist jeder, der dies nicht getan hat, mit
seinem Vorbringen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und hätte auch in einem
Klageverfahren wenig Aussicht auf Erfolg", so das RP.
Der Bodenseekreis wird sich
nun mit den Argumenten der Einwender auseinandersetzen. Er muss sich zu den
aufgeworfenen Fragen im Detail äußern. Dazu gehören unter anderem diese
Fragestellungen: die Entlastungswirkung für Markdorf, eine zusätzliche
Verkehrsbelastung für die Ortsdurchfahrt Kluftern,
die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke, die Zerschneidungswirkung
der Straße für die Naherholung und der Schutz der - bereits aus dem Verfahren
zur B 31 Friedrichshafen bekannten - Bachmuschel. Hinzu kommt die Bearbeitung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände.
Erst nach umfänglicher
Aufbereitung aller Einwendungen können die weiteren Verfahrensschritte
abgesehen und terminiert werden. Das Regierungspräsidium bittet daher um
Verständnis dafür, dass derzeit noch keine verbindlichen Termine für einen
Erörterungstermin oder andere Verfahrensschritte genannt werden können.
(Erschienen: 01.10.2009)